Unfall, was tun?
Anruf – Anwalt – Abwarten!
Ein Autounfall kommt unvorhergesehen und kann einem buchstäblich den Boden unter den Füßen wegreißen.
Kaum jemand hat wirklich die Zeit und will sich nach einem Unfall mit der, teilweise sehr komplexen, Verkehrsrecht- und Schadenersatzthematik auseinandersetzen. Wenn es passiert ist, steht man zunächst oft alleine da und weiß nicht so genau, was als nächstes zu tun ist.
Da kommt der Anruf der Versicherung des Unfallverursachers eigentlich wie gerufen. Diese verspricht sich um alles zu kümmern und alles schnellstens abzuwickeln. Um jedoch zu erhalten, was Ihnen zusteht, sollten Sie selber einen unabhängigen zuverlässigen Kfz Gutachter beauftragen.
1. Anruf – Kontaktieren Sie einen unabhängigen Kfz Sachverständigen
2. Anwalt – Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich Rechtsbeistand
3. Abwarten – Zurücklehnen und alles Weitere den Experten überlassen
Schnelle Soforthilfe nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall!
Kontaktieren Sie mich jetzt und vereinbaren einen Termin zur Schadensbegutachtung.
Expertenhilfe nach einem Verkehrsunfall
Von Aachen bis Herford
Von Köln aus sind wir für Sie in ganz NRW unterwegs
23 Jahre Erfahrung
Sie profitieren von Erfahrung im Kfz-Bereich
Gutachter mit Meistertitel
Kfz-Gutachter & Karosserie- und Fahrzeugbaumeister
Schadenmanagement
Mehrere Jahre Erfahrung im Schadenmanagement
Schon gewusst?
Ein Ersatzfahrzeug steht Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall für die Dauer der Reparatur oder Dauer der Ersatzbeschaffung eines anderen Fahrzeugs grundsätzlich zu. Es stellt somit keine Serviceleistung der gegnerischen Versicherung dar. Darüber hinaus müssen Sie sich nicht mit einem durch die Versicherung zur Verfügung gestellten, meist minderwertigeren Ersatzfahrzeug, zufrieden geben.
Doch Vorsicht!!!
Wenn Sie die Schadensabwicklung in die Hände der gegnerischen Haftpflichtversicherung geben, verschenken Sie unter Umständen Geld! Die gegnerische Versicherung handelt im eigenen wirtschaftlichen Interesse. Suggeriert wird Ihnen, dass die Schadensangelegenheit schnell, unkompliziert und in Ihrem Interesse abgewickelt wird. Ja, sogar ein kostenloses Ersatzfahrzeug wird Ihnen angeboten.
Die gegnerische Versicherung wird Ihnen in den meisten Fällen eine weitaus niedrigere Entschädigung auszahlen, als Ihnen tatsächlich zusteht. Oft werden Schadenspositionen einfach gar nicht erwähnt und bleiben somit in der Kasse der Versicherung, weil hier auf das Unwissen der Geschädigten spekuliert wird. Der unbeholfene Geschädigte erfährt meistens nicht, dass ihm Schadenpositionen einfach verschwiegen wurden und gibt sich mit dem, was die gegnerische Versicherung als Schadenersatz auszahlt, oft zufrieden. Das muß nicht sein!!! Bleiben Sie immer Herr der Lage und lassen Sie nicht die Gegenseite Ihre Schadensersatzansprüche regeln.
Der Gesetzgeber gibt Ihnen hierzu geeignete Mittel für die Schadenersatzregulierung in die Hand. Nutzen Sie diese optimal aus. Ihr Kfz Gutachter für den Raum Köln hilft Ihnen dabei.
Setzen Sie auf Expertenwissen!
Wußten Sie zum Beispiel, dass Sie Anspruch auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen haben, auch wenn der Gutachter der gegnerischen Versicherung schon da war (Sachverständigenverfahren)? Die Kosten dafür trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung, auch wenn das Ergebnis gleich ausfallen sollte. Jedoch kalkuliert der unabhängige, qualifizierte Sachverständige erfahrungsgemäß eine weitaus höhere Schadensumme – er nimmt sich Zeit für den gesamten Schaden und berücksichtigt auch eine ggf. eingetretene Wertminderung.
Deshalb empfehle ich dringend, die Schadensabwicklung immer mit der Unterstützung von unabhängigen Experten, wie z.B. einem unabhängigen Sachverständigen und einem eigens eingeschalteten Rechtsanwalt durchzuführen. Auch die Rechtsanwaltskosten müssen von der Gegenseite übernommen werden, sofern die Schuld zu 100% bei der Gegenseite liegt.
Das steht Ihnen nach einem unverschuldeten Verkehrunfall zu:
Sie haben Fragen oder sind sich unsicher was jetzt zu tun ist?
Gerne beantworten ich Ihnen ihre Fragen und helfe Ihnen.
Rufen Sie uns unverbindlich an:
Begutachtung Ihres Fahrzeugs durch einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl.
Die Inanspruchnahme juristischen Beistands (Verkehrsrechtsanwalt) Ihrer Wahl.
Sie haben die Wahl, ob Sie reparieren lassen oder sich die Schadenssumme (netto) auszahlen lassen.
Wertminderung – Ihr Fahrzeug ist nach einem Unfall weniger wert. Der Sachverständige ermittelt, wie hoch die Wertminderung ist. Diesen Betrag bekommen Sie von der Versicherung ausgezahlt.
Eine Nutzungsausfallentschädigung (kurz "Nutzungsausfall" genannt) steht Ihnen zu, wenn Sie für die Dauer der Reparatur keinen Ersatzwagen in Anspruch nehmen. Die Höhe des Nutzungsausfalls pro Tag ermittelt der Gutachter.
Sie haben die freie Wahl der Werkstatt, in der Ihr beschädigtes Fahrzeug repariert werden soll.
Ein kostenloses Ersatzfahrzeug während der Reparatur oder die Zeit Ersatzbeschaffung (bei Totalschaden).
Bei unfallbedingter Verletzung haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.
3 einfache Schritte, die Ihnen die Schadensabwicklung um ein Vielfaches erleichtern und Ihnen helfen das Maximum aus Ihren Schadenersatzansprüchen herauszuholen:
1. Anruf – Kontaktieren Sie einen unabhängigen Kfz Sachverständigen
Bei einem unverschuldeten Unfall sind Sie laut Gesetz Herr der Lage. Geben Sie deshalb die Schadensabwicklung nicht aus der Hand. Lassen Sie von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen ein neutrales Gutachten erstellen. Es beinhaltet alle für die Schadenregulierung relevanten Angaben, wie z.B. Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung, merkantile Wertminderung und beim Totalschadens Angaben zum Restwert Ihres Fahrzeugs. Damit erhalten Sie eine gerichtlich standfeste Grundlage für die Schadenregulierung. Gleichzeitig erhalten Sie mit dem Gutachten eine Beweissicherung.
Ein Kostenvoranschlag ist nur bedingt zielführend, da es außer den Angaben zur Höhe der Reparaturkosten keine weiteren Schadenpositionen enthält und keine Beweissicherung darstellt. Ein reiner Kostenvoranschlag ist gerichtlich nicht verwertbar.
2. Anwalt – Schalten Sie einen Anwalt ein
Sie halten es nicht für nötig einen Rechtsanwalt einzuschalten, weil der Schadensfall unkompliziert ist oder die gegnerische Versicherung Ihnen vielleicht davon abgeraten hat? Ich empfehle Ihnen dennoch dringend die Schadensabwicklung mit anwaltlicher Unterstützung durchzuführen. Einerseits nimmt er Ihnen die komplexe Korrespondenz mit der Gegenseite ab. Andererseits schützt er Sie vor möglichen (durch die Gegenseite willkürlich vorgenommenen) Kürzungen erstattungsfähiger Schadenspositionen aus dem Gutachten. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber den Geschädigten die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Rechtsbeistands auf Kosten des Unfallverursachers geschaffen (Gebot der Waffengleichheit).
Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main äußerte sich dazu sinngemäß: "Es ist grob fahrlässig, keinen Anwalt für die Abwicklung eines Unfallschadens einzuschalten!" (Az. 22 U 171/13).
3. Abwarten – Lehnen Sie sich entspannt zurück und überlassen alles Weitere den Experten
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht zu autocrashexpert kommen können, teilen Sie es uns mit. Wir kommen auch gerne zu Ihnen. Die Anfahrtskosten, die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens, Schadensabwicklung sowie die Anwaltskosten trägt der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Achten Sie bei der Wahl des Anwalts für die darauf, dass Sie sich einen Verkehrsrechtsexperten zu Rate ziehen. Gerne empfehle ich Ihnen einen kompetenten Rechtsanwalt aus meinem Netzwerk. Es handelt sich immer um einen Verkehrsrechtspezialisten mit langjähriger Erfahrung in Sachen Verkehrs- und Schadenersatzrecht.
Nur mit der richtigen Strategie bekommen Sie den Schadenersatz, der Ihnen tatsächlich zusteht und nicht was die Gegenseite bereit ist, Ihnen als Schadenersatz zu bezahlen.