Schadenminderungspflicht

§ 254 BGB und die Schadenminderungs­pflicht: Bedeutung für Geschädigte

Nach einem unverschuldeten Autounfall werden Sie überrascht sein, von der Schadenminderungspflicht zu hören. Ihre Erwartungshaltung ist eine andere, und das völlig zurecht. Sie wollen so gestellt werden, als wäre der Schaden am Fahrzeug gar nicht eingetreten. Hier können Sie in übersichtlicher Form nachlesen, was es mit der so genannten Schadensminderungsobliegenheit auf sich hat und wie Sie Ihre Forderungen ohne Stress in voller Höhe gegenüber dem Schädiger bzw. Haftpflichtversicherer durchsetzen.

„Es ist immer dasselbe: eingeräumte Rechte sind auferlegte Pflichten.“ (Hans Lohberger)

Kurz & knapp in 30 Sekunden: Das Wichtigste vorab zur Schadenminderungspflicht

  • Paragraf 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt, dass auch Geschädigte eine Minderungspflicht bei der Schadenbeseitigung zu beachten haben. So werden auch die Interessen des Schuldners gewahrt.
  • Grundsatz für alle Maßnahmen: Der entstandene Unfallschaden ist so gering wie möglich zu halten. Beispiel: nach einem Unfall den laufenden Motor abschalten, wenn durch ausgelaufenes Kühlmittel ein Motorschaden zu erwarten wäre.
  • Missachtung der Schadenminderungspflicht kann zur Mitschuld und somit zu Kürzungen von Leistungen durch die Autoversicherung führen.
  • Durch ein unabhängiges Schadengutachten können Sie Ihre Ansprüche aussagekräftig an den eintrittspflichtigen Versicherer stellen.
  • Nach einem unverschuldeten Unfall ist der gegnerische Haftpflichtversicherer zuständig. Weisungen und Maßnahmen sind mit Blick auf Ihre Interessen kritisch, und besser noch, mit Expertenhilfe zu hinterfragen.

Definition: Schadenminderungspflicht nach Autounfall

Dieser Begriff (alternativ auch Schadenminderungsobliegenheit / Schadenabwendungspflicht) beschreibt die Pflicht des Unfallgeschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten und dementsprechend zu handeln (bspw. schnell Sachverständigen beauftragen und Reparatur vorantreiben). Wir klären über die Details der Schadensminderungspflicht auf.

Schadenminderungspflicht ist kein Verzicht auf Ihre Rechte!

Mit Schadensminderungspflicht ist gemeint, dass Sie die Instandsetzungskosten und die Fahrzeugbergung nicht künstlich in die Höhe treiben dürfen. Unnötige Leistungen sind im Schadensfall zu unterlassen. Beachten Sie, dass gegnerische Versicherungsgesellschaften als Schuldner gerne Kürzungen mit der vermeintlichen Schadenminderungspflicht begründen. Sie treffen definitiv die beste Entscheidung, wenn Sie sich nach einem fremdverschuldeten Unfall zeitnah an einen unabhängigen Gutachter wie autocrashexpert wenden.

§ 254 BGB: So halten Sie sich an die Schadenminderungspflicht

Absatz 2 § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist als Rechtsgrundlage für die Schadenminderungspflicht zu lesen. Demnach besteht die Pflicht des Versicherten bzw. in unserem Fall des Geschädigten darin, den Schaden so weit wie möglich zu mindern oder auf die Gefahr eines größeren Schadens hinzuweisen.

Kfz Gutachter Köln autocrashexpert

Unnötig hohe Kosten sind abzuwenden

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es nicht (mehr) möglich, den Schaden abzuwenden. Es geht nur noch darum, die Reparatur bzw. Versicherungsabwicklung unter wirtschaftlichen sowie zumutbaren Gesichtspunkten durchzuführen. Der Begriff Abwendung bezieht sich vielmehr auf ungerechtfertigte Kostenfaktoren. In diesem Sinne wollen beide Seiten Schadenbegrenzung betreiben: der Geschädigte und der Versicherer als Schuldner für den Versicherungsnehmer.

Gut zu wissen: Beachten Sie, dass die Minderungspflicht sich auch auf andere Sparten wie etwa die Hausratversicherung bezieht. Es handelt sich um ein grundlegendes Prinzip der Schadensregulierung.

Schadenminderungspflicht: Grenze für Recht auf Gutachten

Der Schädiger bzw. dessen eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung muss nicht nur die  Reparaturkosten übernehmen. Auch für Schadenspositionen wie eine Nutzungsausfallentschädigung, Übernahme von Mietwagenkosten oder merkantile Wertminderung ist aufzukommen. Die Bagatellgrenze von etwa 750 Euro laut Bundesgerichtshof spielt für die Schadenminderungspflicht eine zentrale Rolle.

Der Bundesgerichtshof hat eine wichtige Grenze gezogen

Liegt der Schaden über dieser Grenze (mehr als 750 Euro Reparaturkosten), dürfen Sie auf Rechnung der gegnerischen Versicherung ein unabhängiges (!) Sachverständigengutachten selbst in Auftrag geben. Unter der Bagatellschadensgrenze sieht die Minderungspflicht vor, dass ein Kostenvoranschlag ausreichend für die Schadenregulierung ist. Bei Bagatellschäden werden Gutachtenkosten nicht übernommen.

Schadenabwendung & Schadenabwendungskosten richtig einordnen

Wie bereits angedeutet, spielt die Schadenabwendung bei eigener Unschuld, bspw. bei einem klassischen Auffahrunfall, keine Rolle mehr. Es handelt sich um theoretische Konstrukte, mit denen Sie als Geschädigter meistens gar nicht in Berührung kommen.

Auch mit Schadenanwendungskosten müssen Sie sich als Laie nicht befassen. Solche Versuche könnten durch fehlende Fachkenntnisse zu noch höheren Kosten führen. Das wäre nicht der Sinn der Schadensminderungspflicht.

So machen Sie alles richtig

Sie machen im Allgemeinen alles richtig, wenn Sie bei einem Unfall oberhalb der Bagatellschadengrenze einen unabhängigen Autogutachter mit seinem Netzwerk einschalten. Nutzen Sie auch Ihr Recht einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Die Kosten muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers tragen. Der Anwalt kann prüfen, ob einzelne Forderungen oder Regulierungsmaßnahmen gegen die Schadenminderungsobliegenheit sprechen.

Im Gutachten werden sämtliche Instandsetzungskosten und der Reparaturweg für Ihr Fahrzeug fachmännisch hergeleitet, womit Sie auf der rechtlich sicheren Seite sind. Von Obliegenheitsverletzungen kann dann keine Rede sein.

Verstöße gegen Einhaltung der Schadenminderungs­pflicht

Gemäß § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches haben Verletzungen der Pflicht zu Schadenminderung (siehe Beispiele unten) eine Mitschuld zur Folge. Sie müssten also damit rechnen, dass die eintrittspflichtige Versicherung weniger oder im schlechtesten Fall gar nicht zahlt.

Damit sind nicht die üblichen Kürzungsversuche von Autoversicherern wie bei den UPE-Aufschlägen, Beilackierungskosten, Verbringungskosten oder beim merkantilen Minderwert gemeint. Gegen solche, teils automatischen, Leistungskürzungen können Sie sich mit unserem Sachverständigennetzwerk konsequent zur Wehr setzen.

Faktencheck:
Schadenminderungspflicht in Bezug auf …

Schadensersatz:

Grundsätzlich bezieht sich die Schadensminderungsobliegenheit auf alle denkbaren Ersatzforderungen nach einem Unfall (beispielsweise auf einen Mietwagen, Nutzungsausfall, Reparaturkosten und Ausgleich für die Wertminderung). Zu unterlassen ist alles, was nicht unbedingt notwendig ist. Ansonsten kann eine Pflichtverletzung zum Mitverschulden führen.

Im Schadensgutachten wird der Sachverständige zu allen aufgeführten Forderungen Angaben machen. Sie als Geschädigter können sich auf eine aussagekräftige Basis verlassen, die Ihre Rechte umfassend im Blick hat.

Abschleppkosten:

Schadenminderungspflicht in Bezug auf Abschleppkosten bedeutet, dass Sie nach einem Unfall die nächstgelegene Werkstatt ansteuern müssen. Es liegt eine klare Obliegenheitsverletzung vor, wenn Sie den Unfallwagen mehrere hundert Kilometer quer durch Deutschland fahren lassen. Dafür wird keine Versicherung zahlen.

Standgebühren:

Im eigenen Interesse sollten Sie nach dem Unfall die Schadensregulierung so schnell wie möglich vorantreiben. Wenn Sie zu lange warten, können durch Standgebühren des Unfallwagens hohe Regulierungskosten entstehen, die der Schadenminderung widersprechen. Sie müssen alles dafür tun, um die unfallbedingte Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.

Daher machen Sie alles richtig, wenn Sie auf das Schadensmanagement von autocrashexpert setzen. Durch Angaben zur Reparaturdauer im Gutachten können Sie gut begründete Forderungen für die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung oder die Dauer der Mietwagennutzung vorbringen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden rückt der Wiederbeschaffungszeitraum in den Fokus: diesen leiten Sie am besten aus einem Unfallgutachten ab.

Mietwagen/ Ersatzwagen:

Auch wenn es schön wäre, steht Ihnen mit Blick auf die Schadensminderungspflicht „nur“ ein Ersatzwagen für die Reparaturdauer aus der gleichen Fahrzeugkategorie zu. Eine klare Pflichtverletzung der Schadenminderung wäre es, einen Kleinstwagen gegen einen flotten Sportwagen zu tauschen. Hierfür zahlen Kfz-Versicherer keine Mietwagenkosten. Auch Sondertarife sind kritisch zu betrachten.

Es gibt zahlreiche Autovermietungen, die Kunden, die nach einem unverschuldeten Unfall einen Mietwagen benötigen, nicht den Normalpreis berechnen. Der so genannte Unfallersatztarif, der dann angewendet wird, ist deutlich teurer. Damit Sie wirtschaftlich handeln, kann das bedeuten, dass Sie Tarife vergleichen müssen. Allerdings ist das ein streitbarer Punkt, der immer wieder vor Gericht landet.

Ihr Gutachter wird Sie in dieser Hinsicht beraten und ggf. mit Mietwagenfirmen kooperieren. Referenzdaten bietet die EurotaxSchwacke-Liste, in der mehr als 38.000 Fahrzeugmodelle gelistet sind. Der Tagespreis einer Fahrzeugklasse ist die Basis für Berechnung des Nutzungsausfalls. Da der Zugang kostenpflichtig ist, hilft Ihnen autocrashexpert auch hier gerne weiter.

Reparaturkosten:

In dieser Hinsicht sind Sie mit der Gutachterexpertise auf der sicheren Seite, da unsere Ausführungen zu Reparaturkosten von Versicherungen anerkannt werden. Im Einzelfall müssten Sie sich je nach Fahrzeugalter mit einer günstigeren Smart-Repair-Methode zufriedengeben. Auch kann es sein, dass die Versicherung mit dem Verweis auf die Kostenminderungspflicht eine Notreparatur fordert. Ihr Gutachter oder ein Anwalt wird einschätzen können, wie solche Forderungen einzuordnen sind.

Sollten Sie sich für die fiktive Abrechnung und somit die Auszahlung der Schadenssumme entscheiden, müssen Sie gerade bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind, mit den günstigeren Kosten einer freien Werkstatt anstatt einer Markenwerkstatt rechnen. Laut Urteil des Amtsgerichts (AG) Gummersbach müssten Geschädigte ansonsten Umstände aufzeigen, die eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Werkstatt als nicht zumutbar erscheinen lassen (Aktenzeichen 10 C 49/10).

Schmerzensgeld (ein Fall für einen Anwalt):

Bei einer Verletzung bzw. einem Personenschaden haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, sofern Sie ein ärztliches Attest zeitnah vorbringen können und ein klarer Bezug zum Unfallgeschehen anzunehmen ist. Schmerzensgeldansprüche (z. B. bei einem Schleudertrauma) setzen Sie am besten mit einem erfahrenen Anwalt durch.

Beachten Sie, dass bei Missachtung der Schadenminderungspflicht auch diese Ansprüche durch eine Mitschuld geringer ausfallen können.

Gehen Sie auf Nummer sicher: Setzen Sie auf Expertenrat

Wenden Sie sich nach einem unverschuldeten Autounfall sofort an ein unabhängiges Kfz Gutachterbüro wie autocrashexpert. Sie legen die gesamte Schadensabwicklung somit in erfahrene Hände und riskieren keine Fehler, die teuer für Sie werden können.

Dabei geht es nicht nur um die hier vorgestellte Kostenminderungspflicht. Sie können im alleinigen Kampf gegen die Versicherungsgesellschaft schnell unfreiwillig auf einen Teil Ihrer legitimen Schadenersatzansprüche verzichten. Sie sollten die Gefahr des Mitverschuldens durch Profihilfe konsequent ausschließen.

Fazit: Nutzen Sie vor allem Ihre Rechte als Unfallgeschädigter!

Abgesehen von der hier vorgestellten Schadensminderungspflicht sollten nach einem fremdverschuldeten Unfall vor allem Ihre Rechte als Geschädigter im Fokus stehen. Denken Sie nicht nur an den eigentlichen Unfallschaden, sondern weitere Schadensposten wie Nutzungsausfall, alternativ einen Mietwagen, merkantile Wertminderung und je nach Unfallszenario Rechtsansprüche auf Heilbehandlungskosten oder sogar einen Haushaltsführungsschaden.

Mit dem professionellen Schadensmanagement von autocrashexpert werden Sie individuell beraten und strategisch optimal aufgestellt. Sie stellen sicher, alle Pflichten und Fristen bei der anstehenden Schadensregulierung einzuhalten. Auf der anderen Seite wird das binnen 24 Stunden erstellbare Schadengutachten eine zentrale Basis sein, um alle legitimen Schadenersatzansprüche mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot durchzusetzen.

Mit uns fahren Sie jetzt und in Zukunft auch elektrisch gut! Durch die Qualifikation als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist autocrashexpert der richtige Ansprechpartner für einen Unfall mit einem Elektroauto.

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