Unverschuldeter Unfall:

Ihre Rechte nach § 249 BGB auf den Punkt gebracht!

Unverschuldeter Unfall = viele Rechte auf Ihrer Seite!
Mit dieser Formel lässt sich der Erkenntnisgewinn dieses Ratgebers zusammenfassen. Es geht um weit mehr als "nur" Reparaturkosten. Wussten Sie, dass Sie als Geschädigter nach Unfall weit mehr als 10 Schadensersatzansprüche durchsetzen können? Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird Ihnen nicht mal Ihren Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten verraten.

Nutzen Sie die Checkliste unten als Ausgangspunkt für Ihre Ansprüche nach unverschuldetem Unfall: autocrashexpert hilft Ihnen persönlich durch die Kfz-Schadensregulierung!

Unverschuldeter Unfall Rechte

#UPDATE:

Unverschuldeter Unfall:

Rechte zusammengefasst

  • Rechtsgrundlage für Ihre Ansprüche nach unverschuldetem Unfall ist § 249 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Demnach ist der Zustand wiederherzustellen, als wäre der Unfall nicht passiert.
  • Der "erforderliche Geldbetrag" sollte durch einen neutralen Kfz Gutachter wie autocrashexpert in Köln bestimmt werden.
  • Ein Kostenvoranschlag reicht nur für Bagatellschäden bis ca. 1.000 Euro: Hierbei bleibt das Recht auf Nutzungsausfall für die Reparaturdauer und Schadenersatz für Wertminderung unberücksichtigt.
  • Als Geschädigter nach einem fremdverschuldeten Unfall können Sie weit mehr als nur Reparaturkosten geltend machen, z. B. auch Sachverständigenkosten: Hier finden Sie eine vollständige Checkliste!
  • Je nach Schadensszenario können Sie mehr als 10 Ansprüche durchsetzen: Ein Anwalt hilft Ihnen dabei, diese auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchzusetzen.

"Mein Gott fahr doch wat schneller ey!"

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100 % gratis für Unfallgeschädigte

FAQ: Unverschuldeter Unfall, Ansprüche als Geschädigter?

Schon gewusst?

Bei einem technischen Totalschaden nicht, wohl aber bei einem wirtschaftlichen bei vorliegendem Integritätsinteresse: Liegen die Reparaturkosten max. 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, kann eine Reparatur des wirtschaftlichen Totalschadens möglich sein. Dafür brauchen Sie ein neutrales Schadensgutachten, nehmen Sie Kontakt zu autocrashexpert auf!

Im Regelfall erstatten Kfz-Haftpflichtversicherungen die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert, zu dem der Unfallwagen verkauft werden kann. Hinzu kommt eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietwagen für die Dauer der Ersatzbeschaffung.

Ja, das Fahrzeug bleibt in Ihrem Besitz. Sie können es zum Restwert verkaufen oder bei technischem Totalschaden verschrotten lassen. Nur wenn das Fahrzeug noch als verkehrssicher eingestuft wurde, dürfen Sie weiter damit fahren. Ein Übererlös muss beim Verkauf wegen der Schadenminderungspflicht angerechnet werden.

Rein formal ist aus Sicht der Versicherung die Reparatur eines Wagens mit Totalschaden bei der Schadensregulierung unwirtschaftlich, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigen. Neutrale Kfz Gutachter werden sämtlichen Wiederbeschaffungsaufwand berücksichtigen, auch eine werterhöhende Sonderausstattung.

Unfall ohne Schuld, was tun?

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Rechte Sie als Unfallgeschädigter haben und wie Sie Ansprüche ohne Kosten als Unfallopfer durchsetzen können. Die Sicherung des Unfallortes und Erste Hilfe bei Verletzungen haben oberste Priorität. Danach geht es an die formale Unfallaufnahme (Unfallbericht anfertigen & eigenen Kfz-Sachverständigen einschalten).

Checkliste:

Diese Rechte haben Sie nach einem unverschuldeten Unfall

Ihr wichtigstes Grundrecht besteht darin, selbst einen neutralen Kfz Gutachter zur Bezifferung Ihrer Ansprüche beauftragen zu können. Sie müssen sich bei klarer Schuldfrage nicht auf den von der Versicherung des Unfallgegners gestellten Sachverständigen einlassen. Bei Teilschuld erfolgt eine Quotenregulierung.

Schaden nicht vorschnell klein rechnen lassen!

Glauben Sie ohne Kenntnis der Schadenhöhe auf keinen Fall dem Argument der Gegenseite, ein Kostenvoranschlag würde für die Unfallregulierung ausreichen! Sie will damit nur ihre eigenen Kosten bzw. Ausgaben begrenzen.

Diese Schadensposten stehen Ihnen zu:

  • Reparaturkosten (Diese sind auch ohne Reparatur im Rahmen der fiktiven Abrechnung auszahlbar. Bei neuen Fahrzeugen mit Stundensätzen einer markengebundenen Werkstatt.)
  • Eventuell persönlicher Sachschaden für im Fahrzeug gesicherte Wertgegenstände (z. B. Navigationssystem).
  • Gesamter Wiederbeschaffungsaufwand falls ein Totalschaden vorliegt.
  • Schadenersatz für unfallbedingten, merkantilen Minderwert laut Sachverständigengutachten.
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung, falls das Fahrzeug reparaturbedingt nicht zur Verfügung steht.
  • Versicherung des Unfallverursachers übernimmt angefallene Rechtsanwaltskosten.
  • Keine Gutachterkosten: Sie brauchen oberhalb der Bagatellgrenze nichts für ein unparteiisches (!) Schadengutachten bezahlen.
  • Ansprüche auf Schmerzensgeld bei erlittenem Personenschaden bzw. Verletzungen (z. B. Schleudertrauma laut Schmerzensgeldtabelle). Hierfür ist ein zeitnahes ärztliches Attest notwendig.
  • Übernahme von Heilbehandlungskosten durch gegnerische Versicherung.
  • Auch für entgangene Urlaubstage kann Schadenersatz eingefordert werden.
  • Je nach Szenario Ersatz für Haushaltsführungsschaden (Kinderbetreuung, Haushaltshilfe) und / oder Verdienstausfall (ggf. auch gewerblich).
  • Erstattung einer Unkostenpauschale (= Auslagen des Geschädigten wie Telefonkosten).
  • Standgebühren, Verbringungskosten & Abschleppkosten werden von Gegenseite übernommen.
  • Auch Fahrt- und Wegekosten können erstattungsfähig sein.
  • Kostenerstattung für Kfz An- und Abmeldung sowie Entsorgungskosten (bei Totalschaden).
  • Kreditkosten, entgangene Gewinne und der Verlust einer Tankfüllung können je nach Schadensszenario mit Anwaltshilfe ebenfalls als Ansprüche durchsetzbar sein.
  • Hier könnte eine weitere Schadensposition Ihres Falles stehen ...

Unverschuldeten Unfall: Rechte mit Anwalt durchsetzen!

Das sind die wichtigsten Rechtsansprüche, die Sie nach einem unverschuldeten Unfall durchsetzen können. Sie sehen an dieser langen Liste, dass Schadenersatz weit über die eigentlichen Kosten der Reparatur hinaus geht. Klar ist aber, dass Ihnen diese Liste nur ein unabhängiger Kfz Gutachter zeigt. Die Gegenseite hat aus Kostengründen überhaupt kein Interesse daran, Ihnen in maximaler Höhe Schadensersatz zu leisten.

Mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite werden Sie nach Prüfung viele Häkchen an einzelne Schadensposten machen können. Sie müssen als Unfallopfer nichts für den Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk bezahlen, sodass Sie sich in einer starken Position befinden. Sie brauchen mit Anwaltshilfe an Ihrer Seite kein Experte sein, um alle genannten Posten durchsetzen zu können. Ersparen Sie sich Stress, Arbeit und vor allem herbe Verluste (z. B. beim Wiederbeschaffungswert)!

Gutachten anfechten

Meine Pflichten nach einem unverschuldeten Unfall?

Grundsätzlich haben alle Unfallbeteiligten Aufklärungspflichten für den Schaden zu beachten. Ihre Mitwirkung bei der Dokumentation des Unfallgeschehens ist wichtig, um den entstandenen Schaden mit der eintrittspflichtigen Versicherung abrechnen zu können. Von zentraler Bedeutung ist die Schadenminderungspflicht: Sie haben den Schaden unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten so klein wie möglich zu halten.

Schadengutachten

Beispiel für Schadensminderungspflicht

Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht liegt beispielsweise vor, wenn Sie den Unfallwagen mehrere hundert Kilometer zu Ihrer Fachwerkstatt abschleppen lassen würden. Diese Kosten müsste die gegnerische Autoversicherung nicht zahlen. Manchmal kann aus Kostengründen eine Notreparatur in Frage kommen. Ist eine Scheibe gebrochen, sollte sie provisorisch abgedichtet werden. Aus der eindringenden Feuchtigkeit könnte ein Folgeschaden entstehen.

Aber keine Angst bei der Schadenabwicklung für Ihr Fahrzeug: Wenn Sie auf die ganzheitliche Unfallregulierung vom Kfz Gutachter Köln setzen, brauchen Sie sich um diesen Aspekt keine Sorgen machen.

Sonderfall Bagatellschaden (Grenze bis maximal 1.000 EUR)

Ihre Rechtsansprüche sind nicht so umfassend, wie oben geschildert, falls ein unverschuldeter Verkehrsunfall mit Bagatellschaden am Fahrzeug vorliegt. In diesem Fall liegen die Werkstattkosten zwischen 750 und maximal 1.000 Euro. Für dieses Szenario reicht ein Kostenvoranschlag für die Schadenregulierung. Von Wertminderung ist bei einem oberflächlichen Blechschaden nicht auszugehen.

Kfz Gutachter Damian Zyzniewski
Kfz-Sachverständiger

Damian Zyzniewski

Ist das wirklich noch ein Bagatellschaden?

Aber Vorsicht: Nur mit einer professionellen Gutachtereinschätzung können Sie sicherstellen, dass der Unfallschaden nicht doch (weit) über 1.000 Euro liegt. Gerade bei Elektroautos und teuren SUVs ist die Bagatellschadensgrenze schnell überschritten, auch wenn äußerlich an der energieabsorbierenden Karosserie direkt an der Unfallstelle nicht viel zu sehen ist.

Überlassen Sie daher mit Blick auf Ihre umfassenden Rechtsansprüche nichts dem Zufall. Ich bin als erfahrener Kfz Gutachter in Köln Ihr Ansprechpartner nach einem Unfall mit einem Elektroauto: Hier gilt es wegen der komplexen Technik, bei der Berechnung von Reparaturkosten bzw. Schadenshöhe konstruktionsspezifische Besonderheiten zu beachten.

Unverschuldeter Unfall: Sonderfall Leasingfahrzeug

Hatten Sie einen nicht selbst verschuldeten Unfall mit einem Leasingfahrzeug, ist sofort der Leasinggeber zu informieren. Hintergrund ist, dass er rechtlich gesehen der Eigentümer ist. Folglich kann nur der Leasinggeber Ansprüche stellen. Werfen Sie einen Blick in den Leasingvertrag, wo das Vorgehen im Schadensfall genau festgeschrieben ist.

Sie sollten auf keinen Fall in Eigenregie Schritte unternehmen, ohne die Leasinggesellschaft über den Unfall informiert zu haben. Da gilt auch, falls es sich um eine Fahrzeugfinanzierung handelt. Denn auch in diesem Fall bleibt die Bank rechtlich gesehen der Eigentümer, bis die Abschlussrate bezahlt ist.

Kfz Gutachter Damian Zyzniewski
Kfz-Sachverständiger

Damian Zyzniewski

Die Versicherung zahlt nicht - und jetzt?

Sie sind in diesem Fall in besten Händen, wenn Sie sich an Regulierungsexperten wie autocrashexpert nach unverschuldetem Unfall gewendet haben. Sie setzen nicht nur auf das Fachwissen eines Kfz-Sachverständigen, sondern Sie aktivieren auch ein leistungsstarkes Netzwerk.

Einklagen ist eine Option! Bei Bedarf wird Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht vermittelt, um sich gegen Versicherungskürzungen zu wehren oder Zahlungen mit Nachdruck einzufordern, notfalls auch bis zum Klageweg.

Das Recht sichert Ihnen fachkundige Unterstützung zu! Sie müssen sich nicht alleine mühsam durch die Schadenregulierung quälen: Setzen Sie besser auf versierte Experten, die sich jeden Tag mit der Durchsetzung von Ansprüchen von Geschädigten kümmern.

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Sorgenlose Kfz-Schadenregulierung dank Gutachternetzwerk

Als Geschädigter haben Sie das Recht und die Unterstützung auf Ihrer Seite: Es gibt keinen vernünftigen Grund, auf einen für Sie kostenlosen Anwalt aus dem Sachverständigennetzwerk zu verzichten. Die Erfahrung aus hunderten Regulierungsfällen zeigt ganz klar, dass Sie möglichst viele der genannten Rechtsposten am besten mit einem Anwalt durchsetzen können. Das erstellte Schadensgutachten wird eine verlässliche Basis sein, um Schadenersatz in angemessener Höhe einfordern zu können.

Checkliste: Unfall, was tun?

Autocrashexpert liefert Ihnen persönliche Antworten

Der Verkehrsunfall ist gerade passiert. Sie sind verständlicherweise aufgewühlt und haben viele Fragen im Kopf. Eine sehr gute Idee ist es, für eine erste Einschätzung Schadensbilder via WhatsApp oder Telegram zu schicken. Zweifel bezüglich der genannten Bagatellschadensgrenze lassen sich so sehr schnell aus dem Weg räumen. Stehen Schmerzensgeldansprüche im Raum, sollten Sie schnellstmöglich einen Rechtsanwalt nach dem Autounfall hinzuziehen.

  • Unfallstelle sichern ist Prio Nummer eins
  • Rufen Sie den Notruf
  • Gibt es Verletzte? Dann leisten Sie Erste Hilfe
  • Füllen Sie einen Unfallbericht aus. Rufen Sie einen eigenen Kfz-Gutachter an und starten Sie die Schadensregulierung.

So machen Sie nach unverschuldetem Unfall alles richtig!

Für die ersten Schritte nach dem Unfall sollten Sie unseren Unfall-Ratgeber „Unfall, was tun als Geschädigter?“ lesen. Dies können Sie nun vor dem Hintergrund Ihrer umfangreichen Rechtsansprüche, die Sie hier kennengelernt haben.

Fazit:

Unverschuldeter Unfall, Rechte konsequent durchsetzen!

Im Idealfall werden Sie nun erstaunt sein, wie umfangreich Ihre Rechtsposition als Geschädigter nach unverschuldetem Autounfall ist. Dann hatte dieser Ratgeber einen klaren informativen Mehrwert für Sie! Wichtig ist aber die Erkenntnis, dass Sie Ihre Ansprüche nur mit einem eigenen Schadensgutachter und nicht mit der Regie der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners durchsetzen können.

Ihre wichtigste Entscheidung mit Blick auf Ihre finanziellen Interessen nach einem Verkehrsunfall ist es, selbst aktiv zu werden und einen Gutachter wie autocrashexpert einzuschalten. Das können Sie als Grundrecht noch am Unfallort tun!

Kfz Gutachter Damian Zyzniewski
Kfz-Sachverständiger

Damian Zyzniewski

Unfall / Schaden mit autocrashexpert regulieren

Mit autocrashexpert setzen Sie für die anstehende Schadensabwicklung in Köln auf kundenorientierte Einsatzbereitschaft an 7 Tagen in der Woche, auch flexibel vor Ort. Das für die Schadensabwicklung notwendige Schadengutachten kann binnen 24 Stunden vorliegen. Als elektronisch unterwiesene Person (EuP) ist autocrashexpert im Großraum Köln auch Ihr unabhängiger Elektroauto Gutachter.

Es geht um Ihr Geld: Insofern können Sie geballte Fachkompetenz aus dem Kfz-Gutachternetzwerk nutzen, um Ihre Ansprüche in voller Höhe durchzusetzen.

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