Bagatellschaden

700 Euro als Grenze für einen Bagatellschaden? Hierauf kommt es an!

Schrammen, Dellen, Beulen und Kratzer gehören als oberflächliche Schäden zu einem bewegten Autoleben dazu, schließlich ist es ein täglicher Gebrauchsgegenstand. Mit kleinen Gebrauchsspuren können Sie leben, mit einem Schaden durch einen Unfall weniger: Wo fängt die versicherungstechnisch relevante 'Schmerzgrenze' an? Was ist, wenn Sie auf dem Parkplatz plötzlich eine Macke am Auto entdecken oder selber einen PKW leicht anrempeln? Hier sind wir direkt mitten im Thema Bagatellschaden.

Bei vermeintlich (!) kleinen Unfällen erlangt die Bagatellschadensgrenze sofort eine konkrete Bedeutung: Sie ist maßgeblich für die Ansprüche von Geschädigten und den möglichen Wertverlust eines Unfallfahrzeugs mit Blechschaden.

Der erste Eindruck kann bei einem Bagatellschaden täuschen: Die Begutachtung durch einen Sachverständigen beziffert die wahre Schadenhöhe.

Kurz & knapp: Das Wichtigste vorab zum Bagatellschaden

  • Auch wenn es keine strikte gesetzliche Grenze für Bagatellschäden gibt, hat der BGH 2004 mit einem Grundsatzurteil Reparaturkosten von 700 Euro als Maximum erklärt.
  • Hierbei handelt es sich um die Bagatellschadensgrenze, die regionalen Urteilen zufolge auch zwischen 750 und 1.000 Euro liegen kann: Es kommt auf den Einzelfall an!
  • Grundsätzlich ist ein Bagatellschaden immer oberflächlich und nicht wertmindernd (z. B. Kratzer durch Parkrempler). Es liegt keine substantielle Beschädigung vor.
  • Personenschäden, aus denen sich Schmerzensgeldansprüche ableiten lassen, fallen nicht unter einen Bagatellschaden.
  • Die Höhe der Schadenssumme ist entscheidend für die Frage, ob die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen und ein Schadengutachten übernehmen muss.
  • Die Grenze für einen Bagatellschaden bezieht sich auf brutto Reparaturkosten (inklusive Mehrwertsteuer).

Definition: Was bedeutet Bagatellschaden?

Bei einem Bagatellschaden liegt ein leichter, oberflächlicher Schaden vor. Die Versicherung des Unfallverursachers ist eintrittspflichtig. Der Schaden ist so gering, dass nicht von einer Wertminderung auszugehen ist. Das Auto gilt als unfallfrei. Die Polizei muss im Regelfall nach einem Unfall mit Bagatellschaden nicht gerufen werden. Versicherer regulieren Bagatellschäden in aller Regel mit einem Kostenvoranschlag. Die polizeiliche Unfallaufnahme ist nicht zwingend erforderlich.

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Häufig gestellte Fragen zum Bagatellschaden: Hier antwortet Ihr Autocrashexpert

Was ist ein Bagatellschaden?

Laut BGH Urteil dürfen die Reparaturkosten bei einem Bagatellschaden (z. B. Parkplatzunfall) nicht über 700 Euro liegen. Dann handelt es sich um einen Bagatellschaden, für den kein Gutachter notwendig ist und bei dem nicht mit einem Minderwert für den Geschädigten zu rechnen ist.

Wie verhalte ich mich bei einem Bagatellschaden?

Bei eigenem Verschulden müssen Sie auf den Fahrzeughalter warten und Daten zwecks Versicherungsabwicklung austauschen. Stellen Sie einen vermeintlichen Bagatellschaden fest, sollten Sie ihn Ihrer Versicherung melden. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Kfz-Experten hinzuziehen. Er prüft, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt.

Wer zahlt beim Bagatellschaden?

Beim Bagatellschaden gilt das Verursacherprinzip. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist eintrittspflichtig. Bei Selbstverschulden kommt die Kaskoversicherung auf, wobei der vertragliche Selbstbehalt zu beachten ist. Eventuell greift ein Schutzbrief für einen Unfallschaden pro Jahr.

Bagatellschadengrenze: Was ist ein bedeutender Sachschaden und was ein Bagatellschaden?

700 Euro (in Einzelfällen können es bis zu 1.000 Euro sein) markieren die Grenze zwischen einem Bagatell- und einem bedeutenden Schaden. Die Schadenhöhe ist nicht exakt festgeschrieben. Dieser Unterschied ist für Sie als Unfallgeschädigter entscheidend, weshalb es im Einzelfall auf jeden Euro bei den Reparaturkosten für den entstandenen Schaden ankommt.

Die Konsequenzen der Schadensgrenze sind wahrlich keine Bagatelle

Oberhalb der Grenze für Bagatellschäden haben Sie Anspruch auf ein unabhängiges Kfz Schadengutachten. Die Gutachterkosten hat der Versicherer des Unfallgegners zu tragen. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze ist zudem von einem merkantilen Minderwert auszugehen, für den Sie je nach Alter des Fahrzeugs Schadenersatz erhalten müssen.

Bei einem größeren Sachschaden gilt das Fahrzeug zudem nicht mehr als unfallfrei. Diesen wertmindernden (!) Umstand müssten Sie beim Verkauf im Sinne der Offenbarungspflicht angeben.

Kfz Gutachter Damian Zyzniewski
Kfz Sachverständiger Damian Zyzniewski

Vorsicht ist beim Bagatellschaden angesagt: So handeln Sie richtig!

Sie sollten sich zunächst besonnen einen Überblick verschaffen und die Unfallstelle sichern (je nach Standort). Zu Beginn können Sie nicht wissen, ob ein Bagatellschaden vorliegt. Das Verhalten nach einem Verkehrsunfall wird in § 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt:

Alle Beteiligten müssen am Unfallort anhalten und sich den Konsequenzen stellen. Höchste Priorität hat die Sicherung der Unfallstelle. Bei einem Bagatellschaden sollte es problemlos möglich sein, an die Seite zu fahren. Mit Verletzten ist bei einem leichten Rempler oder Auffahrunfall aller Wahrscheinlichkeit nicht zu rechnen. Sie können sich schnell auf den eigentlichen Schaden fokussieren.

Stift, Zettel & Kamera zücken: Sammeln Sie belastbare Beweise!

Idealerweise haben Sie ein Muster für einen Unfallbericht an Bord. Sie können darin eine Unfallskizze anfertigen und die Schäden mit Fotos für die anstehende Beweissicherung dokumentieren. Eine Unfallskizze ermöglicht es, den Unfallhergang sehr übersichtlich (auch mit Blick auf die Schuldfrage) darzustellen.

Bei Bagatellschaden Polizei rufen?

Die Polizei müssen Sie nicht zwingend rufen. Sinnvoll ist dies aber, wenn Sie sich mit dem Unfallgegner nicht einig sind oder dieser seine Daten nicht herausrückt. Auch bei einem Firmen- oder Leasingwagen sollten Sie besser die Polizei rufen. Bei einem Leasingwagen sollten Sie in die Versicherungsbedingungen schauen.

Schadensmeldung bei der Versicherung als wichtige Voraussetzung

Der Unfallverursacher sollte schnellstmöglich eine Schadensmeldung bei seiner Versicherung vornehmen. Das ist die Basis für die anstehende Schadensregulierung. Zur Sicherheit kann der andere Unfallbeteiligte das Schadensereignis auch seiner Haftpflichtversicherung melden.

Bagatellschaden ohne Versicherung regeln?

Ja, das ist ein durchaus denkbarer Weg. Die Versicherungsabwicklung ist kein Muss. Das setzt aber Einigkeit zwischen den Unfallbeteiligten voraus, was nicht immer der Fall ist. Mit einem gemeinsam unterschriebenen Einigungsprotokoll legen Sie die Basis für die Schadensabwicklung ohne Versicherung. Sie sollten dann aber den Bagatellschaden in der Höhe gut einschätzen können. Besondern für Laien ist die Einschätzung so gut wie unmöglich!

Instandsetzung oder fiktive Abrechnung des Bagatellschadens

Mit der erhaltenen Zahlung des Unfallgegners oder auf Kosten der gegnerischen Versicherung können Sie den Bagatellschaden beheben lassen. Bei einem älteren Fahrzeug ist das nicht zwingend erforderlich, falls es sich nur um oberflächliche Kratzer bzw. Schrammen handelt. Im Falle der Einigkeit mit dem Unfallgegner können Sie sich mit der Zahlung einer Geldsumme zufrieden geben.

Bei einem Bagatellschaden ist nicht von einer Wertminderung auszugehen. Im Einzelfall ist das Schadensbild zu prüfen. Für welche Option Sie sich auch entscheiden: Sie sollten mit der Gewissheit agieren, dass es sich wirklich um einen Bagatellschaden handelt. Ein Sachverständigengutachten ist in dieser Hinsicht maximal aussagekräftig.

Mein parkendes Auto wurde beschädigt: Was tun beim Parkschaden?

Auch hier gelten die Schritte, die weiter oben für einen Bagatellschaden skizziert wurden. Im Kern müssen Sie die Frage beantworten können, ob es sich wirklich noch um einen Bagatellschaden handelt. Haben Sie nur das Kennzeichen des Unfallgegners, können Sie seine Versicherungsgesellschaft mit dem Zentralruf der Versicherer ausfindig machen.

Hat der Verursacher des Bagatellschadens offenbar Unfallflucht begangen, sollten Sie die Polizei rufen und Anzeige gegen Unbekannt stellen. Warten Sie vor Ort, vielleicht taucht der Verursacher noch auf. Nutzen Sie die Zwischenzeit, um mögliche Zeugen zu befragen. Im schlechtesten Fall können Sie die Option prüfen, den Schaden mit Ihrer eigenen Kaskoversicherung abzurechnen.

Auffahrunfall, aber an der Stoßstange ist nichts zu sehen?

Wenn Laien nichts erkennen, kann durchaus ein Schaden vorliegen, der oberhalb der Bagatellgrenze liegt. Bei neueren Fahrzeugen sind Bauteile mittlerweile sehr energieabsorbierend und immer öfter auch nicht aus beulenanfälligem Metall. Das erschwert es, einen Bagatellschaden zuverlässig zu erkennen. Die Energie wird beim Aufprall weiter an darunter liegende Bauteile gegeben. Hier kann verborgen der wahre Schaden liegen. Es ist im Zweifel immer ratsam, die Gutachterexpertise bei Beschädigungen am Fahrzeug hinzuzuziehen oder ein Kurzgutachten zu prüfen.

Die Konstruktionsweise moderner Autos kaschiert oft das Schadensausmaß

Ist an der Stoßstange von außen nur ein kleiner Kratzer zu erkennen, kann das wahre Schadensausmaß unter der Verkleidung liegen. Sind hier Reparaturen notwendig, wird die Bagatellgrenze sehr wohl schnell überschritten. Lassen Sie Ihr Bauchgefühl mit Blick auf den Unfallschaden entscheiden. Bei Unsicherheit sollten Sie immer einen Kfz Sachverständigen einen Blick auf den Schaden werfen lassen. Ein Kurzgutachten kann eine prüfenswerte Alternative zu einem Kostenvoranschlag sein, um die Schadenshöhe aussagekräftig zu beziffern.

Fahrerflucht bei Bagatellschaden: Ein Parkrempler kann Folgen haben!

Viele Autofahrer wissen nicht, dass selbst ein vermeintlich bedeutungsloser Bagatellschaden (Parkrempler als Beispiel) ernste rechtliche Folgen wie den Entzug der Fahrerlaubnis haben kann. Es ist laut Verkehrsrecht und Strafrecht (!) auf keinen Fall erlaubt, den Unfallort bei einem Bagatellschaden sofort zu verlassen. Sie würden Fahrerflucht begehen und müssten sich den Konsequenzen stellen, die Paragraf 142 des Strafgesetzbuches (StGB) für diesen Fall vorsieht. Strafen von bis zu 3 Jahren und der Entzug der Fahrerlaubnis sind für Unfallflucht vorgesehen.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, auch bei einem Bagatellschaden!

Sie müssen als Verursacher eines Bagatellschadens am Unfallort bleiben und mindestens 30 Minuten warten. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Es reicht nicht, dem Geschädigten den berühmten Zettel mit Kontaktdaten zwischen Scheibenwischer und Windschutzscheibe zu hinterlassen. Falls niemand auftaucht und Sie den Fahrzeughalter nicht durch Nachfragen ausfindig machen können, müssen Sie die Polizei rufen. So sichern Sie sich in jeder Hinsicht verantwortungsvoll nach dem eingetretenen Schaden ab.

Bagatellschaden: Wann ist ein Gutachter nötig?

Als Faustregel können Sie sich merken, dass Sie OBERHALB der Bagatellschadensgrenze Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter haben. Sachverständigenkosten sind Teil Ihrer Schadensersatzansprüche. Sie müssen sich nicht auf den gestellten Versicherungsgutachter einlassen! Bei Kosten von mehr als 750 Euro für die Reparatur wird ein Schadensgutachten die notwendige Grundlage für die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung sein.

Kostenvoranschlag reicht nur bei Bagatellschäden

Während nicht mit einer Wertminderung beim Bagatellschaden zu rechnen ist, sieht das oberhalb dieser Grenze anders aus. Daher reicht auch ein Kostenvoranschlag oberhalb der Bagatellgrenze nicht aus. Daraus ließen sich weitere Schadensersatzansprüche wie Wertminderung, Unkostenpauschale oder eine Nutzungsausfallentschädigung nicht ableiten.

Muss ich einen Bagatellschaden beim Verkauf angeben?

Oder anders gefragt: Gilt ein Fahrzeug nach Bagatellschaden beim Ausparken als unfallfrei? Davon ist in aller Regel auszugehen. Kleinere Lackschäden, die auch normale Gebrauchsspuren darstellen könnten, sind beim Verkauf nicht als Vorschaden zu deklarieren. Solche nicht zwangsläufig wertmindernden Gebrauchsspuren sind zudem offenkundig. Die so genannte Offenbarungspflicht gilt erst bei einem größeren Schadensbild oberhalb der hier angesprochenen Grenze von 700 bis 1.000 Euro.

Fazit: Mit Autocrashexpert prüfen, ob wirklich ein Bagatellschaden vorliegt!

In der Theorie hört sich das alles bis hierhin völlig klar an. Nun stehen Sie aber ohne Expertenblick vor Ihrem Wagen, begutachten den Stoßfänger und wissen nicht, ob das tatsächlich noch ein Bagatellschaden ist? Da die Antwort gravierende Folgen für Ihre Rechte als Unfallgeschädigter haben kann, sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Ist der Unfallhergang nicht klar, kann ein Sachverständigengutachten die entscheidenden Beweise liefern.

Ihr Bauchgefühl sagt Ihnen, dass der Unfall kein Bagatellschaden mehr ist?

Nutzen Sie bei einem vermutlichen Bagatellschaden eine schnelle Erstberatung mit WhatsApp oder Telegram durch Autocrashexpert: Anhand aussagekräftiger Bilder vom Schaden wird Ihnen der geschulte Expertenblick schnell sagen, ob Sie mit Ihrem Unfallfahrzeug besser für eine Prüfung vor Ort vorstellig werden sollten. Termine sind binnen 24 Stunden möglich!

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