Unfallschaden über 750 Euro?

So geht es weiter

Wer einen Unfallschaden erlitten hat, möchte ihn schnell in voller Höhe erstattet bekommen. Das ist zurecht Ihre Erwartungshaltung als Geschädigter, die Sie mit diesem Ratgeber vertiefen können. Autocrashexpert ist mit Rat UND Tat im Einsatz, um einen Unfallschaden neutral zu begutachten.

Die Schadenhöhe entscheidet über ein kostenloses Gutachten, die Unfallfreiheit des Fahrzeugs und den Minderwert. Genug Gründe, selbst einen Gutachter zu beauftragen!

Unfallschaden am Auto

#UPDATE:

Wissensupdate zum Unfallschaden:

Das sollten Geschädigte beachten!

  • Es gibt keine einheitliche Definition von Unfallschaden. Allgemein ist darunter eine kollisionsbedingte Beschädigung am Auto zu verstehen.
  • Rechtlich ist ein Bagatellschaden abzugrenzen, wenn die Reparaturkosten unter 750 Euro liegen: Ein Fahrzeug kann dann im Regelfall weiter als unfallfrei gelten.
  • Die Schadenshöhe setzt sich aus Materialkosten, Lohnkosten / Werkstattkosten und Mehrwertsteuer zusammen. Hinzu kommen weitere Schadenersatzansprüche wie Nutzungsausfall und Wertminderung.
  • Um einen Haftpflichtschaden abrechnen zu können, ist ein Sachverständigengutachten die beste Basis. Sie können bei eigener Unschuld kostenlos auf einen Fachanwalt zurückgreifen.
  • Das gilt vor allem auch für die fiktive Abrechnung des Unfallschadens: Es besteht kein Zwang zur Reparatur, Sie können sich den Schaden auszahlen lassen.

"Mein Gott fahr doch wat schneller ey!"

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100 % gratis für Unfallgeschädigte

Definition: Unfallschaden

Da es im deutschen Recht keine einheitliche Definition von Unfallschaden gibt, ist die Rechtsprechung als Rahmen zu beachten. Demnach liegt ein Unfallschaden vor, wenn Fahrzeuge einen bedeutenden, mehr als oberflächlichen Blechschaden erlitten haben, der formal laut BGH Urteil über der Bagatellschadengrenze von 750 Euro für Reparaturkosten liegt.

#FAKTENCHECK

Was bedeutet unfallfrei?

Das hat das OLG Köln bereits 1975 mit dem Aktenzeichen 2 U 31/74 Folgendes festgestellt: Ein Auto gilt im Kraftfahrzeughandel als unfallfrei, wenn es keinen erheblichen Schaden erlitten hat. Diese einzelfallbezogene Beurteilung sollten Sie als Geschädigter einem eigenen Gutachter überlassen, nicht dem Schadenmanagement der Gegenseite.

FAQ zum Unfallschaden: Das antwortet autocrashexpert

Hierunter ist laut gängiger Rechtsprechung ein nicht unerheblicher Schaden am Fahrzeug zu verstehen, der über die Bagatellgrenze hinausgeht. Ein Kostenvoranschlag eignet sich nur für einen Bagatellschaden, ein Kurzgutachten kann eine Alternative sein.

Je höher der Schaden und je aufwendiger die Reparatur ist, desto eher ist von einem Unfallschaden die Rede. Oberflächliche Lackkratzer sind hingegen als Bagatellschaden zu bezeichnen. Setzen Sie bei der Feststellung der Schadenhöhe auf den Expertenblick eines Kfz Gutachters!

Im Einzelfall kommt es darauf an, wie tief und groß der Lackschaden ist. Ist eine Neulackierung oder der Austausch eines Bauteils notwendig, liegt wahrscheinlich ein Unfallschaden über der Bagatellgrenze vor. Hier Kontakt aufnehmen und beraten lassen!

Bin ich verpflichtet, einen Unfallschaden anzugeben?

Für die Versicherungsregulierung hat der Unfallverursacher bzw. Versicherungsnehmer bei einem Kaskoschaden fristgerecht eine Schadensmeldung vorzunehmen.

Für den Verkäufer herrscht Offenbarungspflicht: Ein Unfallschaden muss angegeben werden! Sonst kann der Käufer den Preis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Unfallschaden wird von einem Kfz-Gutachter geprüft

Frist: Wann muss ich den Unfallschaden melden?

Der Unfallverursacher hat maximal 7 Tage (teils je nach Versicherungsvertrag auch deutlich weniger) Zeit, den Schaden der Haftpflichtversicherung zu melden. Tut er das nicht, kann der Leistungsanspruch bzw. Versicherungsschutz teilweise oder ganz entfallen.

Beispiele für Unfallschäden:

Machen wir es konkret bzw. aus Sicht eines Gutachters anschaulich. Hier stellt Ihnen autocrashexpert typische Beispiele für Unfallschäden vor, wie sie täglich vorkommen. Sie können die Themen auf Wunsch vertiefen!

Parkschaden (Parkrempler):

Der Parkrempler trifft als Klassiker irgendwann jeden Autofahrer. Schnell werden aus einer vermeintlichen Bagatelle bei einem solchen Autounfall deutlich mehr als 1.000 Euro Reparaturkosten.

Sie sollten die Schadenshöhe nicht unterschätzen und Kontakt aufnehmen. Nicht selten zeigt sich das wahre Schadensausmaß im Verborgenen unter der energieabsorbierenden Verkleidung. Liegt mehr als ein Bagatellschaden vor, haben Sie Anspruch auf ein kostenloses Schadensgutachten.

Auffahrunfall:

Beim Auffahrunfall ist die Schuldfrage meistens relativ unstrittig, die Schadenhöhe bedarf aber einer gutachterlichen Kalkulation. Je höher die Aufprallgeschwindigkeit war, desto notwendiger erscheint ein Unfallgutachten für die Versicherungsregulierung.

Totalschaden:

Ist die Wucht bei einem Auffahrunfall groß, kann ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Es könnte sein, dass der Rahmen des Fahrzeugs irreparabel verzogen ist. Je älter ein Fahrzeug ist, desto schneller lautet die Diagnose Totalschaden. Sie erhalten dann als Unfallgeschädigter auf Gutachtenbasis die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

UNFALLBERICHT:

Unfallschaden melden: Das gilt!

Wichtig ist es direkt an der Unfallstelle eine umfassende Beweissicherung vorzunehmen. Natürlich erst nach der Sicherung der Umgebung sowie der Verständigung von Rettungskräften und der Erste-Hilfe-Leistung. Füllen Sie einen Unfallbericht aus, fertigen Sie darin eine Unfallskizze an und schießen Sie aussagekräftige Fotos zur Sicherung des Unfallhergangs. Mit dem Bericht werden alle wichtigen Daten festgehalten, Sie vergessen auch nach dem Schock nichts.

Die Schadensmeldung hat der Verursacher fristgerecht vorzunehmen. Sie können den Unfallschaden auch Ihrer eigenen Versicherung melden. Das kann von Vorteil sein, wenn plötzlich von einer Teilschuld die Rede ist. Via Zentralruf der Versicherer können Sie anhand des Kennzeichens in Erfahrung bringen, ob der Verursacher den Unfallschaden bereits gemeldet hat.

Was tun nach Unfallschaden?

Sie können sich im Großraum Köln noch am Unfallort an autocrashexpert wenden und die Schadenregulierung in erfahrene Hände legen. Sie sind nicht verpflichtet, den Weisungen der Versicherung des Unfallgegners zu folgen. Das ist nur bei einem Kaskoschaden der Fall.

Unfallschaden auszahlen lassen: Voraussetzungen

Grundlegend haben Sie als Geschädigter das Recht auf fiktive Abrechnung. Sie können sich den Unfallschaden auszahlen lassen, sollten dies aber nur mit einem Kfz Gutachter und seinem angeschlossenen Netzwerk tun. In diesem Fall sind Kürzungsversuche bei den Reparaturkosten (Stundensätze und Ersatzteilpreise, Beilackierungskosten), beim merkantilen Minderwert und einer etwaigen Nutzungsausfallentschädigung wahrscheinlich, aber oft unbegründet und somit nicht haltbar.

Besonders in diesem Szenario ist es gut, mit einem leistungsstarken Gutachternetzwerk sofort eine entschlossene Antwort geben zu können. Wehren Sie sich mit einem Fachanwalt gegen Kürzungen. Die gegnerische Versicherung hat auch Ihre Anwaltskosten zu tragen.

Kfz Gutachter Damian Zyzniewski
Kfz-Sachverständiger

Damian Zyzniewski

Unfallschaden reparieren lassen:

So geht's am schnellsten!

Autocrashexpert wird den Unfallschaden schnell und flexibel begutachten. Das für die Abrechnung erforderliche Schadengutachten kann binnen 24 Stunden mit allen ableitbaren Ansprüchen auf Schadensersatz an die Versicherung geschickt werden.

Durch die Empfehlung des Reparaturweges, das erfahrene Gutachternetz mit angeschlossenen Kfz-Werkstätten und eine Reparaturkostenübernahmeerklärung kann alles sehr schnell gehen. In der Zwischenzeit sind Sie auf Kosten des gegnerischen Haftpflichtversicherers mit einem Mietwagen mobil, falls Sie sich nicht für eine Nutzungsausfallentschädigung entscheiden.

Unfallschaden Tesla

Unfallschaden beim Leasingfahrzeug: Checkliste

Was tun nach Unfallschaden mit einem Leasingfahrzeug? Beachten Sie, dass der Leasinggeber als Eigentümer anspruchsberechtigt ist, er gibt die Regieanweisungen! Sie sollten daher ...

  • 1. Den Leasingvertrag prüfen und nachlesen, was dort für einen Unfall vorgesehen ist.
  • 2. Auf jeden Fall den Leasinggeber schnellstmöglich über den Unfallschaden informieren. Sie erlangen dann Klarheit über das weitere Vorgehen.
  • 3. Nicht selbst sofort eine Werkstatt oder einen Sachverständigen ansteuern, da die Kostenübernahme erst geklärt werden muss (auch bei einer vermeintlichen Bagatelle).

Wie hoch ist die Wertminderung nach Unfall?

Je neuer und teurer das Unfallfahrzeug ist, desto höher wird die merkantile Wertminderung ausfallen. Rechnen Sie pauschal mit 10 % der angefallenen Reparaturkosten für das Auto, um einen groben Wert jenseits aller Berechnungsmethoden zu bestimmen.

Autocrashexpert wird im Gutachten mit einer Berechnungsmethode einen belastbaren merkantilen Minderwert herleiten, den Sie bei der Schadensregulierung einfordern können. Beachten Sie, dass diese Summe mit einem Kostenvoranschlag gar nicht erst auf die Schadenabrechnung käme!

Gutachter für Unfallschaden beauftragen: Kosten & Ablauf

Der Ablauf ist denkbar einfach: Sie müssen nur Kontakt aufnehmen, alles weitere ergibt sich von selbst. Durch das Gutachternetzwerk müssen Sie nicht nach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen, er kann Ihnen sofort vermittelt werden.

Tragen Sie keine Schuld an einem Auffahrunfall, entstehen für Sie keine Kosten für das Unfallgutachten. Es gibt insofern oberhalb der Bagatellschadensgrenze keinen vernünftigen Grund, auf ein unparteiisches Schadengutachten zu verzichten. Durch eine Abtretungserklärung kommen Sie mit Gutachtenkosten gar nicht erst in Berührung.

Kfz Gutachter Damian Zyzniewski
Kfz-Sachverständiger

Damian Zyzniewski

#ZUSAMMENFASSUNG:

Positionen eines Unfallschadens

Sie haben bei einem Unfallschaden nicht nur Anspruch auf die Übernahme der Reparaturkosten haben, sondern auch auf Schadenspositionen wie:

  • die Kostenübernahme für einen Rechtsanwalt.
  • Schmerzensgeld, falls es zu einer unfallbedingten Verletzung gekommen ist.
  • fiktive Abrechnung, da kein Reparaturzwang besteht.
  • Nutzungsausfall oder einen Mietwagen für die Reparaturdauer.
  • eine Unkostenpauschale.
  • die Reparatur in einer Markenwerkstatt, falls der Unfallwagen nicht älter als 3 Jahre ist.
  • viele weitere Posten bei der Unfallschadenregulierung, die Ihnen Ihr Kfz-Sachverständiger und ein Anwalt in Ihrem Fall erläutern werden.

Fazit: Wer einen Unfallschaden hat ...

braucht definitiv einen autocrashexpert(en)!

Sie wissen jetzt, wie komplex die Feststellung eines Unfallschadens ist. Aber auch, wie umfassend Ihre Rechte, Schadenspositionen und Möglichkeiten nach einem unverschuldeten Unfallschaden sind. Mit dem Kfz-Sachverständigenbüro autocrashexpert behalten Sie zu jeder Zeit nach dem Verkehrsunfall den lösungsorientierten Durchblick.

Nach der Kontaktaufnahme kommen Sie schnell gut informiert aus der Rolle des Unfallopfers heraus, indem Sie das Schadensmanagement aktiv in erfahrene Hände legen. Das gilt übrigens auch für Ihr Elektroauto.

Autocrashexpert ist an 7 Tagen in der Woche im Großraum Köln unterwegs, auch am Arbeitsplatz und direkt am Unfallort. Schnelle Termine und eine Gutachtenerstellung binnen 24 Stunden sind die Basis für eine reibungslose Unfallschadenregulierung. Sie sind sich nicht sicher, wie groß der Schaden ist? Nehmen Sie via Telegram oder WhatsApp Kontakt auf, idealerweise bereits mit einem aussagekräftigen Bild vom Blechschaden.

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