Auffahrunfall

Auffahrunfall: Hat der Hintermann immer zu 100 % Schuld?

Ein Auffahrunfall ereignet sich jeden Tag tausendfach auf Straßen in Deutschland: Nur wenige unachtsame Zehntelsekunden reichen für eine Kollision aus. Crashtests zeigen, dass bereits vermeintlich geringe Geschwindigkeiten ein enormes Schadens- und Verletzungspotenzial aufweisen.

Doch wer hat Schuld am Auffahrunfall bzw. wenn es knallt? Ist es 'automatisch' der Auffahrende als Faustregel? In diesem Ratgeber lesen Sie, welche Konstellationen es bei einem Auffahrunfall gibt und was für die Schadensregulierung wichtig ist.

Kurz & knapp in 45 Sekunden: Das Wichtigste vorab zum Auffahrunfall

  1. Auch wenn es dem Anscheinsbeweis nach so ist, hat der Auffahrende nicht immer zu 100 % Schuld an der Kollision.
  2. Eine Mitschuld hat der vorausfahrende Fahrer immer, wenn er grundlos stark abbremst. Auch bei einem Spurwechsel kann der Vordermann eine Mitschuld am Auffahrunfall haben.
  3. Eine Vollbremsung, die zum Auffahrunfall führt, ist bei Personen / Kindern auf der Fahrbahn gerechtfertigt, nicht aber bei Kleintieren. Moderne Fahrzeuge verfügen über eine Notbremsfunktion.
  4. Der einzuhaltende Sicherheitsabstand (= halbe Tacholänge) soll gemäß § 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit vorausschauender Fahrweise das Risiko für Auffahrunfälle senken.
  5. Bei Mitschuld regulieren Kfz-Versicherer Auffahrunfälle in der Regel nach einer Quote. Hierbei kommt auch die Option des Quotenvorrechts für Geschädigte ins Spiel.
Kfz Gutachter Köln autocrashexpert

Definition: Auffahrunfall

Hierbei handelt es sich im Straßenverkehr um einen typischen Unfall, bei dem zwei Fahrzeuge aufeinander prallen. Das hintere Fahrzeug fährt mehr oder weniger gebremst in das Heck der vorausfahrenden Fahrzeugs. Ein Heckschaden ist das Resultat für den Vordermann. Dem Anscheinsbeweis nach hat der Auffahrende Schuld, die konkreten Begleitumstände sind zu würdigen.

Häufige Fragen zum Auffahrunfall an autocrashexpert: Schon gewusst?

Was zählt als Auffahrunfall?

Wer einem vorausfahrenden Fahrzeug ins Heck fährt, verursacht einen Auffahrunfall. Das passiert klassischerweise an der Ampel, durch Unaufmerksamkeit oder das Nichteinhalten des Sicherheitsabstands.

Bin ich bei einem Auffahrunfall immer schuld?

Dem Anscheinsbeweis ja, der Auffahrende trägt oft die Hauptschuld, aber nicht immer zu 100 % alleine. Wer grundlos stark bremst, riskiert zumindest ein Mitverschulden. Hier können Sie konkrete Konstellationen als Beispiele für einen Auffahrunfall nachvollziehen.

Wer zahlt nach einem Auffahrunfall?

Die Autoversicherung des Schadenverursachers, sofern dieser 100 % schuldig ist. Bei einer Teilschuld erfolgt eine Quotenregulierung. Mit dem Quotenvorrecht können die gegnerische Haftpflicht- und die eigene Kaskoversicherung genutzt werden. Der Heckschaden sollte oberhalb der Bagatellgrenze mit einem Gutachten beziffert werden.

Was tun bei einem Auffahrunfall?

Zuerst ist die Unfallstelle zu sichern (mit Warndreieck etc.), dann sind bei einem Personenschaden Rettungskräfte zu rufen und Erste Hilfe zu leisten. Erst danach geht es an die formale Unfallaufnahme und Beweissicherung. Bei Personenschäden ist die Polizei zu rufen.

Steht mir Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall zu?

Ja, falls es durch einen heftigen Aufprall zu einem Personenschaden (Verletzung) gekommen ist. Eine Distorsion der Halswirbelsäule (HWS) muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Die Schmerzensgeldhöhe hängt von der Intensität der Unfallfolgen ab. Das Attest ist zeitnah zu erstellen.

Wer auffährt hat Schuld - stimmt das (immer)?

Die Schuldzuweisung scheint bei einem Auffahrunfall in aller Regel klar zu sein! Allem Anschein nach hat der Hintermann zu spät mit seinem Auto gebremst oder den vorgesehenen Mindestabstand nicht eingehalten. Vielleicht war er auch zu schnell unterwegs oder abgelenkt: Das Smartphone in der Hand des Autofahrers kann als Klassiker gelten, der rechtzeitiges Bremsen unmöglich macht.

All das wird formal mit dem Begriff Anscheinsbeweis beschrieben, demzufolge der Auffahrende oft, aber nicht immer die alleinige Schuld trägt (wir werden unten noch Beispiele für verschiedene Unfallhergänge analysieren).

Grundlegend gilt als #Zwischenfazit für Auffahrunfälle:

Wer plötzlich stark ohne triftigen Grund abbremst und den Verkehr gefährdet, macht sich als (Mit)verursacher eines Unfalls schuldig. Alles, was nicht verkehrsgerecht ist, führt zu einer Mit- oder sogar Hauptschuld bei einem Auffahrunfall. Wer auffährt, trägt also nicht immer alleine die Hauptschuld!

Bei Kleintieren wie Vögeln auf der Fahrbahn erkennen viele Gerichte keinen triftigen Grund für ein abruptes Bremsmanöver. Anders sieht es natürlich aus, wenn ein Kleinkind plötzlich auf die Straße läuft. Das Verkehrsrecht ist immer fallbezogen anzuwenden!

Szenarioanalyse: Einflussfaktoren für die Schuld am Auffahrunfall

Was gilt, wenn die Bremslichter des Vordermanns defekt sind?

In diesem Fall kann die Haftung bzw. Schuld des Auffahrenden vermindert oder sogar ausgeschlossen werden. Es ist vergleichsweise leicht zu beweisen nach einem solchen Auffahrunfall, dass die Bremslichter nicht funktioniert haben.

Klassiker: Abbremsen vor der Verkehrsampel

Ein Bremsmanöver ist verkehrsgerecht, wenn die Ampel von grün auf gelb umspringt. Hier ist die Rechtsprechung bzw. Schuldfrage fast immer eindeutig: Vor einer Ampel muss der Hintermann immer mit einer Abbremsung rechnen.

Spurwechsel vor dem Auffahrunfall

In diesem Fall stellt sich die Schuldzuweisung für den Auffahrunfall oft anders dar. Das gilt vor allem, wenn der Vordermann nach einem Überholvorgang mit wenig Abstand wieder vor dem anderen unfallbeteiligten Fahrzeug einschert.

Wie wird die Schuldfrage geklärt?

Da der Anscheinsbeweis grundlegend gilt, trägt der Hintermann die Schuld am Auffahrunfall. Die Beweislast liegt in jedem Fall auf der unfallverursachenden Seite. Zeugenaussagen, ein Unfallbericht inkl. Skizze und die Dokumentation von Beweisen und Spuren mit Fotos kann aber ein anderes Licht auf den Unfallhergang werfen.

Es wird deutlich, warum die Beweissicherung eine wichtige Rolle spielt. Hierbei ist ein AUTOCRASHEXPERTe eine extrem große Hilfestellung, die Sie im Großraum Köln direkt am Unfallort nutzen können. Auch ein unfallanalytisches Gutachten kann zur Klärung der Schuldfrage beitragen: Passen die Spuren und Schäden zum geschildeten Unfallablauf?

Was tun nach einem Auffahrunfall?

Wir haben für Sie bereits zusammengefasst, was Sie sich nach einem Unfall als Geschädigter verhalten sollten. Zu Ihrer Übersicht seien die folgenden Schritte kompakt zusammengefasst. Wichtig dabei ist, dass die Reihenfolge der Priorität entspricht.

  1. Schritt: Unfallstelle sichern (Warndreieck, Warnblinkanlage etc.). Folgeunfälle sind zu verhindern!
  2. Schritt: Rettungskräfte rufen, falls es verletzte Autofahrer gibt. Je eher der Notruf rausgeht, desto schneller sind professionelle Einsatzkräfte vor Ort.
  3. Schritt: Erste Hilfe leisten.
  4. Schritt: Erst jetzt beginnt die formale Unfallaufnahme mit der Beweissicherung. Sie haben keine Schuld? Rufen Sie sofort einen unabhängigen Kfz Gutachter an.
  5. Schritt: Sie sind beim Auffahrunfall verletzt worden (z. B. Schleudertrauma der HWS)? Für Ansprüche auf Schmerzensgeld brauchen Sie zeitnah ein ärztliches Attest.

Polizei rufen oder nicht nach Auffahrunfall?

Die Antwort hängt davon ab, ob es Verletzte gibt und wie schwer der Auffahrunfall folglich war. Sobald Verletzte bzw. Personenschäden zu beklagen sind, müssen Polizeibeamte gerufen werden. Liegt nur ein leichter Blechschaden vor, besteht keine gesetzliche Pflicht. Voraussetzung ist natürlich, dass Einigkeit zwischen den Unfallgegnern herrscht. Gerufene Polizeibeamte können auch einen Unfallbericht anfertigen.

Vorsicht: Hinter einem vermeintlichen Bagatellschaden kann mehr stecken

Auch wenn es sich vermeintlich nur um einen Bagatellschaden (laut BGH Urteil bis 750 Euro Werkstattkosten) handelt, kann bei einem Auffahrunfall schnell mehr dahinter stecken. Je größer die Aufprallwucht ist, desto wahrscheinlicher ist ein Heckschaden unter der energieabsorbierenden Verkleidung. Lassen Sie besser einen Fachmann bzw. autocrashexpert auf den Blechschaden schauen: Auf sein Urteil ist Verlass!

Auffahrunfall: Welche Versicherung ist zuständig?

Ist die Schuldfrage eindeutig, muss die Autoversicherung (Haftpflicht) des Schadenverursachers für den Schaden und weitere Ersatzansprüche (Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung, Unkostenpauschale, ggf. Schmerzensgeld etc.) aufkommen.

Sind Schäden am eigenen Auto bei eigener Schuld vorhanden, bietet nur eine Kaskoversicherung Schutz. Für Glasschäden greift die Teilkasko, für andere Reparaturen die Vollkaskoversicherung.

Bei einer Regulierung mit Quote bzw. Teilschuld kommt die Option des Quotenvorrechts ins Spiel. Das bedeutet, dass beide Versicherungen Leistungen erbringen. Lassen Sie sich im Schadensfall professionell beraten.

Strafen beim Auffahrunfall: Das steht im Bußgeldkatalog

Ein Blick in den Bußgeldkatalog ist für Fahrer vielsagend: Wie hoch das Bußgeld nach einem Auffahrunfall ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Für Bremsen ohne zwingenden Grund sind beispielsweise schlappe 30 Euro oder mehr fällig.

Wer das Smartphone in der Hand hatte und so abgelenkt war, muss mit einem Bußgeld in Höhe von saftigen 200 Euro rechnen. Bei einem solchen schweren Verstoß, der zu einem Verkehrsunfall führt, kommen auch zwei Punkte auf das Verkehrssünderkonto in Flensburg hinzu.

Welche Strafe droht bei einem Auffahrunfall in der Probezeit?

Ein Auffahrunfall stellt gemäß Verkehrsregeln der StVO einen so genannten A-Verstoß dar. Es handelt sich um ein Abstandsvergehen, wenn der notwendige Abstand nicht eingehalten wurde. Die Probezeit verlängert sich dann um zwei Jahre. 75 Euro Bußgeldzahlung und ein Punkt in Flensburg kommen hinzu.

Beispiele für Auffahrunfälle: Wer hat Schuld?

Auffahrunfall wegen Bremsmanöver vor Blitzer:

Ein solche Bremsung stellt keinen triftigen Beweggrund dar, da mit einer erhöhten Geschwindigkeit ein klarer Verstoß gegen Verkehrsregeln vorangeht. Eine Teil- oder auch Hauptschuld des Vordermannes ist wahrscheinlich.

Auffahrunfall mit einem Fahrschulauto:

Hier hat eigentlich als Faustregel immer der Auffahrende Schuld, da bei Fahrschülern mit plötzlichen Bremsmanövern zu rechnen ist.

Auffahrunfall wegen Bremsung wegen freier Parklücke:

Auch hierbei handelt es sich nicht um einen triftigen Beweggrund, eine Teilschulden des Vordermannes ist wahrscheinlich.

Kettenauffahrunfall (Massenkarambolage auf Autobahn):

Je mehr Fahrzeuge involviert sind, desto schwieriger lässt sich die Schuldfrage klären. Seit 2015 wenden die meisten Autoversicherer ein vereinfachtes Verfahren an. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des eigenen Versicherungsnehmers auf, unabhängig von der Schuld. Dabei bleibt der Schadenfreiheitsrabatt unberührt.

Tipps zur Vormeidung und Vorbeugung von Auffahrunfällen

Eine defensive und vorausschauende Fahrweise ist das effektivste Mittel, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Der häufige Blick in den Rückspiegel zeigt, ob mit einer "abstrakten" Gefahr von hinten zu rechnen ist.

Am wichtigsten jedoch ist ein ausreichender Sicherheitsabstand: Je größer dieser ist, desto mehr Reaktionszeit hat der Hintermann, auch bei plötzlichen Manövern! Dieser Mindestabstand von mehreren Fahrzeuglängen ist auch beim Spurwechsel einzuhalten.

Faustformel für den Mindestabstand im Straßenverkehr:

Abstand = halber Tacho! Wer auf der Autobahn mit 120 km/h unterwegs ist, sollte mindestens 60 Meter Abstand halten.

Fazit: Nicht jeder Auffahrunfall erfüllt den Beweis des Anscheins!

Sie haben hier einen differenzierten Blick auf einen Auffahrunfall werfen können. Ist Ihnen jemand ins Heck gefahren, trägt der Unfallgegner mit hoher Wahrscheinlichkeit die Hauptschuld. Sie wissen jetzt, welche Begleitumstände für eine Mitschuld bei einem Auffahrunfall sprechen können. Insofern können Sie nach diesem Ratgeber sehr gut die Schuldfrage einschätzen und entsprechend handeln. Der konkrete Unfallablauf ist aber immer zu berücksichtigen!

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