Merkantiler Minderwert

Merkantiler Minderwert: Binnen 24 Stunden kann diese Schadensersatzposition mit autocrashexpert feststehen!

Würden Sie ein Unfallfahrzeug mit Vorschaden bedenkenlos kaufen? Und wenn ja: Wären Sie bereit, den angegebenen Preis voll zu zahlen (je nach Schadensumfang)? Nein, diesen Preis würden Sie senken? Dann wissen Sie, wofür der Begriff „merkantiler Minderwert“ steht, um den es in diesem Ratgeber im Zusammenhang mit einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehen soll. Ein Vorschaden ist mit Sicherheit weder für den Wert noch als Verkaufsargument gewinnbringend!

Selbst wenn Ihr Auto nach einem Unfall fachmännisch komplett instandgesetzt wird und Richtarbeiten stattfinden, bleibt der Makel des Unfallschadens bestehen. Dies wird sich bei einem späteren Verkauf mit finanziellen Verlusten bemerkbar machen. Daher steht Ihnen auf Gutachtenbasis die Schadensersatzposition merkantiler Minderwert nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu.

Mit autocrashexpert können Sie das notwendige Sachverständigengutachten binnen 24 Stunden nutzen, um den merkantilen Minderwert zu beziffern. Nehmen Sie direkt nach dem Unfall Kontakt mit unserem Sachverständigenbüro auf, um Klarheit über den Schadensumfang zu erlangen!

“Nach Leiden und Verlusten werden die Menschen bescheidener und weiser.” Zitat von Benjamin Franklin

Wenn Sie diesen Ratgeber über den merkantilen Minderwert eines Unfallwagens lesen, werden Sie mit Blick auf diesen möglichen Verlust definitiv weiser sein. Nutzen Sie als Unfallopfer konsequent Ihr Recht, nach dem Unfall für die objektive Schadensregulierung auf ein unabhängiges Gutachterbüro wie autocrashexpert zu setzen. Die Kosten hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen.

Kfz Gutachter Köln autocrashexpert

Definition: Merkantiler Minderwert

Merkantiler Minderwert oder Wertminderung bezeichnet den dauerhaften Wertverlust eines Autos nach einem Unfall trotz fachgerechter Wiederherstellung in einer Werkstatt. Für diesen Schaden sind Unfallopfer auf der Basis von § 249 und 251 BGB finanziell zu entschädigen. Bei der Schadensregulierung ist ein Gutachten notwendig.

Merkantiler Minderwert
Merkantiler Minderwert: Wertverlust trotz Instandsetzung

Kurz & knapp: Das Wichtigste vorab zum merkantilen Minderwert

  • Nach einem Unfallschaden ist ein Fahrzeug weniger Wert. Für diesen finanziellen Verlust steht die Schadenposition merkantiler Minderwert.
  • Für die Berechnung des merkantilen Minderwertes gibt es viele Methoden, aber keine einheitliche Regelung. Die Expertise eines Kfz Gutachters ist für die Herleitung und Durchsetzung dieser Schadensersatzposition unverzichtbar.
  • Das Fahrzeugalter spielt für die Höhe des merkantilen Minderwerts eine zentrale Rolle.
  • Merkantiler Minderwert wird nur im Haftpflichtfall berücksichtigt. Bei Selbstverschulden kommt die Kaskoversicherung nicht für diesen Posten auf.
  • Merkantiler Minderwert lässt sich als Geschädigter nicht einfordern, falls der PKW nach dem Unfall ohne Reparatur verkauft wird oder ein Bagatellschaden vorliegt.

Häufig gestellte Fragen: autocrashexpert bietet Ihnen eine persönliche Fachberatung zur merkantilen Wertminderung!

Wie berechnet man den merkantilen Minderwert?

Wie hier dargestellt, gibt es viele Berechnungsmethoden, um den merkantilen Minderwert zu bestimmen. Teils gibt es regionale Unterschiede. Der Bundesgerichtshof (BGH) spricht sich in einem Urteil für die Methode von Ruhkopf & Sahm aus.

Wie hoch ist die merkantile Wertminderung nach einem Autounfall?

Das lässt sich nicht pauschal beziffern. Bei Neuwagen fällt der merkantile Minderwert höher aus als bei einem älteren Fahrzeug. Ab einem Alter von 5 Jahren wird der merkantile Minderwert meistens nicht mehr berücksichtigt. Laufleistung, Ausstattung, Lohnkosten, Marktveränderungen und Marktgängigkeit sind weitere Einflussfaktoren.

Wer zahlt die merkantile Wertminderung?

Für diese in einem Schadensgutachten bezifferte Position hat der Unfallverursacher bzw. die gegnerische Versicherung aufzukommen. Bei Eigenverschulden wird die Kaskoversicherung in der Regel keinen Ausgleich als Ersatz leisten, sondern nur Reparaturkosten zahlen.

Rechtliche Grundlage für die merkantile Wertminderung: Das sollten Sie wissen!

Der grundsätzliche Anspruch auf Schadensersatz für Unfallopfer im Straßenverkehr leitet sich aus § 249 BGB ab. Demnach ist der Zustand vor dem Unfallgeschehen wieder herzustellen. Und obwohl das in einer Fachwerkstatt mittels Reparatur und ggf. Richtarbeiten außer bei einem Totalschaden möglich ist, wird am Fahrzeug durch das Prädikat Unfallfahrzeug ein Makel haften bleiben. Hierfür bzw. für den merkantilen Minderwert greift dann § 251 BGB: Insoweit die Instandsetzung des Fahrzeugs nicht möglich ist, hat der Ersatzpflichtige (= Versicherer des Unfallverursachers) Geld zu zahlen, um diesen Verlust durch den Schaden auszugleichen.

Gerichtsurteile zur merkantilen Wertminderung

Das OLG Frankfurt ist in einem Urteil 2016 zu dem Schluss gekommen, dass es für die Berechnung der merkantilen Wertminderung keine pauschale Formel gibt. In der Regulierungspraxis hat die Rechtsprechung des BGH einen großen Einfluss. Daher kommt die Methode nach Ruhkopf & Sahm durch die Empfehlung in Gerichtsurteilen für die Herleitung der merkantilen Wertminderung häufig zum Einsatz.

Wenn Sie sich nach einem Unfall direkt an autocrashexpert wenden, wird dieser wichtige Teil Ihrer Schadensersatzforderungen von Beginn an konsequent berücksichtigt. Sie können sich darauf lassen, dass alle relevanten Faktoren für die Berechnung des merkantilen Minderwertes in Ihrem Fall Berücksichtigung finden.

Unterschied zwischen technischer und merkantiler Wertminderung?

Beim merkantilen Minderwert erfolgt eine fachmännische Reparatur, es bleiben keine sichtbaren Mängel zurück. Das ist bei der technischen Wertminderung anders. Typischerweise ist das der Fall, falls bei einem Blechschaden eine neue Lackierung für Anbauteile notwendig ist. Hierbei kann es zu einem leichten Farbunterschied kommen, der einen technischen Minderwert rechtfertigen kann. Eventuell ist der Schaden so groß, dass Richtarbeiten nicht vollends zum gewünschten Resultat führen. Teils sind bestimmte Anbauteile nicht mehr verfügbar respektive komplett wiederherstellbar.

Wie lässt sich ein technischer Minderwert feststellen?

Es liegt in der Natur der Sache, dass der zuständige Kfz-Sachverständige eine technische Wertminderung erst nach erfolgter Reparatur in einer Fachwerkstatt beurteilen kann. In beiden Fällen gelten Kraftfahrzeuge nicht mehr als unfallfrei.

Methoden für die Berechnung des merkantilen Minderwertes: Ein Überblick

Hier können Sie die Vielfalt an Methoden zur Berechnung des merkantilen Minderwertes auf einen Blick nachvollziehen. Sie brauchen keine Berührungsängste haben, denn der von Ihnen beauftragte Gutachter weiß, welche Formel (z.B. Halbgewachs oder Zeisberg) mit welchen Variablen zu nutzen ist. Laien können mit Variablen wie Verkehrswert oder Alterskorrektur nur wenig anfangen.

Auch wenn sich bei den Annahmen der Berechnungsmethoden Unterschiede zeigen, so schließen einige Modelle einen merkantilen Minderwert ab einem Fahrzeugalter von 5 Jahren aus. Inzwischen gibt es aber zahlreiche Gerichtsurteile, die einer merkantilen Wertminderung bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung zustimmen.

Folgende merkantile Faktoren spielen bei allen Methoden eine zentrale Rolle:

  • Fahrzeugalter und Betriebsleistung
  • Anzahl der Besitzer
  • Zustand und Verkehrswert des Fahrzeugs (ggf. vorhandener Vorschaden)
  • Ausstattung (ggf. zu berücksichtigende Sonderausstattung)
  • Marktgängigkeit

Meine Erfahrung und die Praxis zeigen, dass jeder Fall des merkantilen Minderwerts individuell und ortsgebunden erfolgen muss. Verkaufsverhandlungen werden oft von Emotionen begleitet und diese lassen sich niemals in einer Formel darstellen. Allein die Tatsache „Unfallwagen“ kann den potenziellen Käufer stark abschreckend. Dieser wird mit der Gewissheit, dass das Fahrzeug welches er kaufen möchte, mit einem Vorschaden behaftet ist, abgeneigt sein. Es sei denn der Verkäufer bietet einen entsprechenden Preisnachlass an.

Hieraus erkennt man, dass es keine feste Größe für die Wertminderung geben kann und diese auch nicht mit einer von der Versicherungswirtschaft entwickelten Formel beziffert werden kann.

Kfz Gutachter Köln
Damian Zyzniewski: Das sage ich als Kfz Gutachter in Köln zur Berechnung des merkantilen Minderwertes.

Bei der Fülle der Berechnungsmethoden, die alle vorgeben “die” richtige, und den Markt widerspiegelnde, zu sein, sollten doch alle ein weitestgehend gleiches, zumindest ähnliches Ergebnis ausgeben. Dies ist jedoch, wie die Praxis zeigt, nicht der Fall.

Eine Formel kann nie das Verhandlungsgeschick, die emotionale Bindung oder die individuellen Interessen beider Parteien zum angebotenen Objekt wiedergeben.
Dementsprechend kann der potenzielle Käufer bei der Offenbarung eines Unfallschadens durchaus einen Preisnachlass aushandeln, wenn er sein Verhandlungsgeschick gekonnt einsetzt. Der Preisnachlass spiegelt die Wertminderung wider, die durch den Unfall entstanden ist.

Selbstverständlich sind Faktoren wie Laufleistung, allgemeiner Erhaltungszustand, das Fahrzeugalter, Anzahl der Vorbesitzer etc. zu berücksichtigen. Letztendlich kann die merkantile Wertminderung aber nur im Sinne einer wirtschaftlichen Prognose durch einen sachverständigen Menschen errechnet werden. Mathematische Formeln, die der Versicherungswirtschaft entsprungen sind, sind sicherlich nicht zu Ihrem Vorteil erfunden worden.

Zudem besteht bei nahezu allen Berechnungsmethoden und Modellen die Voraussetzung, dass die Formeln korrekt angewendet werden. Bei der Eingabe der verschiedenen Parameter können viele Fehler – ob bewusst oder unbewusst – gemacht werden, die zu einem fehlerhaften Ergebnis führen. Außerdem wird die Ermittlung vieler Parameter unterschiedlich gewertet. Oft sind die einzugebenden Werte Ansichtssache und unterliegen tatsächlich keiner festen Größe. Der eine sieht z. B. den Umfang der Richtarbeiten als sehr groß, der andere eher als „nur“ groß an.

Versucht die regulierende Versicherung den vom Sachverständigen ermittelten merkantilen Minderwert zu reduzieren, sollte dies zunächst immer kritisch hinterfragt werden, völlig unabhängig davon, welche Methode verwendet wurde. Wie sind z. B. die Beträge der Wertminderung, der Neupreis des Fahrzeuges oder der Veräußerungswert ermittelt worden, wenn sich diese Werte nicht zwangsläufig aus dem Gutachten ergeben? Ist die Mehrwertsteuer korrekt berücksichtigt worden und sind die Angaben zur Schadensintensität, zur Marktgängigkeit und mögliche Korrekturfaktoren richtig eingegeben? In diesen Fällen lohnt es sich häufig, die vom Versicherer zugrunde gelegte Ermittlungsmethode nachzurechnen.

Um Gewissheit zu erhalten, ob Ihnen eine höhere Wertminderung zusteht, rufen Sie mich an. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihr Recht! Und das liegt mir am Herzen.”

Überblick: Von Kfz-Sachverständigen verwandte Methoden für die Schadensabwicklung

Ruhkopf-Sahm-Verfahren für den merkantilen Minderwert

Merkantile Wertminderung =
(Wiederbeschaffungswert + Reparaturkosten) x Faktor aus Tabelle

Für die Beträge sind die Nettobeträge zugrunde zu legen.

Grundvoraussetzung für dieses Modell zur Berechnung der merkantilen Wertminderung ist, dass das Fahrzeug jünger als 5 Kalenderjahre ist und der Zeitwert mindestens 40 % des Listen-Neupreis beträgt.

Der in der Formel angegebene Faktor aus Tabelle ergibt sich hieraus:

Verhältnis von Reparaturkosten und Zeitwert10 – 30 %30 – 60%60   – 90%
1. Zulassungsjahr5 %6 %7 %
2. Zulassungsjahr4 %5 %6 %
3. Zulassungsjahr3 %4 %5 %

Die Prozentwerte oben in der Tabelle beziehen sich auf das Reparaturkostenverhältnis, also die Relation zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert. Auf letzteren kann sich ein Vorschaden auswirken.

Berechnungsmodell des BVSK zur Bestimmung des merkantilen Minderwertes

Der Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) hat eine eigene Methode hervorgebracht. Abgesehen von der Marktgängigkeit des Fahrzeugs und der Betriebsleistung spielt die Schadensintensität für die Höhe des merkantilen Minderwertes eine wichtige Rolle.

Berechnungsmethode nach Halbgewachs zur Herleitung des merkantilen Minderwertes

Die Methode von Halbgewachs für den merkantilen Minderwert wird auch als DEKRA Modell bezeichnet. Zur Berechnung fließen bei dieser Methode

  • der Neupreis
  • das Fahrzeugalter
  • der Veräußerungswert
  • die Summe der Reparaturkosten
  • Arbeits- und Materialkosten mit ein.
    Für Fahrzeuge, die älter als 6 Jahre sind, greift dieses Berechnungsmodell nicht. Wie bei allen Modellen, findet die Mehrwertsteuer üblicherweise keine Berücksichtigung bei Kraftfahrzeugen.

Merkantiler Minderwert nach Marktrelevanz- und Faktorenmethode (MFM)

Die Marktrelevanz- & Faktorenmethode (MFM) (auch Zeisberg-Methode genannt) geht noch einen Schritt weiter, indem neben technischen auch rechtliche Faktoren mit einfließen. Sachverständige werden bei Nutzung dieser Formel die Entwicklung von Preisen auf dem Gebrauchtwagenmarkt (= merkantil!) berücksichtigen, wozu zweifelsohne eine besondere Expertise notwendig ist. Prüfstellen von DEKRA und TÜV setzen teils auf diesen Ansatz zur Berechnung des merkantilen Minderwertes.

Empfehlung des 13. Verkehrsgerichtstags (VGT) aus dem Jahr 1975 für den merkantilen Minderwert

Den Beschlüssen des 13. Deutschen Verkehrsgerichtstages zufolge gibt es für Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind oder mehr als 100.000 km gelaufen sind, in der Regel keine zu berücksichtigende merkantile Wertminderung mehr. Da die Bedingungen für die Formel zur Berechnung des merkantilen Minderwertes (Stichwort erhebliche Reparaturkosten) recht vage formuliert sind, kommen diese Vorschläge in der Praxis kaum zur Anwendung.

Berechnung des merkantilen Minderwertes nach dem Hamburger Modell & Herleitung des merkantilen Minderwertes nach der Bremer Formel

Im Kontext der regionalen Rechtsprechung sind auch das Hamburger und das Bremer Modell für den merkantilen Minderwert zu sehen. Das Hamburger Modell wird bis heute örtlich begrenzt angewendet. In die Rechnung fließt auch der Arbeitslohn für die Instandsetzung als Variable ein.

Bestimmung des merkantilen Minderwertes nach der Schweizer Formel

Die Schweizer Formel kommt nach einem Schaden für die merkantile Wertminderung eher selten zum Einsatz, da sie relativ ungenau ist und von durchschnittlich 20 % der Netto-Reparaturkosten ausgeht. Voraussetzung ist, dass der Unfallwagen nicht älter als 3 Jahre ist und die Schadenshöhe mindestens 10 % des Wiederbeschaffungswertes ausmacht. Auch ein etwaiger Vorschaden wäre zu berücksichtigen.

Berechnung des merkantilen Minderwerts nach dem Kasseler Modell

Das Kasseler Modell orientiert sich an dem bereits vorgestellten Modell nach Ruhkopf/Sahm: Am Titel lässt bereits erkennen, dass diese Methode durch ein regionales Urteil des Amtsgerichts Kassel nur dort Verwendung findet. Besonders bei dieser Regel ist, dass merkantiler Minderwert auch für einen Bagatellschaden in Betracht kommen kann.

Die allgemeine Faustformel

Für Laien ist die Berechnung nach der allgemeinen Faustformel am einfachsten nachzuvollziehen, um den merkantilen Minderwert im Schadensfall herleiten zu können. Für die ersten vier Betriebsjahre wird der merkantile Minderwert anhand eines Prozentsatzes der Reparaturkosten berechnet:

BetriebsjahrProzentsatz minderwerterheblicher Reparaturkosten
1.25 % der Reparaturkosten
2.20 % der Reparaturkosten
3.15 % der Reparaturkosten
4.10 % der Reparaturkosten
Faustformel Tabelle zur Herleitung des merkantilen Minderwertes

Für die Bestimmung des merkantilen Minderwertes im Gutachten wird der Sachverständige allerdings im Regelfall eine der anderen aufgelisteten Methoden zurückgreifen, da diese genauer sind bzw. mehr Faktoren berücksichtigen. Diese Faustformel ist eher als Schätzung für den merkantilen Minderwert zu sehen.

Vor Gericht kann es auch zur Schätzung des merkantilen Minderwertes durch den Richter kommen. Sofern ein Schadensgutachten aber als Beweismittel eingebracht wird, lässt sich in einem Zivilprozess vor Gericht ein aussagekräftigerer Wert nutzen.

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Zwischenfazit: Nicht ohne die Expertise eines Kfz-Sachverständigen!

Wie oben bereits angedeutet, lässt diese Vielfalt an Formeln und Faktoren wie Veräußerungswert oder Alterskorrektur erahnen, wie wichtig die Expertise eines erfahrenen und unabhängigen Kfz Gutachters ist. Autocrashexpert wird nicht nur Ihr Fahrzeug genau prüfen, sondern die Fachkenntnisse über den regionalen Markt gezielt bei der Berechnung des merkantilen Minderwertes einfließen lassen. Sie können sich in Ihrem Fall darauf verlassen, dass das Ergebnis maximal aussagekräftig ist und Ihren finanziellen Interessen zu 100 % entspricht.

Merkantile Wertminderung bei Gebrauchtwagen, Neuwagen und Leasingfahrzeug

Wenn Sie mit einem Neuwagen einen unverschuldeten Verkehrsunfall haben, spielt der merkantile Minderwert bei der Schadensregulierung naturgemäß eine große Rolle. Je älter der Gebrauchtwagen, desto geringer wird die Höhe des anzusetzenden merkantilen Minderwertes ausfallen. Bei einem Totalschaden mit einem gerade zugelassenen Fahrzeug erstatten Versicherungsgesellschaften in der Regel den Zeitwert bzw. Listenpreis: Obwohl eine Reparatur wirtschaftlich noch sinnvoll ist, wäre die immense merkantile Wertminderung Unfallgeschädigten laut Rechtsprechung nicht zuzumuten.

Bei einem Unfall mit einem Leasingwagen steht die merkantile Wertminderung dem rechtlichen Eigentümer zu, also dem Leasinggeber. Dieser hat Schadensersatzforderungen zu stellen gegenüber dem Unfallverursacher zu stellen! Nach einem unverschuldeten Unfall mit einem Leasingfahrzeug sollten Sie sich umgehend an Ihren Leasinggeber wenden, um das weitere Prozedere zur Schadensregulierung zu prüfen. Zu prüfen sind auch die vertraglichen Details, die für den Schadensfall vorgesehen sind.

Merkantiler Minderwert bei Motorrad, E-Bike und Wohnmobil?

Grundsätzlich sind auch für diese Fahrzeugtypen Schadensersatzforderungen in puncto merkantiler Minderwert zulässig. Wenden Sie sich an einen erfahrenen Sachverständigen, der ein aussagekräftiges Gutachten für ein Motorrad, ein E-Bike, einen Oldtimer oder ein Wohnmobil erstellen kann. Versicherungen werden Ansprüche auf Schadenersatz nur prüfen, wenn sie mit einem Fachgutachten exakt beziffert werden.

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Jüngst wurde das BVSK-Wertminderungsmodell nicht nur auf Lastwagen und Anhänger, sondern auch auf Motorräder ausgeweitet. Insofern sind Schadensersatzansprüche für diese Fahrzeugart als legitim anzusehen. Auch für ein Wohnmobil wird sich der merkantile Minderwert berücksichtigten lassen. Es gibt zahlreiche Sachverständige, die auf diesen Fahrzeugtypen spezialisierte Gutachten anbieten. Kontaktieren Sie uns bei Fragen einfach.

Was E-Bikes angeht, so gibt es immer mehr Angebote für professionelle Gutachten, die auch den Aspekt des merkantilen Minderwertes berücksichtigen können. In einem Gerichtsurteil wurde für dieses umweltfreundliche Fortbewegungsmittel kürzlich mit einer Nutzungsausfallentschädigung eine andere Schadensersatzposition für E-Bikes gebilligt. Durch die zunehmende Bedeutung von E-Bikes in der innerstädtischen Mobilität wird die Rechtsprechung zukünftig vermutlich stärker auf die Interessen von Geschädigten abzielen. 2017 hat das Amtsgericht Nordhorn allerdings noch mit dem Aktenzeichen 3 C 1180/16 geurteilt, dass die Grundsätze der Abrechnung auf Neupreisbasis nicht ohne weiteres auf Elektrofahrräder übertragbar sind.

Fazit: Merkantiler Minderwert ist eine nicht zu vernachlässigende Schadensersatzposition

… was besonders auf neuere Fahrzeuge mit geringer Laufleistung zutrifft. Natürlich darf es sich nicht nur um einen oberflächlichen Lackkratzer handeln. Für gewöhnlich greift der Anspruch auf merkantile Wertminderung erst oberhalb der Bagatellschadensgrenze (ca. 750 Euro). Nach dem Unfall ist Ihr Fahrzeug nicht mehr unfallfrei, was bereits nach einem Blechschaden der Fall ist: Diesen unbestreitbaren Nachteil sollten Sie nicht auf sich sitzen lassen.

In Anbetracht der Komplexität und Ihrer vielfältigen Rechte sollten Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall unbedingt an einen serviceorientierten Kfz Gutachter, und nicht an die Werkstatt oder das Autohaus Ihres Vertrauens wenden. Dort wird man Ihnen auch ein umfassender Service zur Schadensregulierung angeboten. Dieser wird erfahrungsgemäß aber wichtige Schadensersatzansprüche wie den merkantilen Minderwert nicht berücksichtigen.

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