Wirtschaftlicher Totalschaden

Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert? Das bedeutet „wirtschaftlicher Totalschaden“ im Schadensgutachten

Sie stehen nichtsahnend an einer roten Ampel. Plötzlich verspüren Sie einen heftigen Stoß: Jemand ist Ihnen mit hohem Tempo ins Heck gefahren. Ihnen und dem Unfallverursacher ist nichts passiert. Der Blick auf das zerstörte Heck des Unfallfahrzeugs lässt schnell die Vermutung aufkommen, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen könnte. Möglich ist, dass durch den Aufprall der gesamte Rahmen verzogen ist. Je älter das Fahrzeug ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für die Diagnose „wirtschaftlicher Totalschaden“.

Was kann ich von der Versicherung einfordern? So geht es nach dem Unfall weiter

Sie können noch am Unfallort Handlungssicherheit erlangen, indem Sie sich an die Kfz-Gutachter in Köln von autocrashexpert wenden. Hier erfahren Sie, was die Diagnose „wirtschaftlicher Totalschaden“ auf Gutachtenbasis für Sie als Geschädigter bedeutet. Lesen Sie, mit welchen Leistungen bzw. Schadensersatzpositionen (Ersatzfahrzeug / Mietwagenkosten, Nutzungsausfall etc.) Sie rechnen können und in welchem Szenario trotz wirtschaftlichem Totalschaden eine Reparatur Ihres Autos in Frage kommt. Alle Infos direkt unter autocrashexpert.de

Definition: Wirtschaftlicher Totalschaden

Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist von einem wirtschaftlichen Totalschaden eines Fahrzeugs auszugehen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Unter diesen Umständen wäre eine Reparatur angesichts des Wiederbeschaffungswertes wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Ein professionelles und vor allen neutrales Schadensgutachten ist zwingend erforderlich, denn das bildet die Basis, um einen wirtschaftlichen Totalschaden abrechnen zu können.

Kurz & knapp: Das Wichtigste auf einen Blick zum wirtschaftlichen Totalschaden

  • Auch wenn die Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden lautet, kann das Fahrzeug noch viele Monate fahrtüchtig sein. Es ist zudem in vielen Fällen nicht wertlos, es gibt keinen Automatismus für einen „Schrottwert“.
  • Für die Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, ist bei einem Unfallschaden ein unabhängiges Sachverständigengutachten
  • Im Haftpflichtfall werden Sie mit der gegnerischen Versicherung auf Totalschadenbasis abrechnen. Das bedeutet, dass Ihre Schadensersatzansprüche der Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert
  • Bei einem Kaskoschaden (Vollkaskoversicherung oder Teilkasko) wird die Versicherung in der Regel den Zeitwert Die Konditionen bei einem Totalschaden der betreffenden Kaskoversicherung sind im Einzelnen zu prüfen.
  • Mit der 130 %-Regel können Sie bei vorliegendem Integritätsinteresse den Unfallwagen trotz Totalschaden doch reparieren lassen (allerdings nicht beim Kaskoschaden).

Wichtig: Wann zahlt die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden überhaupt?

Ist der Unfall unverschuldet, muss der Versicherer des Unfallgegners für die Regulierung aller Schadensersatzpositionen aufkommen. Dazu muss die Schuldfrage allerdings eindeutig geklärt sein. Ist das nicht der Fall, kann sich die Schadensregulierung hinziehen und eventuell vor Gericht mit einem Zivilprozess enden. Geschädigte sind gut beraten, Beweise am Unfallort zu sichern!

Kfz Gutachter Köln autocrashexpert

Nur eine unabhängige Gutachtertätigkeit sorgt für Handlungssicherheit

Kann mein Auto wieder hergestellt werden? Was ist versicherungstechnisch unzumutbar für mich? Sie erkennen nicht nur an diesen Fragen, wie wichtig es ist, nach einem Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden auf einen unabhängigen Kfz Gutachter wie autocrashexpert zu setzen. Seine Gutachtertätigkeit in Form eines Schadengutachtens kann die entscheidenden Beweise liefern, um die Schuldfrage eindeutig zu klären (notfalls auch als Beweismittel vor Gericht).

Häufig gestellte Fragen: Hier finden Sie kompakte Antworten zum wirtschaftlichen Totalschaden

Ab wann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden?

Per Definition liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wenn die Reparaturkosten laut Gutachter höher als der ermittelte Wiederbeschaffungswert ausfallen. Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet die Summe, die zur Anschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs am Gebrauchtwagenmarkt aufzubringen ist. Darin ist der Wiederbeschaffungsaufwand für ein gleichwertiges Fahrzeug berücksichtigt.

Wie wird ein wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet?

Im Haftpflichtfall (bei eigenem Unverschulden) wird die gegnerische Versicherung den Schaden bzw. Betrag auf Totalschadenbasis abrechnen. Bei einem Kaskofall wird die Versicherung in der Regel den Zeitwert erstatten. Bei Neufahrzeugen mit geringer Laufleistung ist üblich, den Listen- bzw. Kaufpreis des Neuwagens zu erstatten.

Kann ich einen wirtschaftlichen Totalschaden reparieren lassen?

Ja, falls die Reparaturkosten nicht mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen und Sie als Unfallgeschädigter ein besonderes Integritätsinteresse vorweisen können. Ihr Gutachter wird Sie bei der Schadensregulierung aktiv unterstützen können, falls Sie eine Reparatur mit dieser Sonderregelung anstreben.

Was kann ich beim Totalschaden geltend machen?

Abgesehen von der Abrechnung des eigentlichen Totalschadens haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung (für den Zeitraum der Wiederbeschaffungsdauer). Eventuell können Sie Ansprüche auf Schmerzensgeld prüfen, falls es nicht nur bei einem Blechschaden geblieben ist.

Grundlagen: Es gibt 2 Arten von Totalschaden

Neben dem bereits definierten wirtschaftlichen Totalschaden gibt es auch noch den technischen. Die Diagnose „technischer Totalschaden“ bedeutet, dass eine fachmännische Reparatur ausgeschlossen ist: Die Schäden sind zu stark ausgeprägt, die Struktur des Autos ist unwiderruflich zerstört. Dieser Zustand des Autos ist irreparabel.

Manchmal ist ferner von einem unechten Totalschaden die Rede. Diese Diagnose bezieht sich auf sehr junge Fahrzeuge mit wenigen Kilometern Laufleistung: Hier wäre eine Reparatur wirtschaftlich noch sinnvoll. Der Wertverlust für den Halter wäre aber nicht zumutbar.

Was passiert mit dem Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Sobald das Kfz-Gutachten diese Diagnose stellt und die Abrechnung mit der Versicherung abgeschlossen ist, können Sie das Auto behalten oder verkaufen. Sofern es fahrtüchtig ist und es keine Sicherheitsbedenken gibt, können Sie es weiter fahren. Beim Verkauf ist der im Gutachten bezifferte Restwert übrigens maßgeblich. Im Sinne der Schadensminderungspflicht müssten Sie sich einen etwaigen Übererlös anrechnen lassen! Ein solcher Übererlös würde gegen die Schadenminderungspflicht bei einem wirtschaftlichen Totalschaden verstoßen.

Wann die Versicherung nach Totalschaden abmelden?

Lautet die Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden, erfolgt die Abmeldung bei der Versicherung nicht automatisch. Sie sollten also als Geschädigter daran denken. Verkaufen Sie den Unfallwagen zum Restwert an einen Händler, nimmt dieser Ihnen eventuell die Arbeit ab.

Grundsätzlich sollten Sie Ihren PKW erst abmelden, wenn alle Handlungsoptionen benannt sind und Sie wissen, dass Sie das Fahrzeug nicht mehr fahren wollen oder können. Es hat sich bewährt, mit der Abmeldung bis zu 2 Wochen zu warten. Diese Zeitspanne deckt sich meistens mit der Wiederbeschaffungsdauer. Der Versicherungsvertrag für dieses Fahrzeug erlischt dann. Ihr neues Auto müssen Sie wieder bei Ihrer Versicherung anmelden. Ihre Prozente bzw. Schadensfreiheitsklasse übernehmen Sie. Der Betrag für die Versicherung (Teilkasko oder Vollkasko) hängt vom Fahrzeugtyp ab.

Berechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens: Beispiel

Spricht das erstellte Sachverständigengutachten für einen Totalschaden? Nehmen wir an, laut Gutachten ist mit diesen Werten zu rechnen:

  • Reparaturkosten: 6.000 Euro
  • Wiederbeschaffungswert: 5.000 Euro
  • Restwert: 1.000 Euro
  • = Wirtschaftlicher Totalschaden

In diesem Fall liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, sodass von einem wirtschaftlichen Totalschaden auszugehen ist. Bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis erhielten Sie die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert, in diesem Fall also 4.000 Euro.

Wirtschaftlichen Totalschaden reparieren lassen?
Prüfen Sie die 130 %-Regel!

Kommen wir nochmals auf das Rechenbeispiel für diesen wirtschaftlichen Totalschaden zurück. Die Reparaturkosten liegen „nur“ 1.000 Euro über dem Wiederbeschaffungswert. Handelt es sich dabei um maximal 30 %, so kommt auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden eine Reparatur mit der bereits angesprochenen Sonderregelung in Betracht.

In diesem Beispiel wäre das der Fall: Die Reparaturkosten dürften maximal die Grenze von 6.500 Euro erreichen, um die 130 %-Regelung nutzen zu können. Das setzt aber ein besonderes Integritätsinteresse voraus. Sie könnten die Reparatur des Unfallschadens auch selber durchführen, solange Sie sich an die Werte des Gutachtens halten.

Mit 130 Prozent-Regel trotz wirtschaftlichem Totalschaden Auto reparieren lassen: Das sind die Bedingungen

  • Nach der Reparatur des Totalschadens muss das wiederhergestellte Fahrzeug mindestens 6 weitere Monate gefahren werden.
  • Die Reparatur des Totalschadens hat strikt den Vorgaben des erstellten Schadengutachtens zu folgen (das muss aus der Werkstattrechnung bzw. den kalkulierten Kosten hervorgehen können).
  • Führen Sie als Geschädigter die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens selber durch, muss ein Gutachter zur fachmännischen Beurteilung eingebunden werden.

Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Was ist der Rest noch wert?

Diese zentrale Frage wird das zu erstellende Sachverständigengutachten aussagekräftig beantworten können. Ein Urteil des BGH aus dem Jahr 1993 (Aktenzeichen VI ZR 181/92) besagt, dass Sie sich auf diesen Restwert / Schrottwert beim Verkauf des Wagens ohne eigene Marktforschung stützen dürfen. Erzielen Sie allerdings einen höheren Verkaufspreis als den Restwert laut Gutachten, müssen Sie sich die Differenz anrechnen lassen! Ein wirtschaftlicher Totalschaden darf nicht zur Bereicherung führen.

Fiktive Abrechnung: wirtschaftlichen Totalschaden auszahlen lassen?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Sie üblicherweise die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert. Insofern ist es nicht möglich, sich die Reparaturkosten fiktiv auszahlen zu lassen. Möglich wäre nur die konkrete Übernahme der Reparaturkosten im Rahmen der 130 %-Regel als Schadensersatz.

Kein wirtschaftlicher, aber ein unechter Totalschaden?

Anders sieht es aus, wenn es sich um einen unechten Totalschaden handelt. Bei einem neuen Wagen kann der Anschaffungspreis als Schadensersatz geltend gemacht werden. Eine andere Lösung ist meistens unverhältnismäßig. Denn in diesem Fall wäre eine Reparatur zwar technisch möglich, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll. Bei Neuwagen ist der Wertverlust schlichtweg unzumutbar.

Habe ich bei einem Totalschaden Anspruch auf weitere Schadensersatzleistungen?

Ja. Wenn Sie auf das ganzheitliche Schadensmanagement von autocrashexpert nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall setzen, werden Sie mit Blick auf alle Optionen umfassend informiert bzw. aktiv unterstützt. Nicht nur Wiederbeschaffungskosten stehen Ihnen zu: Für die Dauer der Wiederbeschaffung bzw. einer etwaigen Reparatur haben Sie Anrecht auf einen Mietwagen. Andernfalls können Sie sich für eine Nutzungsausfallentschädigung entscheiden. Die Werte aus dem erstellten Unfallgutachten sind maßgeblich, um die Höhe Ihrer Schadensersatzforderungen berechnen zu können. Je nach Szenario wird zusätzlich geprüft ob eine Wertminderung eingetreten ist.

Erneuter Unfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: Das müssen Sie wissen

Klar ist: Ein wirtschaftlicher Totalschaden kann nur einmal eintreten. Und auch die Beschädigung eines bestimmten Karosserieteils ist nicht mehrfach möglich. Grundsätzlich aber gilt auch, dass die meisten Fahrzeuge nach einem wirtschaftlichen Totalschaden nicht komplett wertlos sind.

Handelt es sich beim neuen Schaden um eine andere Stelle (also nicht um den Vorschaden) und liegt dieser oberhalb der Bagatellschadensgrenze, so könnten Sie ein neues Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Ein Schaden an derselben Stelle wäre nicht mehr erstattungsfähig, an einer neuen Stelle jedoch schon. Ist wieder die gleiche Stelle betroffen, dann sehen Gerichte keine nennenswerte Schadensvergrößerung. Juristen sprechen in so einem Fall von überholender Kausalität bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Setzen Sie für Ihre Recht auf einen unabhängigen Kfz-Experten!

Bei diesem eher seltenen Szenario versuchen nicht wenige Haftpflichtversicherungen, den neuen Schaden klein zu rechnen. Sie werden in diesem Sinne versicherungstechnisch versuchen, den veranschlagten Restwert des ersten Gutachters vom Vorschaden nun als Wiederbeschaffungswert anzusetzen und diesen ggf. sogar zu kürzen. Bei autocrashexpert sind Sie in allen Fällen in den besten Händen: Bei Bedarf steht Ihnen ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Rat und Tat zur Seite. Er weiß, was für Sie rechtlich als unzumutbar bei einem Totalschaden anzusehen ist.

Fazit: Nicht jeder wirtschaftliche Totalschaden schließt eine Reparatur aus!

Ausgehend von einer Definition und einem Rechenbeispiel haben Sie erfahren, dass trotz wirtschaftlichem Totalschaden eine Reparatur möglich sein kann. Ansonsten ist die Abrechnung auf Totalschadenbasis die Regel für die Haftpflichtversicherung. In der Kaskoversicherung rückt der Zeitwert in den Fokus. Weitere Aspekte wie die Wertminderung bleiben in der Regel außen vor.

Nur ein Sachverständiger kann den Zustand des Unfallfahrzeugs erfassen

Ohne ein unabhängiges Gutachten kann nicht ermittelt werden, ob tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt bzw. wie hoch der Wiederbeschaffungswert ist. Tragen Sie keine Schuld am Unfall, muss der Versicherer des Unfallgegners auch für die Kosten des Gutachters und eines etwaigen Anwalts aufkommen. Mit dem ganzheitlichen Schadensmanagement eines erfahrenen Sachverständigenbüros können Sie alle in Frage kommenden Schadensersatzpositionen prüfen und konsequent einfordern. Die Kosten hierfür zahlt die gegnerische Versicherung.

Sie vermuten nach Ihrem Autounfall einen wirtschaftlichen Totalschaden und brauchen Rat?

Autocrashexpert sorgt für zahlenbasierte Planungssicherheit – ein Blick in die Schwacke-Liste reicht nicht, um den Fahrzeugwert zu ermitteln! Nehmen Sie am besten noch am Unfallort Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu planen und die notwendige Beweissicherung vorzunehmen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob eine Reparatur eine Alternative zur Abrechnung auf Totalschadenbasis sein kann.