Quotenvorrecht

Quotenvorrecht: Trotz Teilschuld am Ver­kehrsunfall fast gesamten Schadens­ersatz erhalten, Voll­kasko­versicherung vorausgesetzt

Nach einem Autounfall oder einem Parkrempler vermuten Sie eine Teilschuld? Oder wurde diese bereits bestätigt? Dann sollten Sie sich hier mit dem Thema Quotenvorrecht (Differenztheorie) näher befassen. Bei einem mitverschuldeten Fahrzeugschaden handelt es sich um die optimale Lösung für die anstehende Schadensregulierung. Sie können aus einem Kasko- einen Haftpflichtschaden machen und so Ihre finanziellen Interessen durchsetzen!

Quotenvorrecht als Versicherungsnehmer bei Mitverschulden nutzen? Wie das genau funktioniert, erfahren Sie hier (inklusive Beispielsfall)!

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich jederzeit direkt an Autocrashexpert wenden.

Definition: Quotenvorrecht

Hierbei handelt es sich um eine Regelung zur Schadensabwicklung nach Verkehrsunfällen auf der Basis von § 86 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der Versicherungsnehmer kann seine Schadensersatzquote auf die eigene Vollkaskoversicherung übertragen (Stichwort Forderungsübergang). Aus dem zitierten Paragrafen des Versicherungsvertragsgesetzes geht klar hervor, dass dieser Forderungsübergang zu keinem Nachteil des Versicherungsnehmers führen darf. Die gegnerische Versicherung muss anschließend im Rahmen der konkreten Quote Schadensersatz leisten. Geschädigte, die eine Teilschuld tragen, machen den Schaden erst bei der eigenen Vollkaskoversicherung geltend, dann bei der Autoversicherung des Unfallgegners die noch offene Positionen.

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Worum geht es im Kern? Das Wichtigste zum Quotenvorrecht in Kürze

Bei einer Teilschuld regelt eine Quotenbildung, wie viel Schadenersatz jeder Unfallbeteiligte zu leisten hat. Bei Unfällen auf Parkplätzen kommt es sehr oft zur Quotenbildung. Ihnen wurde eine Teilschuld zugesprochen und Sie haben eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen? Dann können Sie Ihr Quotenvorrecht nutzen und eine kombinierte Abrechnung mit der eigenen Vollkaskoversicherung sowie der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners anstreben.

In diesem Kontext ist auch von der Differenztheorie die Rede.

Das Quotenvorrecht macht sich bezahlt!

Die Regulierungspraxis zeigt, dass das Quotenvorrecht in den meisten Fällen zu höheren Ersatzansprüchen im Vergleich zur Einzelregulierung eines Fahrzeugschadens führt. Auch wenn es sich für Sie komisch anhören mag: Bei einem Unfall mit Teilschuld ist es sinnvoll, zuerst die Abrechnung mit der eigenen Versicherung voranzutreiben. Sie sollten aber sofort auf das Quotenvorrecht verweisen: Je nach Quote im vorliegenden Fall kann die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ebenfalls belangt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Quotenvorrecht:

Hier finden Sie Antworten von Autocrashexpert

Welche Voraussetzungen müssen für das Quotenvorrecht erfüllt sein?

Bei den Unfallbeteiligten wurde mit einer Quote eine Teilschuld zugewiesen. Um das Quotenvorrecht für eine kombinierte Abrechnung eines kongruenten Fahrzeugschadens nutzen zu können, muss eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen sein. Zudem müssen Sie kommunizieren, dass Sie das Quotenvorrecht ziehen und somit mit beiden Versicherungen regulieren wollen.

Welche Positionen fallen unter das Quotenvorrecht?

Zu den quotenvorberechtigten Positionen zählen die Wertminderung (merkantiler Minderwert), die Selbstbeteiligung, Abschlepp- sowie Sachverständigenkosten.

Habe ich Nachteile, wenn ich das Quotenvorrecht in Anspruch nehme?

In finanzieller Hinsicht in der Regel nicht, ganz im Gegenteil. Die übliche Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung können Sie vom gegnerischen Versicherer erstatten lassen. Der einzige Nachteil ist, dass Sie von der eigenen Vollkaskoversicherung hochgestuft werden. Diesen Höherstufungsschaden können Sie gemäß der Quote aber vom gegnerischen Versicherer ebenfalls erstatten lassen.

Kann vom Quotenvorrecht auch nachträglich Gebrauch machen?

Es ist wichtig, das Quotenvorrecht formal korrekt zu nutzen. Sie müssen sich erst an die eigene Versicherung wenden und sofort kommunizieren, dass Sie eine Regelung im Sinne des Quotenvorrechts anstreben. Ist die Regulierung über die eigene Versicherung komplett abgewickelt und wurden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht fristgerecht Ansprüche gestellt, so kommt eine nachträgliche Nutzung des Quotenvorrechts nicht mehr in Betracht.

Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt, den Ihnen Autocrashexpert gerne empfiehlt. Die Anwaltskosten können gemäß Quote auch vom gegnerischen Haftpflichtversicherer übernommen werden. Prüfen Sie, inwiefern eine vorhandene Rechtsschutzversicherung greifen kann.

Regelung zum Quotenvorrecht im VVG: Hier finden Sie weitere Informationen

Im § 86 des Versicherungsvertragsgesetzes können Sie weitere Details zum Quotenvorrecht nachlesen. Viele Versicherungen und auch Anwälte sind nicht wirklich firm in der Nutzung dieser relativ unbekannten Regulierungstechnik. Insofern macht es Sinn, mit Autocrashexpert auf Erfahrungswerte für die Durchsetzung Ihrer finanziellen Interessen zu setzen.

Laut einem BGH Urteil sind Sie als Geschädigter mit Blick auf das Quotenvorrecht gestärkt: Sie haben sich diesen Vorteil durch die Prämienzahlungen quasi erkauft. Die Gegenseite ist bei der Nutzung des Quotenvorrechts dazu verpflichtet, ersatzfähige Positionen (s.u.) bis zur maximalen Höhe der jeweiligen Haftungsquote auszugleichen.

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Quotenvorrecht an einem Beispielsfall: So können Sie die Abwicklung besser nachvollziehen

Das klingt für Sie bis hierhin zu theoretisch? Das folgende Beispiel wird das Quotenvorrecht greifbar machen. Bei Teilschuld ist es in keinem Fall eine Lösung, nur auf die eigene Vollkaskoversicherung zurückzugreifen. Diese würde lediglich für den eigentlichen Schaden aufkommen, nicht aber für andere Schadensersatzpositionen wie Kfz-Sachverständigenkosten oder die merkantile Wertminderung. Die Haftung wäre klar beschränkt! Um auf diesen Kosten nicht zu großen Teilen sitzen zu bleiben, empfiehlt sich eine kombinierte Abrechnung nach dem Quotenvorrecht.

Beispielsfall: Herr Meier trägt eine Teilschuld von 50 % (Quote 50/50) an einem Auffahrunfall. Es ist klar, dass eine Mithaftung vorliegt. Sein Fahrzeug weist einen Schaden in Höhe von 6.000 Euro auf. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

  • 4.230 Euro Reparaturkosten
  • 500 Euro Gutachterkosten
  • 400 Euro Abschleppkosten
  • 500 Euro für merkantile Wertminderung
  • 350 Euro für Nutzungsausfall
  • 20 Euro als Auslagenpauschale

= Gesamtschaden: 6.000 Euro

Quotenvorrecht

Herr Meier wendet sich NUR an seine Vollkaskoversicherung

Auszahlung der Vollkaskoversicherung an Herrn Meier: 3.730 Euro

(Reparaturkosten 4.230 Euro abzgl. 500 Euro Selbstbeteiligung)

Würde Herr Meier nur seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, erhielte er die Reparaturkosten abzüglich Selbstbehalt (bei 500 Euro also eine Summe von 3.730 Euro). Er würde somit auf einen großen Teil seiner Schadensersatzansprüche „verzichten“. Hierzu könnte auch ein Verdienstausfall zählen. Die Regulierungspraxis zeigt, dass die meisten Geschädigten in einer solchen Situation keinen Rechtsanwalt einschalten.

Herr Meier wendet sich an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners

Auszahlung der gegnerischen Haftpflichtversicherung an Herrn Meier: 3.000 Euro

(50 % der 6.000 Euro Schadensersatzforderungen )

Würde er sich nur an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners wenden, erhielte er gemäß Quote 50 % der offenen Schadensersatzforderungen. Würde er diesen Rest mit der eigenen Kaskoversicherung abrechnen wollen, würde diese nur noch 50 % der Reparaturkosten abzüglich vertraglich festgelegter Selbstbeteiligung erstatten. Es handelt sich daher ganz klar um ein Verlustgeschäft!

Auszahlung der eigenen Vollkaskoversicherung an Herrn Meier: 1.615 Euro

(50 % der 4.230 Euro Reparaturkosten abzgl. Der 500 Euro Selbstbehalt)

Herr Meier nutzt das Quotenvorrecht

Auszahlung der Vollkaskoversicherung an Herrn Meier: 3.730 Euro

Auszahlung der gegnerischen Haftpflichtversicherung: 2.085 Euro

  • 500 Euro Selbstbeteiligung
  • 500 Euro Gutachterkosten
  • 500 Euro Wertminderung
  • 400 Euro Abschleppkosten
  • 10 Euro 50 % Unkostenpauschale
  • 175 Euro 50 % Nutzungsausfall

Herr Meier erhält also insgesamt 5.785 Euro

Bei einer Teilschuld unbedingt das Quotenvorrecht nutzen!

Die beste Lösung besteht darin, dass Quotenvorrecht zu nutzen. Mit seiner Vollkaskoversicherung würde er die Reparaturkosten abzüglich Selbstbehalt erstattet bekommen. Mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung kann er durch das Quotenvorrecht einen großen Teil der offenen Positionen abrechnen.

In unserem Beispiel liegt Herrn Meiers geldlicher Vorteil bei 1.170 Euro! Im Vergleich zur Auszahlung nur durch die eigene Kaskoversicherung (i.H.v. 4.615 Euro), einen Vorteil i.H.v. 2.085 Euro. Im Vergleich zur Auszahlung durch die Haftpflichtversicherung des Gegners (3.000 Euro plus 50% Vollkasko i.H.v. 1.615 Euro), einen Vorteil i.H.v., 1.200 EUR.

Das ist der Vorteil der Nutzung des Quotenvorrechts

Der Vorteil besteht hierbei darin, dass quotenvorberechtigte Positionen (siehe Liste unten) nicht gemäß Haftungsquote abgerechnet werden können, sondern im vollen Umfang. Lediglich für die Nutzungsausfallentschädigung und die Unkostenpauschale würde die Versicherung nur 50 % zahlen, was in diesem Fall 185 Euro entspricht. Die Selbstbeteiligung, die Wertminderung, die Sachverständigenkostenkosten und die Abschleppkosten können bis zur maximalen Höhe der Haftung voll ausgezahlt werden.

Weiteres Beispiel mit anderer Haftungsquote erwünscht?

In Ihrem Fall liegt die Haftungsquote anders? Sie möchten Ihre Mithaftung „durchrechnen“? Wenden Sie sich an den Kfz Sachverständigen von Autocrashexpert! Mit dem Quotenvorrecht lässt sich bei Teilschuld das Optimum bei der Schadensabwicklung herausholen. Durch das leistungsstarke Netzwerk von Autocrashexpert kann bei Bedarf ein erfahrener Anwalt hinzugezogen werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung könnten Sie etwaige Kosten abdecken.

Die Selbstbeteiligung und das Quotenvorrecht

Wenn Sie die kombinierte Form der Schadensabwicklung mit beiden beteiligten Versicherungen wie hier dargestellt wählen, dann ist die Selbstbeteiligung eine quotenvorberechtigte Position. Die Versicherung des anderen Schädigers muss zu 100 % dafür aufkommen.

Rückstufungsschaden: Diese Optionen haben Sie angesichts der drohenden Kasko-Höherstufung

Natürlich verlieren Sie durch die Regulierung mit der eigenen Versicherung Ihre Schadenfreiheitsklasse in der Vollkasko. Im Regelfall ist mit einer Hochstufung zu rechnen. Doch auch an diesem Rückstufungsschaden können Sie die gegnerische Versicherung beteiligen, allerdings nur mit Blick auf die Rückstufung in der Vollkasko-Police. Es bestehen also auch in dieser Hinsicht keine Hürden, nicht auf das Quotenvorrecht bei Teilschuld zurückzugreifen!

Quotenvorrecht: Welche Positionen muss welche Versicherung übernehmen?

Als Grundregel gilt beim Quotenvorrecht Folgendes:

Quotenvorberechtigt sind so genannte kongruente Schadenspositionen, die das Blech (auch in indirekter Form) berührt haben. Für alle anderen, nicht kongruenten Schadensersatzposten, kommt nur eine Erstattung nach der jeweiligen Quote in Betracht.

Die folgenden Schadenspositionen muss die gegnerische Haftpflichtversicherung zu 100 % übernehmen:

  • Selbstbeteiligung
  • Kosten für Sachverständigen (Schadensgutachten)
  • Minderwert
  • Abschleppkosten

Nur in der Höhe der Haftungsquote von der Versicherung des Unfallgegners zu erstatten sind folgende Ersatzansprüche:

  • Nutzungsausfallentschädigung / Mietwagenkosten
  • Unkostenpauschale
  • Verschrottungskosten
  • Etwaige Fahrtauslagen
  • Verdienstausfall

Anwaltskosten können ebenfalls nur in der Höhe der festgelegten Quote übernommen werden. Die eigene Vollkaskoversicherung erstattet in aller Regel nur die Reparaturkosten abzüglich Selbstbeteiligung. Alle anderen Positionen blieben außen vor, wenn Sie nicht einen Haftpflichtschaden mit der Versicherung des anderen Schädigers abrechnen!

Gibt es eine Grenze für quotenbevorrechtigte Abrechnung?

Auch wenn quotenvorberechtigte Schadenspositionen in voller Höhe geltend gemacht werden können, so ist die Obergrenze gemäß Quote als maximal möglicher Betrag zu beachten. Die Rechtsprechung sieht ganz klar vor, dass die gegnerische Versicherung durch diese Form der Schadensabwicklung nicht schlechter gestellt sein darf als bei der reinen Abrechnung nach der festgelegten Haftungsquote. Hierbei ist auch von der absoluten Kappungsgrenze die Rede. Beim obigen Beispiel liegt diese bei 3.000 Euro.

Fazit: Das sollten Sie über das Quotenvorrecht zur Schadensregulierung bei Teilschuld wissen

  • Bei einem Unfall mit unklarer Schuldfrage bzw. feststehendem Mitverschulden sollte das Quotenvorrecht für die Schadensregulierung genutzt werden. Es ermöglicht den Übergang vom Kasko- zum Haftpflichtschaden.
  • Die Abrechnung nur mit der eigenen Versicherung oder anteilig mit der gegnerischen führt im Gegensatz zum Quotenvorrecht zu finanziellen Verlusten (es lassen sich nicht alle Schadensersatzpositionen wie etwa Mietwagenkosten oder der Nutzungsausfall berücksichtigen).
  • Auf dem hier vorgestellten Weg erfolgt zuerst eine Abrechnung mit der eigenen Vollkaskoversicherung UND dann mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer.
  • Die Nutzung des Quotenvorrechts führt bei Teilschuld in aller Regel zu einer finanziellen Besserstellung im Vergleich zur einfachen Abrechnung mit einer oder auch beiden beteiligten Versicherungen.
  • Vorrangig werden Sie den Schaden mit der eigenen Versicherung bei Teilschuld regulieren. Für den Rest wird die gegnerische Versicherung herangezogen (die Posten sind oben in der Liste einsehbar).
  • Wer das Quotenvorrecht bei Teilschuld nach einem Verkehrsunfall zur Regulierung eines Fahrzeugschadens nutzen will, braucht als zwingende Voraussetzung eine Vollkaskoversicherung. Die Hochstufung (Verlust der bisherigen Schadensfreiheitsklasse) kann als Schadensposition ebenfalls anteilig übernommen werden.

Teilschuld, und jetzt? So wahren Sie jetzt mit Autocrashexpert ganzheitlich Ihre finanziellen Ansprüche mit dem Quotenvorrecht!

Sie wollen das Quotenvorrecht als Option für Ihren Schadensfall prüfen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf! Ein Blick auf die Konstellation und alle relevanten Zahlen zeigt schnell, welcher Weg bei der Schadensregulierung optimal für Sie ist. Falls notwendig, können Sie ein Sachverständigengutachten bei Autocrashexpert zeitnah erstellen lassen!

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