Versicherung zahlt weniger als Gutachten

Versicherung zahlt weniger als Gutachten vorsieht? Geben Sie sich nur mit 100 % Schadensersatz zufrieden!

So haben Sie sich das sicher nicht vorgestellt, nachdem Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind: Die Versicherung zahlt weniger als im Gutachten vorgesehen, die Schadenssumme wurde gekürzt! Sie ahnten vielleicht, dass Autoversicherungen zu Kürzungen neigen. Aber Ihren unverschuldeten Schaden wollen Sie keineswegs auf sich sitzen lassen. Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen, dass die Versicherung nicht alles zahlt!

Wir zeigen Ihnen die gängigsten Versicherungstricks …

Hier beim Kfz-Sachverständigen autocrashexpert.de sind Sie genau richtig, wenn Sie sich entschieden gegen Kürzungen der Versicherung wehren bzw. das Maximum an berechtigtem Schadensersatz nach einem Autounfall herausholen möchten. Insofern dürfen Sie den zweiten Teil der Überschrift als kämpferisches Motto verstehen, mit dem Sie bei autocrashexpert in jeder Hinsicht ‚rechnen‘ können. Das zahlt sich aus!

Versicherung zahlt weniger als Gutachten sagt? Dieser Ratgeber zeigt Lösungen!

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um sich umfassend über Ihre Rechte als Geschädigter im Haftpflichtfall zu informieren. Eine Erstberatung ist bei autocrashexpert unkompliziert via WhatsApp oder Telegram möglich. Nehmen Sie direkt am Unfallort Kontakt auf. Lassen Sie keine Zweifel bzgl. der Schuldfrage aufkommen, sondern nutzen aussagekräftige Beweise, die für die Schadensregulierung wichtig sind. So können wir den Schaden zielfokussiert regulieren und Ihren Anspruch notfalls auch vor Gericht durchsetzen. Bei eigener Unschuld zahlt die gegnerische Versicherung nicht nur für das Gutachten, wie Sie weiter unten sehen werden!

STOPP, bevor Sie weiterlesen:

Sie haben den Schaden selbst verursacht? Dann ist es zunächst ein klarer Fall für Ihre eigene Kaskoversicherung: Denken Sie an die fristgerechte Schadensmeldung!

Mit einem Sachverständigenbüro inkl. Netzwerk können Sie den Kampf gegen Versicherungskürzungen aufnehmen!

Eigentlich ist bei einem unverschuldeten Autounfall alles ganz einfach: Der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung hat gemäß § 249 BGB für den Schaden vollständig (!) aufzukommen. Das bedeutet, seine Versicherung zahlt laut Gutachten. Sie können auf Kosten des Versicherers des Schädigers einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Bei einem Bagatellschaden unter 750 Euro ist in der Regel kein Gutachten notwendig.

Kurz & knapp: Versicherung zahlt weniger als im Gutachten vorgesehen?

  • Wann zahlt die Versicherung? Für die Abrechnung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist oberhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro ein Sachverständigengutachten notwendig. (autocrashexpert informiert Sie gern darüber)
  • Die Versicherung zahlt nicht alles? Die Regulierungspraxis zeigt, dass Versicherungen gerne Kürzungen vornehmen, die laut Rechtsprechung  häufig keinen Bestand haben.
  • Die Versicherung zahlt weniger als Gutachten und kürzt z. B. den Nutzungsausfall? Sie müssen das nicht akzeptieren und können mit einem Rechtsanwalt aus dem Netzwerk eines Kfz-Sachverständigen wie autocrashexpert entschieden dagegen vorgehen.

Ihr Anspruch auf Schadensersatz als Unfallopfer ist meistens sehr umfangreich (bei Teilschuld entsprechend der Haftungsquote): Das wird Ihnen der gegnerische Versicherungsgutachter aber sicher nicht verraten!

Kfz Gutachter Köln autocrashexpert

Versicherung zahlt weniger als Gutachten aussagt: Häufig gestellte Fragen

Darf die gegnerische Versicherung ein Gutachten kürzen?

Sie darf das Gutachten nur kürzen, wenn es fehlerhaft ist, gegen das Ortsübliche oder aber gegen die Schadensminderungspflicht verstößt. In allen anderen Fällen sind Kürzungen als unberechtigt anzusehen, wie es zahlreiche Gerichtsurteile zeigen. Ein professionelles Sachverständigengutachten erlaubt eigentlich keine Kürzungen.

Kann die Versicherung das Gutachten ablehnen?

Das kann sie nur mit einem konkreten Grund. Der reine Verweis darauf, dass das erstellte Schadengutachten falsch sei, reicht nicht. Falls die Versicherung die Qualifikation des Gutachters anzweifelt, muss sie konkrete Belege für vermeintlich überhöhte Kosten vorweisen. Eine einfache Ablehnung ist demnach nicht möglich.

Was kann ich bei Kürzungen durch die Versicherung tun?

Nutzen Sie das professionelle Schadensmanagement eines unabhängigen Sachverständigenbüros, um an Ihr Geld zu kommen. Ein Fachanwalt aus dem Netzwerk wird sofort bei der Schadensregulierung gegen Kürzungsversuche vorgehen. Sie sind finanziell gesehen dort in den besten Händen für die Schadensabwicklung!

Wann wird mir der Schaden von der Versicherung bezahlt?

Im Regelfall wird die Versicherung den Schaden nach 4 bis 6 Wochen begleichen. Häufig kommt es bei der Schadensregulierungen zu Verzögerungen, die Geschädigte nicht unbegrenzt dulden müssen. Die Versicherung zahlt nicht? Ein Anwalt wird Sie über alle Optionen bis zum Klageweg beraten!

Übersicht: Welche Kosten zahlt die gegnerische Versicherung im Haftpflichtfall?

Die Haftpflichtversicherung hat nicht nur die eigentlichen Reparaturkosten für Ihren Wagen laut erstelltem Schadensgutachten bzw. bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert zu erstatten. Je nach Unfallhergang, Schadensausmaß und persönlicher Konstellation können die folgenden Schadensersatzpositionen in Betracht kommen:

  • Abschleppkosten
  • ggf. Kosten für die Abmeldung oder Verschrottung bei Totalschaden
  • Schadensersatz für der merkantile Wertminderung des Unfallfahrzeugs
  • Gutachterkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Mietwagenkosten oder alternativ Nutzungsausfallentschädigung
  • Schmerzensgeld bei Personenschaden (Achtung: zeitnahes ärztliches Attest als Voraussetzung)
  • Heilbehandlungskosten als Folge der Unfallverletzung
  • ggf. Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden (gewerblicher Verdienstausfall ist so konkret wie möglich nachzuweisen)

Autocrashexpert berät Sie umfassend: Als Geschädigter haben Sie bei eindeutiger Schuldfrage das Recht auf:

  • Freie Auswahl Ihres Kfz Gutachters (Sie müssen den gegnerischen Versicherungsgutachter NICHT akzeptieren, auch wenn das behauptet werden sollte).
  • Freie Werkstattwahl (bei einem Neufahrzeug haben Sie trotz Schadensminderungspflicht Recht auf eine Fachwerkstatt / Markenwerkstatt wegen Garantieleistungen).
  • Mietwagen (gleichwertige Fahrzeugklasse wie Unfallfahrzeug) oder Nutzungsausfall für die unfallbedingte Auszeit Ihres Autos.
  • Freie Wahl eines Fachanwalts für Verkehrsrecht (auf Kosten der gegnerischen Versicherung).
  • Fiktive Abrechnung: Sie können sich den Unfall/unfallschaden/schaden auszahlen lassen und keine Reparatur vornehmen.
  • Erstattung weiterer Kostenpositionen, die durch den Unfall bedingt sind: Ihr Gutachter und ggf. Anwalt werden Sie individuell in Ihrem Fall beraten!

Die beliebtesten Kürzungen der Versicherungen: Was die Regulierungspraxis bei autocrashexpert zeigt

Die Versicherung zahlt weniger als im Gutachten vorgesehen? Bei diesen Schadenspositionen kürzen Versicherungsgesellschaften gerne:

  • Wertverlust (merkantiler Minderwert): Gerade bei älteren Fahrzeugen ab 5 Jahren mit hoher Laufleistung lehnen Versicherungen diesen Posten gerne ganz ab. Unbestritten ist, dass ein Unfallfahrzeug einen Minderwert aufweist.
  • Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt: Oft kürzen Versicherungen mit dem Hinweis darauf, dass eine freie Werkstatt günstiger wäre. Laut BGH Urteil (Az. VI ZR 91/09) darf diese maximal 21 km entfernt sein. Wenn ein Fahrzeug lückenlos checkheft gepflegt ist, muss die Versicherung sogar die Kosten einer Markenwerkstatt erstatten.
  • Erstellung eines Kostenvoranschlags oder Schadensgutachtens.
  • Verbringungskosten (falls das Fahrzeug für Lackierarbeiten zu einem anderen Fachbetrieb gebracht werden muss). Vergleiche u.a. das Urteil des Amtsgerichts AG Backnang (Az. 6 C 225/12).
  • UPE-Aufschläge: Gerichte urteilen in vielen Fällen, dass diese Aufschläge für Ersatzteile regional üblich und daher erstattungsfähig sind.
  • Restwert: Dieser wird bei einem Totalschaden gerne höher angesetzt, um die Auszahlungssumme zu mindern.
  • Beilackierung: Häufig versuchen Versicherer in diesem Bereich Kosten durch Kürzung einzusparen.
  • Standgeld: Dieses wird für die Unterbringung des Unfallwagens auf dem Hof der Werkstatt fällig.
  • Haushaltsführungsschaden bei Personenschaden: Oft zweifeln Versicherer an, dass verletzte Unfallopfer Mithilfe im Haushalt brauchen und kürzen daher Schadensersatzforderungen.
  • Heilbehandlungskosten: Umfang und Dauer werden von der gegnerischen Versicherungsgesellschaft gerne kritisch hinterfragt.

Die beliebtesten Tricks kürzungsfreudiger Kfz-Versicherungen: Womit Geschädigte ‚rechnen‘ können

Die gute Nachricht vorweg: Wenn Sie im Schadensfall auf die Regulierung mit autocrashexpert setzen, werden Sie mit den folgenden Tricks nicht in Berührung kommen. Sie setzen auf Objektivität und Unabhängigkeit, um das Schadensausmaß nach einem unverschuldeten Unfall so aussagekräftig wie nur möglich zu beziffern.

Der eigene Versicherungsgutachter als Trick Nummer 1: Wir machen das!

Es ist verständlich, dass Sie nach dem ärgerlichen Unfall so wenig Aufwand wie möglich haben wollen. Der Schaden soll schnell beglichen werden. Allzu verlockend mag das Serviceversprechen der Versicherung des Unfallgegners klingen. Doch Vorsicht: Der gestellte Versicherungsgutachter wird in erster Linie nicht IHRE Interessen im Blick haben. Lehnen Sie dieses Angebot stets ab, was sich auch auf den folgenden Versicherungstrick bezieht.

Die Werkstattempfehlung als Trick 2: Wir haben DIE Lösung für Ihren Wagen!

Es hört sich einfach zu gut an: Die gegnerische Versicherung wirbt mit einer servicestarken Werkstatt, die Ihr Fahrzeug schnell, professionell und herstellerkonform instand setzt. Was sich zuvorkommend anhört, soll in Wirklichkeit verhindern, dass Sie als Geschädigter die Möglichkeit einer bzw. Ihrer Markenwerkstatt in Anspruch nehmen wollen. Ohnehin setzen Sie bei autocrashexpert auf ein leistungsstarkes Netzwerk, zu dem auch markengebundene Fachwerkstätten gehören. Bei der Werkstattwahl haben Sie mit einem Gutachternetzwerk etliche Optionen.

Trick 3: Das regeln wir alles ganz einfach & schnell OHNE Rechtsanwalt!

Dieses Versprechen würde nur Sinn machen, wenn die Versicherungsgesellschaft die Zahlen aus dem Gutachten 1 zu 1 anerkennt und dementsprechend den Schaden reguliert. Warum sollten Sie freiwillig auf den Expertenrat eines Anwalts verzichten, zumal bei eigener Unschuld für Sie keine Kosten und Risiken bestehen? Der Verzicht auf einen Anwalt lässt sich in KEINEM Fall argumentativ in die Nähe der Schadenminderungspflicht bringen. Sobald es um eine Unfallverletzung und Schmerzensgeld geht, sollten Sie in diesem Fall definitiv einen erfahrenen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Nicht umsonst hat der Gesetzgeber den Geschädigten die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Rechtsbeistands auf Kosten des Unfallverursachers geschaffen (Gebot der Waffengleichheit).

Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main äußerte sich dazu sinngemäß: „Es ist grob fahrlässig, keinen Anwalt für die Abwicklung eines Unfallschadens einzuschalten!“ (Az. 22 U 171/13).

Top 3 der Versicherungen, die am häufigsten Kürzungen vornehmen

Nun küren wir noch die Top 3 der Versicherungen, die bei der Schadensregulierung häufig Probleme verursachen oder überdurchschnittlich lange für die Regulierung Ihrer Schadenersatzansprüche brauchen. Insofern zeigt Ihnen dieses Ranking als Unfallgeschädigter, wie wichtig unabhängige Profihilfe nach einem Sachschaden ist. Viele Unfallopfer fragen noch am Unfallort den gegnerischen Versicherungsnehmer, wo er versichert ist. Sie sollten aufhorchen, wenn zum Beispiel HUK Coburg , VHV oder Allianz oder genannt werden.

Umfrage: Welche Versicherung zahlt weniger als Gutachten?

Bei einer Forsa-Umfrage wurde insgesamt mehr als 1.000 Anwälte für Verkehrsrecht zum Regulierungsverhalten von Versicherungsgesellschaften befragt. Hier die Top 3 der Versicherer, die häufig Probleme bei der Schadensabwicklung verursachen:

  1. HUK Coburg
  2. VHV
  3. Allianz

Bei der Frage, mit welcher Versicherung es oft zu Verzögerungen kommt, ergibt sich ein sehr ähnliches Ranking:

  1. Allianz
  2. HUK Coburg
  3. VHV

Mittlerweile scheinen manche Versicherungen Kürzungen schon mehr oder weniger automatisch durchzuführen, teils in Kooperation mit spezialisierten Unternehmen wie Controlexpert oder Logicheck. Alleine Controlexpert soll pro Jahr weit über eine Million Gutachten und Kostenvoranschläge für Versicherungen prüfen und kürzen. Das Kalkül dahinter ist simpel: Für Geschädigte vermeintlich kleine und verschmerzbare Beträge machen für die Versicherungsgesellschaft auf das Jahr hochgerechnet ein enormes Einsparpotenzial aus!

Versicherung zahlt weniger als Gutachten vorsieht: Das können Sie tun!

Die Rechtslage ist klar und als Geschädigter haben Sie explizit die Möglichkeit, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen (= fiktive Abrechnung). Viele der genannten Schadensersatzpositionen lassen sich auch fiktiv ohne Reparatur abrechnen, wobei die Rechtsprechung nicht immer völlig einheitlich ist. Sie können sich mit Blick auf die Schadenssumme auf § 249 BGB berufen. Unter Haftung ist dort ein möglichst vollständiger Schadensausgleich zu verstehen. Das passt nicht zur Kürzungstaktik der Versicherungen!

Versicherung zahlt laut Gutachten: Sie können viel dafür tun!

Die Basis für eine reibungslose Schadensabwicklung legen Sie am besten noch am Unfallort, indem Sie einen freien Gutachter kontaktieren. Er wird Sie bei der Beweissicherung und der gesamten Kommunikation mit der Versicherung unterstützen und Ihnen alle Arbeiten abnehmen. Kommt es an irgendeiner Stelle zu Kürzungen, wird er sofort einen Fachanwalt aus seinem Gutachternetzwerk hinzuziehen. Mit einem Sachverständigenbüro wie autocrashexpert sind Sie bestmöglich auf alle Szenarien vorbereitet.

Fazit: Versicherung zahlt weniger als Gutachten – jetzt aktiv werden!

Hier konnten Sie sich einen kompakten Überblick über Ihre Rechte im unverschuldeten Schadensfall mit Ihrem Auto verschaffen. Nutzen Sie Ihr Recht, mit einem eigens bestimmten Kfz Gutachter die Regulierung von Beginn an, zielfokussiert, in Ihrem Interesse voranzutreiben.Legen Sie die Schadensregulierung niemals in die Hände der Versicherung des Unfallgegners! Sie würden nichtsahnend auf einen beträchtlichen Teil Ihrer Forderungen verzichten. Mit einem unabhängigen Kfz Gutachter an Ihrer Seite sind Sie vor Kürzungen des Unfallgutachtens gefeit.

Termine & Gutachten binnen 24 Stunden möglich: Jetzt Kontakt mit autocrashexpert aufnehmen!

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall mit Ihrem Auto? Das Thema „Versicherung zahlt weniger als Gutachten aussagt“ möchten Sie sofort von sich weisen? Dann sollten Sie die Schadensregulierung in erfahrene und serviceorientierte Hände legen. Auch diese Vorteile werden Sie als Unfallgeschädigter bei autocrashexpert sehr zu schätzen wissen:

  • Flexibler Vor-Ort-Service auch am Arbeitsplatz möglich
  • An 7 Tagen in der Woche für Sie im Einsatz
  • Immer erreichbare Notfall-Hotline
  • Karosserie- und Fahrzeugbaumeister
  • Fachqualifikation als elektronisch unterwiesene Person (EuP)
  • Versicherung zahlt weniger als Gutachten? Nicht mit uns!
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