Was tun als Geschädigter?

Alle 15 Sekunden ereignet sich ein Unfall: Was tun als Geschädigter?

Jedes Jahr ereignen sich auf Deutschlands Straßen mehr als 2 Millionen Autounfälle, ein nicht zu unterschätzender Teil mit Fahrerflucht. Das so genannte „Betriebsrisiko“ fährt immer mit. Statistisch gesehen kracht es alle 12 bis 15 Sekunden, wofür bereits Zehntelsekunden der Unachtsamkeit reichen: Was tun als Geschädigter?

Nach dem Unfall ist vor der Schadensregulierung: Hier startet Ihr persönliches Navi!

Mit diesem Ratgeber haben Sie die Möglichkeit, dieses Szenario theoretisch durchzuspielen, um für einen möglichen Unfall mit Ihrem Auto gewappnet zu sein. Sie hatten gerade einen Unfall und stellen sich nun die Frage „Was tun als Geschädigter?“

Hier erfahren Sie es in handlungsorientierter Form. Nutzen Sie das unabhängige Schadensmanagement von autocrashexpert. So sind Sie schnell wieder mobil und bringen die Regulierung Ihrer Schadensersatzansprüche mit der Versicherung auf die Überholspur!

"Das Opfer vergisst nicht so schnell wie der Täter." (Zitat von Gert von Paczensky)

Kurz & knapp das Wichtigste vorab: Unfall, was tun als Geschädigter?

  • Als Geschädigter müssen Sie Ruhe bewahren, an der Unfallstelle bleiben und diese zuerst sichern.
  • Nach der Sicherung der Unfallstelle sind Polizei und ggf. Rettungskräfte zu rufen, erst dann folgt die Versorgung von Verletzten.
  • Die Beweissicherung am Unfallort startet erst am Ende. Rufen Sie noch am Unfallort einen unabhängigen Kfz Gutachter an.
  • Vermeiden Sie jedes Schuldeingeständnis als Unfallgeschädigter!
  • Unfall im Ausland als Geschädigter? Prüfen Sie vorher den Versicherungsschutz, nehmen Sie die Grüne Karte mit, deponieren Sie einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach und versuchen Sie, den Schaden von Deutschland aus zu regulieren. Gerne unterstützt autocrashexpert Sie dabei.
Kfz Gutachter Köln autocrashexpert

Häufig gestellte Fragen: Unfall, was mache ich als Geschädigter?

Was muss ich nach einem Unfall als erstes machen?

Sie müssen Ruhe bewahren und die Unfallstelle mit Warnblinklicht und Warndreieck sichern. So sind Folgeunfälle zu verhindern. Alle Beteiligten müssen am Unfallort bleiben, sonst drohen Konsequenzen. Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle ist strafbar (§ 142 StGB).

Wer meldet den Unfall der Versicherung?

Im Regelfall hat der Unfallverursacher binnen maximal 7 Tagen den Schaden zu melden. Sie sollten aber auch Ihrer Versicherung den Schaden am Unfallfahrzeug melden. Warum? Diese verweist meist an die gegnerische Versicherung, welche dann versucht die Schadensregulierung an sich zu reißen und dem Geschädigten den unabhängigen Sachverständigen auszureden. Ein beauftragter Kfz Gutachter wird Ihnen alle Sorgen diesbezüglich nehmen.

Muss ich nach einem Unfall die Polizei rufen?

Bei Bagatellschäden (Parkrempler, Blechschaden wie Lackkratzer etc.) besteht keine gesetzliche Verpflichtung. Anders sieht es aus, wenn es Verletzte gibt und der Unfallgegner womöglich geflüchtet ist. Auch bei Uneinigkeit & Aggressivität sollten Geschädigte nach einem Unfall die Polizei rufen und unbedingt Kontaktdaten tauschen.

Was steht mir nach einem unverschuldeten Unfall zu?

Der gegnerische Versicherer muss den Schaden regulieren / die Reparaturkosten übernehmen. Bei einem Totalschaden erstattet er die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche wie Mietwagen, alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung, Schmerzensgeld, Übernahme der Gutachterkosten & des Rechtsanwaltshonorars. Ihr Gutachter prüft sämtliche Ansprüche!

Checkliste: Diese 4 Schritte gehen Sie als Geschädigter nach dem Unfall durch

Unfall, was mache ich als Geschädigter? Die folgende Liste zeigt Ihnen auf einen Blick, was in welcher Reihenfolge zu tun ist:

  1. Unfallstelle absichern hat immer die höchste Priorität
  2. Wählen Sie den Notruf
  3. Leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe nach dem Unfall
  4. Unfallbericht anfertigen: Starten Sie die Schadensregulierung mit der Beweissicherung zur Dokumentation des Unfallhergangs und dem Austausch von Kontaktdaten & Kennzeichen. Als Unfallopfer sollten Sie einen unabhängigen Experten hinzuziehen!

1. Schritt

Je nach Lichtverhältnissen, Tageszeit und Einsehbarkeit der Unfallstelle ist es wichtig, andere Autofahrer mit Warnblinklicht und einem Warndreieck zu informieren. Je schneller das Tempo, desto weiter entfernt sollte das Warndreieck aufgestellt werden (auf der Autobahn mindestens 200 Meter). Bleiben Sie ruhig, bringen Sie sich hinter der Leitplanke in Sicherheit und überblicken Sie die Situation. Stimmen Sie sich mit dem Unfallgegner und ggf. Zeugen ab.

2. Schritt

Bei Verletzen wählen Sie jetzt sofort den Notruf unter 112, damit professionelle Rettungskräfte schnellstmöglich vor Ort sind. Zögern Sie nicht mit dem Anruf! Die Leitstelle wird ggf. Polizei und Feuerwehr ebenfalls rausschicken. Bleiben Sie ruhig und antworten Sie auf relevante W-Fragen präzise: Was ist wo passiert? Wie viele Verletzte gibt es etc.? Handelt es sich nur um einen größeren Sachschaden, wählen Sie in diesem Fall die 110 für die Polizei nach dem Verkehrsunfall.

3. Schritt

Nun leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe, wozu Sie rechtlich sogar als Unfallbeteiligter verpflichtet sind. Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung. Sie brauchen keine Angst oder Berührungsängste haben, die meisten Menschen machen intuitiv das Richtige.

4. Schritt

Erst jetzt rückt der eigentliche Schaden mit dem Unfallbericht in den Fokus. Sie legen die Basis für die anstehende Schadenregulierung: Sammeln Sie mit Fotos aussagekräftige Beweise, füllen Sie einen Unfallbericht aus und fertigen Sie eine Unfallskizze an. Das lässt eindeutige Rückschlüsse auf die Schuldfrage zu.

Tauschen Sie Kontaktdaten mit dem Unfallverursacher aus und vermeiden Sie auf jeden Fall ein Schuldeingeständnis. Sie können sich bei eigener Unschuld direkt an einen Kfz Gutachter wenden, um die Schadensabwicklung sofort in erfahrene Hände zu legen.

Unfall im Ausland: Was tun als Geschädigter?

Je nach Destination bzw. Reiseland ist zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug dort vollumfänglich bei einem Unfall versichert ist. Prüfen Sie, ob eine zusätzliche Police sinnvoll ist. Im Ausland ist die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall höher, da Sie mit den Regeln und Gepflogenheiten im Straßenverkehr weniger gut vertraut sind.

Kfz Gutachter Damian Zyzniewski
Damian Zyzniewski

Das rät autocrashexpert Geschädigten nach einem Unfall

Sie sollten die Grüne Karte und einen Europäischen Unfallbericht immer griffbereit für den Ernstfall im Handschuhfach haben. Die Grüne Karte dient als Nachweis im bei einem Autounfall, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Die Rolle des Schadenregulierungsbeauftragten bei Unfall im Ausland

Bei einem Unfall im Ausland sollten Sie als Fahrer versuchen, den Schaden innerhalb der EU von Deutschland aus zu regulieren. Das ist mit einem Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung möglich. Sprachliche Barrieren sind in diesem Fall kein Problem mehr und Sie stellen sicher, dass der deutsche Versicherungsstandard zum Tragen kommt. Davon können Sie als Unfallgeschädigter nur profitieren.

Unfall als Geschädigter: Schadensabwicklung mit der Versicherung

Nach dem ärgerlichen Unfall wollen Sie als Geschädigter vor allem eines: Schnell wieder mobil sein und möglichst wenig Aufwand sowie Ärger mit der gegnerischen Versicherungsgesellschaft. Falls das Ihre Ziele und Gemütslage als Geschädigter nach einem Unfall beschreibt, sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen einschalten. Er wird den Schaden ganzheitlich managen und Ihre Interessen objektiv im Schadensgutachten bemessen. Jeder Papierkram mit der Autoversicherung wird Ihnen abgenommen.

Ein Sachverständigengutachten ist für Geschädigte nach einem Unfall bares Geld wert

Zudem kann ein Unfallgutachten die Schuld eindeutig klären. Der gegnerische Versicherungsgutachter hat nach einem Unfall andere Prioritäten als der Geschädigte: Sie können und sollten ihn ablehnen und Ihre Interessen am besten mit einem Anwalt durchsetzen! Auch wenn es sich, in Ihren Augen, um einen kleinen Schaden handelt.

Warum als Geschädigter selbst regulieren, wenn es ein Experte auf Kosten der gegnerischen Versicherung tut?

Um sicherzustellen, dass der Unfallverursacher eine fristgerechte Schadensmeldung vornimmt, können Sie bei seiner Versicherung nachfragen (ggf. über den Zentralruf der Versicherer). autocrashexpert kann all diese Schritte für Sie übernehmen. Sie sind in den besten Händen. Bei Bedarf springt Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht aus dem Gutachternetzwerk zur Seite (etwa, um sich gegen Kürzungen zu wehren). Über die Kosten für den Sachverständigen und den Rechtsanwalt brauchen Sie sich nach einem Unfall als Geschädigter keine Sorgen machen: Die Versicherung des Verursachers ist eintrittspflichtig.

Schon gewusst? Sie haben nach einem unverschuldeten Unfall folgende Ansprüche

Viele Geschädigte wissen nach einem Unfall nicht, wie umfassend die Schadensersatzansprüche auf Basis von Paragraf 249 BGB für Ihr Auto sind. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze von ca. 750 Euro haben Sie einen Anspruch auf eine UNABHÄNGIGE Begutachtung des Wagens nach einem Unfall. Die Kosten hat die Versicherung des Unfallverursachers ebenso zu tragen wie etwaige Anwaltskosten.

Je nach Konstellation und Schadensausmaß wird Sie Ihr Gutachter über folgende Schadensersatzpositionen aufklären:

  • Übernahme der Reparaturkosten für Ihr Auto laut Schadengutachten.
  • Möglichkeit der fiktiven Abrechnung (= Unfallschaden auszahlen lassen).
  • Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung für die unfallbedingte Auszeit laut Gutachten.
  • Schadenersatz für die erlittene merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs durch den Unfall.
  • Zahlung einer Unkostenpauschale für Geschädigte in Höhe von meistens 25 Euro.
  • Recht auf die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt bei neueren oder beim Hersteller gewarteten Fahrzeugen (autocrashexpert verfügt über ein Netzwerk an markengebundenen und weiteren Fachwerkstätten).
  • Schmerzensgeld (Voraussetzung: ein ärztliches Attest muss zeitnah vorliegen).
  • Übernahme von Heilungskosten, sofern Sie unfallbedingt für Geschädigte anfallen.
  • Schadenersatz für Haushaltsführungsschaden nach dem Unfall.
  • Bei Totalschaden am Auto nach Unfall: Prüfung der Möglichkeit der Reparatur im Rahmen der 130-Prozent-Regel.
  • Berücksichtigung von UPE-Aufschlägen, Verbringungskosten und bestimmten Stundenverrechnungssätzen bei der Kalkulation von Reparaturkosten.
  • Bei Unfall mit Todesfolge: Übernahme der Beerdigungskosten.

Wussten Sie, welche Ansprüche Sie nach einem Unfall als Geschädigter durchsetzen können? Diese Liste ist noch nicht vollständig, im Einzelfall können weitere Positionen rund um den (gewerblichen) Verdienstausfall hinzukommen. Ihr Gutachter und ein Anwalt können Sie umfassend beraten. Der gegnerische Versicherungsgutachter wird diese Liste so kurz wie möglich halten wollen ...

Unfall, was tun als Geschädigter? Hier lesen Sie es!

Nutzen Sie die Tipps von autocrashexpert, um sich einen kompakten Überblick zu relevanten Themen in diesem Kontext zu verschaffen. Unterschätzen Sie als Geschädigter nach einem Unfall nicht den merkantilen Minderwert, der am Fahrzeug haftet - trotz fachgerechter Instandsetzung! Lesen Sie, warum sich die Nutzungsausfallentschädigung für Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall auszahlen kann.

Auch als Geschädigter können Sie Schuld am Unfall tragen

Bei Teilschuld können Sie mit dem Quotenvorrecht den Schaden minimieren, indem Sie neben der gegnerischen auch Ihre eigene Kaskoversicherung einbinden. Ein Profigutachten wird nicht nur die Schadenssumme exakt beziffern: Es kann entscheidend zur Klärung der Schuld beitragen, ggf. auch als Beweismittel vor Gericht.

Was tun nach Unfall als Geschädigter? Sofort mit autocrashexpert Kontakt aufnehmen!

Sie wissen jetzt, wie Sie sich als Geschädigter nach einem Unfall zu verhalten haben und welche umfassenden Rechte Ihnen im Falle der eigenen Unschuld zustehen. Mit der unabhängigen und serviceorientierten Expertise von autocrashexpert wird die anstehende Schadensregulierung für Sie so stressfrei wie nur möglich! Mit dem Gutachternetzwerk lassen sich Ihre Forderungen (z. B. markengebundene Werkstatt) konsequent durchsetzen.

Nutzen Sie an 7 Tagen in der Woche eine schnelle Terminvergabe, Hilfe noch am Unfallort und die Möglichkeit eines Unfallgutachtens binnen weniger Tage Durch den flexiblen Vor-Ort-Service ist das Schadensmanagement auch unkompliziert von der Arbeitsstelle aus möglich.

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