Was tun nach Parkrempler?

45 % aller Verursacher warten auf den Geschädigten

Wie richtig verhalten nach Parkrempler bzw. bei einem Parkschaden? Fast die Hälfte der Betroffenen wartet am Unfallort, was auch richtig ist. Ein Zettel an der Windschutzscheibe kann als Fahrerflucht gewertet werden. Wie hoch der Schaden durch den Parkrempler ist, kann ein Laie kaum zuverlässig einschätzen. Dieser Ratgeber zeigt, was bei einem Parkschaden zu tun ist und für die Versicherungsregulierung gilt.

Parkrempler

"Parkplätze sind ein kostbares Gut. Wer im Kampf um die etwa 13 m² große Fläche als Sieger hervorgeht, fühlt sich nicht selten als neuzeitlicher Eroberer [...]"

(Monika Etspüler, dt. Journalistin)

#UPDATE:

Schlau(er) in 30 Sekunden: Update zum Parkrempler

  • Rechtlich gesehen ist ein Parkrempler ein Unfall: Der Schädiger darf die Unfallstelle nicht sofort verlassen, er hat eine angemessene Zeit zu warten. 12% alle Verursacher "ignorieren" den Parkschaden, wodurch sie Unfallflucht begehen!
  • Erscheint der Unfallgegner nicht nach einer gewissen Wartezeit bzw. nach dem Ausrufen im Supermarkt, ist die Polizei zur Feststellung der Identität zu rufen.
  • Auch ein vermeintlich kleiner Schaden berechtigt nicht dazu, nur einen Zettel mit Kontaktdaten hinter dem Scheibenwischer zu fixieren.
  • Die Unfallskizze sollte möglichst am Unfallort erstellt werden, damit kein wichtiges Details zur Klärung der Schuldfrage in Vergessenheit gerät.
  • Bei nachweislich kleinen Schäden unterhalb der Bagatellgrenze kann die Regulierung auch ohne Kfz-Versicherung (Haftpflicht) zur Vermeidung einer Hochstufung erfolgen (Verlust des bisherigen Schadenfreiheitsrabatts): Ein Einigungsprotokoll (ggf. samt Kostenvoranschlag) sollte die Basis für Rechtssicherheit sein.
  • Hat der Verursacher beim Einparken die gesamte Seite gerammt, liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Bagatellschaden mehr am geparkten Wagen vor: Prüfen Sie dann Ihren Anspruch auf ein unabhängiges Schadengutachten! Autocrashexpert berät Sie im Großraum Köln.

Definition: Parkrempler (Parkschaden)

Hierbei handelt es sich meistens um einen kleinen Unfallschaden bzw. oberflächlichen Blechschaden (Beulen, Dellen & Kratzer), der beim Ein- oder Ausparken verursacht wird. Der Schadenverursacher hat laut Gesetz eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten (30 Minuten bis 1 Stunde). Erscheint niemand, muss die Polizei für die Schadenaufnahme eingeschaltet werden.

FAQ zum Parkrempler: autocrashexpert antwortet (auch persönlich!)

Sind Sie das Unfallopfer, sollten Sie bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt stellen. Vielleicht haben Unfallzeugen das Kennzeichen gesehen? Unfallverursacher müssen sich ggf. auf eine Strafe wegen Unfallflucht einstellen. Hier Checkliste für richtiges Verhalten prüfen!

Nein, solange es nur bei einem Blechschaden ohne verletzte Personen geblieben ist. Ist der Unfallgegner nicht zu ermitteln, sollten Sie nach einer Wartezeit allerdings die Polizei aus diesem Grund hinzuziehen und NICHT einfach nur einen Zettel hinterlassen.

Nein, das reicht rechtlich gesehen nicht für die Schadensaufnahme am Unfallort aus. Dies kann als Fahrerflucht gewertet werden. Es kann sein, dass der Zettel nicht gesehen wird oder wegfliegt.

Im Gesetz ist von einer angemessenen Wartezeit die Rede. Diese liegt in der Praxis zwischen 30 und 60 Minuten liegt. Sie können aber selbst aktiv werden und den Halter z. B. ausrufen lassen oder ggf. Zeugen befragen.

Parkrempler ohne Schaden - was tun?

Sie sollten sehr genau prüfen, ob wirklich kein Schaden vorliegt. Sie gehen auf jeden Fall mit einer Unfallaufnahme auf Nummer sicher. Ist wirklich kein Schaden entstanden, ist der Fall schnell erledigt.

Parkrempler, was tun?

Nutzen Sie diese praktischen Checklisten, um das Vorgehen direkt an der Unfallstelle zu planen. Geschädigter oder Verursacher des Schadens? Nehmen Sie Ihre Perspektive und somit die richtige Einstellung ein!

SIE SIND VERURSACHER:

Ich habe den Parkrempler verursacht: Das ist zu tun!

  • Sie sollten als Autofahrer mindestens 30 Minuten auf dem Parkplatz warten, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug oder auch einem Einkaufswagen einen Schaden verursacht haben.
  • Falsche Einstellung: Es ist keine gute Idee, nach dem Parkrempler sofort zu flüchten und nur einen Infozettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen.
  • Ist kein Unfallgegner und somit Ansprechpartner ausfindig zu machen, rufen Sie die Polizei: Die Beamten werden den Halter schnell ermitteln können und Sie bei der Unfallaufnahme unterstützen.
  • Dokumentieren Sie den Schaden mit einem Unfallbericht und aussagekräftigen Fotoaufnahmen. Halten Sie ggf. auch die Kontaktdaten von Augenzeugen fest.
  • Melden Sie den Parkschaden zeitnah Ihrer Haftpflichtversicherung, damit diese ihn regulieren kann. Für Schäden am eigenen Fahrzeug wenden Sie sich an Ihre Kaskoversicherung.

SIE SIND GESCHÄDIGTER:

Ich bin Geschädigter: Was tun nach Parkrempler?

  • Versuchen Sie bei Feststellung eines neuen Schadens, den Verursacher ausfindig zu machen und befragen Sie Zeugen. Sie sollten in jedem Fall eine gewisse Zeit an der Unfallstelle warten. Angesichts des strafbaren Vorwurfs der Unfallflucht melden sich nicht wenige Schadenverursacher binnen 24 Stunden, was sich strafmildernd auswirken kann (Stichwort tätige Reue).
  • Ist die Suche erfolglos, sollten Sie bei der zuständigen Polizeibehörde Anzeige gegen Unbekannt stellen.
  • Melden Sie den Schaden Ihrer Vollkaskoversicherung, falls Sie eine solche Police abgeschlossen haben. Ist kein Unfallgegner zu ermitteln, müsste die Schadenregulierung ggf. über die eigene Versicherung laufen.
  • Ist der Unfallverursacher ermittelt, sollten Sie die Höhe des Parkschadens unabhängig prüfen lassen. Ein Kostenvoranschlag oder ein Einigungsprotokoll für die Regulierung ohne Autoversicherung reichen nur, wenn nachweislich die Bagatellschadengrenze (750 Euro Reparaturkosten) nicht überschritten ist. Im Großraum Köln ist autocrashexpert Ihr fachkompetenter Ansprechpartner für alle Arten von Unfallschaden.

Parkrempler mit Fahrerflucht begehen: Was droht?

Wichtig zu wissen ist, dass ein Parkrempler rechtlich als Unfall einzustufen ist. Parkschadenverursacher bzw. Fahrer machen sich in dieser Sache mit Blick auf § 142 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar, wenn Sie den Unfallort ohne die erforderliche Schadenaufnahme einfach verlassen. Neben einer Geldstrafe ist auch ein Fahrverbot oder eine Freiheitsstrafe möglich. Letzteres vor allem, falls es auch zu einem Personenschaden gekommen ist.

Auch droht eine weitere, finanziell sehr unangenehme Folge bei Fahrerflucht: Die Versicherung könnte sich weigern, für den Schaden aufzukommen.

Gut zu wissen: autocrashexpert klärt auf

Der Tatbestand der Unfallflucht gilt in puncto Parkrempler nur im öffentlichen Verkehrsraum, also auf einem Parkplatz als Alltagsbeispiel. In einem privaten Parkhaus oder auf einem umzäunten Betriebsgelände kann die Situation rechtlich anders aussehen: Viele Gerichte haben in den letzten Jahren bestätigt, dass an solchen Orten der Vorwurf der Unfallflucht nicht zum Tragen kommt (vergl. in dieser Sache exemplarisch das Urteil vom OLG Zweibrücken aus dem Jahr 2019 mit dem Aktenzeichen OLG 2 Ss 77/19).

Kfz Gutachter Damian Zyzniewski
Kfz-Sachverständiger

Damian Zyzniewski

Parkrempler: Muss ich die Polizei rufen?

Falls es keine Verletzten und nur einen oberflächlichen Blechschaden gibt, nicht. Ist der Unfallgegner aber nach einer Wartezeit auf dem Supermarktparkplatz nicht ausfindig zu machen, sollten Polizeibeamte gerufen werden. Sie ermitteln den Ansprechpartner für die Schadensregulierung. Es ist immer sicherer, die Polizei zu rufen, anstatt einen kleinen Zettel am beschädigten Auto zu hinterlassen. In diesem Kontext sei darauf hingewiesen, dass 30 % aller Betroffenen nach einem Parkrempler die Polizeibehörde anrufen.

Quotenvorrecht

Welche Versicherung zahlt den Schaden durch Parkrempler?

Für eigens an fremden Fahrzeugen verursachte Schäden springt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein, klare Schuldfrage und fristgerechte Schadenmeldung (max. 7 Tage Zeit) vorausgesetzt. Ist kein Unfallverursacher zu ermitteln, bleiben Geschädigte oft auf den Kosten sitzen: Sie können dann nur ihre eigene Kaskoversicherung einschalten und so den Schaden beheben lassen. Hierfür muss aber eine Vollkasko-Versicherung vorhanden sein.

An den Schadenfreiheitrabatt nach Parkrempler denken

Bei Einigkeit und einer geringen Schadenhöhe (z. B. Lackschaden, der mit Smart-Repair-Verfahren behoben werden kann) ist auch eine Schadenabwicklung ohne Versicherung möglich. Der Schädiger spart so langfristig Kosten, die durch eine Höherstufung aufgrund des Verlusts des Schadenfreiheitsrabattes anfallen würden. Wenn sich Unfallbeteiligte für den Weg ohne Versicherung entscheiden, sollten sie ein Einigungsprotokoll vor Durchführung der Reparatur aufsetzen: Die Kostenübernahme muss gewährleistet sein.

Parkrempler in der Probezeit – Strafe oder Führerscheinentzug?

Es kommt darauf an, wie der Parkrempler zustande gekommen ist und ob ein A- oder B-Verstoß für den unfallbeteiligten Anfänger vorliegt. Ein schwerwiegender A-Verstoß wie Fahrerflucht nach einem Rempler gegen ein geparktes Auto würde zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre führen. Auch ein Aufbauseminar kann angeordnet werden.

Angesichts dessen sind gerade Fahranfänger sehr gut beraten, sich auch bei einem vermeintlich kleinen Parkschaden den Konsequenzen am Ort des Unfalls (!) zu stellen. Ist Alkohol am Steuer beim Einparken / Ausparken der Grund für den Rempler, müssen Fahranfänger mit hohen Strafen und Punkten in Flensburg rechnen.

Nachgefragt: autocrashexpert beleuchtet Alltagsszenarien

  • Mein Einkaufswagen ist gegen ein parkendes Auto gerollt, was jetzt?

    Falls Sie mit Ihrem Einkaufwagen auf dem Weg zum Stellplatz ein parkendes Auto rammen, ist das nicht als (Auto)unfall zu werten. Falls dieses Malheur Kindern passiert, greift im Regelfall die Versicherung der Eltern. Für die Reparaturkosten am beschädigten Fahrzeug kommt die private Haftpflichtversicherung auf, wobei eine fristgerechte Schadensmeldung zu erfolgen hat.

  • Ich habe den Parkrempler nicht bemerkt - Fahrerflucht?

    Haben Sie den leichten Parkrempler nicht bemerkt, kann Ihnen der Vorwurf Fahrerflucht nicht gemacht werden. Er müsste ggf. nachgewiesen werden, was über Zeugen durchaus der Fall sein kann. Wer plötzlich einen Schaden am eigenen Auto feststellt, sollte über die Option eines Parkremplers nachdenken und ggf. in Erfahrung bringen, ob eine Anzeige vorliegt. Allerdings könnten Sie in einer solchen Situation auch fälschlicherweise davon ausgehen, dass Ihr Auto beschädigt wurde. Es ist also kompliziert ...

Fazit: Ist doch nur ein Parkrempler?!

Das mag sein, aber auch ein kleiner Parkschaden schützt nicht vor hoher Strafe und ggf. Führerscheinentzug. Sie wissen jetzt, wie Sie sich als Unfallopfer / Geschädigter zu verhalten haben und was auf keinen Fall nach einem Parkrempler zu tun ist. Der TÜV Nord gibt an, dass etwa 20 % aller Verkehrsteilnehmer irgendwann in das Dilemma eines Parkschadens kommen. Insofern hat dieser Ratgeber eine hohe Relevanz für den Lebensalltag.

Sie können an 7 Tagen in der Woche auf autocrashexpert setzen, falls Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind (auch mit einem Elektroauto). Lassen Sie die Schadenhöhe objektiv bestimmen und sagen Sie nein zur gegnerischen Autoversicherung. Schadengutachten sind innerhalb von 24 h erstellbar.

Parkunfall gehabt? Sie wünschen eine erste Experteneinschätzung zu einem Parkschaden? Schicken Sie autocrashexpert via WhatsApp ganz unkompliziert ein Schadensbild! Dellen, Kratzer und Beulen sowie weitere Folgen des Parkremplers sollten gut zu erkennen sein.

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