Sachverständigenverfahren

Sachverständigenverfahren nach § 14 AVB bei strittiger Schadenssumme: So läuft es ab!

Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Fahrzeugschaden erlitten. Ihre Kaskoversicherung macht Ihnen ein „Angebot“ für die Schadensabwicklung. Es erscheint Ihnen verdächtig niedrig, Sie sind damit überhaupt nicht einverstanden. In einem solchen Fall rückt das Sachverständigenverfahren zur Prüfung und ggf. Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Streitpartei in den Fokus.

Beide Seiten benennen unabhängige Kfz Gutachter, um Schadenersatzansprüche und Höhe der Entschädigung zu prüfen. Im Beitrag erfahren Sie alles über den Ablauf des Sachverständigenverfahrens und können mit autocrashexpert auf ein unabhängiges Gutachterbüro für diese Option setzen. Lesen Sie hier, auf welche Punkte es ankommt.

"Missverstandener Sachverstand ist oft Gegenstand von Aufstand und führt unter Umstand zu Notstand und Abstand."

(Ursula Schachschneider)

Kurz & knapp in 30 Sekunden: Das Wichtigste zum Kfz Sachverständigenverfahren

  • Mit dem Sachverständigenverfahren soll eine außergerichtliche Vermittlung in der Kaskoversicherung möglich werden, wenn Anspruchsgrundlage und / oder Schadenshöhe streitig sind.
  • Rechtliche Grundlage stellt § 14 der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung dar (AVB).
  • Einige Versicherer haben die Möglichkeit zum Sachverständigenverfahren aus den Vertragsbedingungen gestrichen: Insofern kann sofort eine Klage vor Gericht erforderlich werden.
  • Der Vorteil dieses Versicherungsverfahrens bei einem Kfz Schaden besteht darin, dass Betroffene aktiv Einfluss auf ihre Rechte nehmen können und ein Gerichtsverfahren vermieden wird.

Definition: Sachverständigenverfahren (gemäß § 84 VVG)

Es handelt sich in der Kaskoversicherung laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) um ein außergerichtliches Verfahren, um Ansprüche oder die Schadenhöhe innerhalb der Schadensabwicklung zu prüfen. Der Versicherungsnehmer ist mit den Bedingungen sowie Feststellungen des Regulierungsangebotes nicht einverstanden. Versicherungsnehmer, Kaskoversicherer und Sachverständige sind involviert. Bei fehlender Einigkeit wird ein Obmann hinzugezogen.

Regelungen des §14 AVB zum Kfz-Sachverständigenverfahren

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen vieler Kaskoversicherer sehen die Möglichkeit des Sachverständigenverfahrens vor. Einige Versicherungsgesellschaften haben diese vertragliche Option in den letzten Jahren gestrichen. Tritt der Versicherungsfall in der Teilkasko oder Vollkasko ein und ist der Versicherungsnehmer mit dem Betrag während der Auseinandersetzung nicht einverstanden, kann er das Verfahren mit einem eigens benannten Sachverständigen einleiten.

Welches Ziel verfolgt dieses Verfahren mit Sachverständigen?

Auf diesem außergerichtlichen Weg soll mit unabhängigen Gutachtern über die Ansprüche und Höhe der Zahlung entschieden werden. Es kann dabei nicht nur um die Höhe des Schadenersatzes gehen, sondern auch um die streitigen Voraussetzungen. Eine große Bedeutung hat das Sachverständigenverfahren bei gewerblichen Schäden, da es hier oft um große Summen geht (z. B. auch bei der Wohngebäudeversicherung).

Beispiele: In welchen Fällen kommt ein Sachverständigenverfahren in Frage?

Dieses Vorgehen mit Sachverständigen als eine Art Ausschuss kommt grundsätzlich für Autos bei einem Kaskoschaden in Frage. Und zwar immer dann, wenn der Versicherte der Überzeugung ist, ihm stünde mehr Schadenersatz zu. So kann es sein, dass die Teilkaskoversicherung nach einem Wildunfall nur geringe Reparaturkosten vorsieht, obwohl in Wirklichkeit ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Bei einem Fahrzeugdiebstahl könnte die Kaskoversicherung einen zu geringen Wiederbeschaffungswert ansetzen, mit dem der Versicherte nicht einverstanden ist.

Ablauf eines Sachverständigenverfahrens in der Kurzübersicht

Diese Sachlage löst das Verfahren aus: Der Versicherungsnehmer ist mit dem Regulierungsangebot seiner Kaskoversicherung nicht einverstanden und entscheidet sich, das Sachverständigenverfahren einzuleiten.

1. Schritt: Beide Parteien müssen Sachverständige binnen einer Frist benennen

Binnen 2 Wochen benennen Versicherungsnehmer und Kaskoversicherer als Vertragsparteien laut AKB je einen unabhängigen Kfz Gutachter. Lässt eine Partei die Frist verstreichen, benennt die zweite auch den anderen Sachverständigen.

2. Schritt: Gutachtenerstellung für Kaskoschaden

Beide Sachverständigen erstellen unabhängig voneinander ein Schadengutachten für die notwendigen Feststellungen zur Schadenshöhe.

3. Schritt: Prüfung und Angleichung

Weisen beide Gutachten eine erhebliche Abweichung in zentralen Punkten auf, versuchen sich die Gutachter zu einigen. Die Einigung ist dann als Entscheidung für das Verfahren mit Sachverständigen bindend.

4. Schritt: So wird eine Lösung herbeigeführt

Kommt es zu KEINER einvernehmlichen Lösung im Verfahren zwischen den beiden Sachverständigen, wird ein Obmann hinzugerufen. Diesen muss notfalls das zuständige Amtsgericht auffordern. Die finale Entscheidung des Obmannes wird sich zwischen den beiden erstellten Gutachten bewegen. Die Versicherung ist dann an das Ergebnis dieses Verfahrens gebunden. Eine Prüfung durch ein Amtsgericht im Sinne einer Anfechtung der Entschädigung kommt nur in Frage, wenn eine getroffene Entscheidung offensichtlich falsch war.

Wer trägt die Kosten des Verfahrens bzw. für die Sachverständigen?

Maßgeblich für die Kostenübernahme ist der Ausgang. Kann sich der Versicherungsnehmer mit seinen Forderungen durchsetzen, hat die Versicherung den gesamten Betrag der Kosten zu tragen. Ergibt sich eine Einigung in der Mitte, werden die Kosten aufgeteilt bzw. auf den Erstattungsbetrag angerechnet. Trotz möglicher Mehrkosten kann sich das Sachverständigenverfahren für den Versicherten auszahlen, wenn er eine deutlich höhere Auszahlungssumme erwirkt.

Darf die Versicherung das Sachverständigenverfahren ablehnen?

Ja, Versicherer wie die HUK Coburg oder die Bruderhilfe haben die Option des Sachverständigenverfahrens aus den allgemeinen Vertragsbedingungen (AKB) entfernt. Versicherte können dann nicht mehr danach verlangen. Da es kein Bestandteil des Versicherungsvertrages mehr ist, kommt es ggf. sofort zu einer Klage vor Gericht. Wer Klarheit über seine Optionen in einem solchen Fall erlangen möchte, sollte hinsichtlich des Sachverständigenverfahrens einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.

Seit 2017 spielt das Sachverständigenverfahren eine geringere Rolle

2017 kam es zu einer Änderung von § 309 BGB mit Blick auf so genannte Klauselverbote. Diese unscheinbare Gesetzesänderung hat laut vielen Experten dazu geführt, dass das Verfahren mit Sachverständigen nicht mehr verpflichtend, sondern nur noch optional ist. Der Klageverzicht hat in diesem Sinne keinen Bestand mehr. Versicherte könnten sofort gegen die Versicherung klagen.

Bei Streitigkeiten über die Schadenhöhe ist dennoch das Sachverständigenverfahren vorzuziehen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Mit Blick auf den neu gefassten § 309 Nr. 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches besteht aber keine Pflicht zum Eintritt in ein außergerichtliches Vermittlungsverfahren in der Praxis.

Vorteile des Sachverständigenverfahrens bei einem Fahrzeugschaden?

In der Fachliteratur wird das Sachverständigenverfahren oft als teuer, schwerfällig oder sogar als "Schlichtungsfalle" bezeichnet. Doch diesen Nachteilen steht der zentrale Vorteil gegenüber, mit der Autoversicherung eine außergerichtliche Einigung erzielen zu können.

Kosten, Risiken und der Zeitrahmen halten sich so in überschaubaren Grenzen, was im Interesse der Geschädigten sein dürfte. Mit der Option des Sachverständigenverfahrens müssen Geschädigte nicht sofort das erstbeste Angebot der Versicherung annehmen: Sie können es prüfen lassen und somit mehr Einfluss auf die Höhe der eigenen Schadenersatzansprüche nehmen.

In anderen Versicherungsbereichen gibt es mit dem Beiratsverfahren eine Alternative. Beim Beiratsverfahren vermittelt nur ein Sachverständiger zwischen den Streitparteien. So lassen sich die Abläufe erheblich vereinfachen. Ein Obmann kann so unnötig werden.

Fazit: autocrashexpert bietet unabhängige Fachexpertise im Sachverständigenverfahren

Sie haben aktuell Ärger nach einem Schaden mit der Kaskoversicherung? Sie wollen prüfen, ob nicht mehr für Sie drin ist bzw. ob die Argumentation Ihrer Kaskoversicherung zutrifft? Setzen Sie mit autocrashexpert als fachkundiger, unabhängiger Kfz Gutachter Köln, falls Sie ein Sachverständigenverfahren einleiten wollen.

Neue Sachlage: Sie haben eine weitere Handlungsoption kennengelernt!

Die große Mehrheit der Versicherungsnehmer nutzt diese Option nicht, denn meistens ist das Sachverständigenverfahren laut Vertrag sogar unbekannt. Insofern haben Sie mit diesem Ratgeber nun einen Informationsvorsprung erlangt, falls es zu Problemen bei einem Schadensfall mit dem eigenen Kfz-Kaskoversicherer kommt. Sie können diesen zum vorgestellten Verfahren auffordern. Können Sie Ihre Position durchsetzen, ist mit keinen weiteren Kosten zu rechnen, wohl aber mit einem Plus auf Ihrer Entschädigungsrechnung. autocrashexpert ist an allen Wochentagen flexibel vor Ort im Einsatz, Termine & Gutachten sind zeitnah verfügbar. Durch die Zusatzqualifikation als EUP (elektronisch unterwiesene Person) sind Sie auch mit Ihrem Elektroauto bei diesem Gutachterbüro für ein mögliches Sachverständigenverfahren in qualifizierten Händen.