Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

In 5 Minuten wissen Sie es!

Im Bruchteil einer Sekunde war der Auffahrunfall geschehen. Sie sitzen geschockt und unschuldig hinter dem Steuer Ihres Fahrzeugs oder auch Elektroautos. Die hier diskutierte Frage „Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?“ wird für Sie spätestens dann akut, wenn Sie den gegnerischen Versicherungsgutachter oder einen Servicemitarbeiter für die Schadensregulierung am Telefon haben.

Mit diesem Ratgeber werden Sie Ihre Rechte & Optionen klarer sehen!

So weit müssen Sie es gar nicht kommen lassen, wenn Sie sich sofort nach dem Unfall an einen unabhängigen Kfz Gutachter wenden, was Ihr gutes Recht ist.

Nutzen Sie diesen Ratgeber, um Ihre finanziellen Interessen mit den richtigen Entscheidungen nach einem Verkehrsunfall konsequent zu wahren.

Muss ich Gutachter von der Versicherung akzeptieren?
Kurz & knapp geantwortet:

  • Bei einem unverschuldeten Autounfall (Haftpflichtschaden) NICHT! Oberhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro dürfen Geschädigte einen eigenen, unabhängigen Gutachter beauftragen. Diese Entscheidung ist bares Geld wert!
  • Bei einem Kaskoschaden übt die Versicherung ihr Weisungsrecht aus, sodass der ggf. geschickte Gutachter der Versicherung zu akzeptieren ist. Die Versicherung kommt für das von ihr beauftragte Schadensgutachten im Kaskofall auf.
  • Ein Haftpflichtgutachten ist für Unfallgeschädigte kostenlos, wenn es sich um mehr als einen Bagatellschaden handelt.
  • Der Versicherungsgutachter der Gegenseite sollte im eigenen finanziellen Interesse abgelehnt werden: Er möchte auf Ihre Kosten sparen, wie Sie es weiter unten konkret nachvollziehen können.
  • Mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigenbüro wie autocrashexpert fahren Geschädigte nach einem Unfall finanziell und servicetechnisch am besten.
Kfz Gutachter Köln autocrashexpert

Häufige Fragen zum Gutachter der Versicherung nach Unfall

Muss ich Gutachter von der Versicherung akzeptieren?

Nein, falls es sich um einen unverschuldeten Autounfall ohne Teilschuld handelt. Geschädigte dürfen dann selber einen unparteiischen Sachverständigen auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers beauftragen. Bei einem Kaskoschaden ist der Gutachter der Versicherung zu akzeptieren. Er muss nicht vereidigt sein.

Ab welcher Schadenhöhe schickt die Versicherung einen Gutachter?

Bei einem Haftpflichtschaden besteht laut Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) oberhalb der Bagatellschadengrenze von etwa 750 Euro das Recht auf ein kostenloses Gutachten für die Versicherungsregulierung. Bei einem Kaskoschaden entscheiden die Versicherungen mit Blick auf den Einzelfall.

Wer bezahlt den Gutachter nach einem Verkehrsunfall?

Die Autoversicherung des Schadenverursachers hat für die Kosten komplett aufzukommen. Unterhalb der Bagatellgrenze reicht ein Kostenvoranschlag. Auch ein Kaskogutachten bezahlt die Versicherung, wenn sie es selbst für erforderlich hält und beauftragt.

Versicherung schickt Gutachter: Keine Panik!

Sie brauchen sich nicht unter Druck setzen lassen und auf kein Angebot eingehen. Mit diesem Ratgeber gehen Sie gestärkt in die anstehende Schadenabwicklung: Sie müssen sich nach dem Unfall nur an ein unabhängiges Gutachterbüro wie Autocrashexpert wenden, schon läuft die Schadensregulierung ohne Aufwand für Sie mit der zeitnahen Gutachtenerstellung auf Hochtouren.

Kann ich den Gutachter der Versicherung bei einem Haftpflichtschaden ablehnen?

Ja, und das sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt tun. Lassen Sie sich nicht mit einem Kostenvoranschlag abspeisen, da hiermit bei einem umfangreichen Schaden Ansprüche auf Schadenersatz für merkantile Wertminderung oder eine Nutzungsausfallentschädigung erst gar nicht auf der Abrechnung auftauchen würden.

So gehen Versicherungsgutachter vor: Diese Tricks müssen Sie kennen

Der gegnerische Versicherungsgutachter würde mit allen Mitteln versuchen, den Schaden und somit Ihre Ansprüche möglichst klein zu rechnen (ohne, dass Sie davon Kenntnisse erlangen). Das fängt mit dem Vorschlag einer eigenen Fachwerkstatt an, mit der nicht die Qualität der Reparatur, sondern Einsparpotenziale im Fokus stehen. Sie können davon ausgehen, dass der Versicherungssachverständige der Gegenseite die Schadenshöhe wesentlich niedriger ansetzen wird.

Das Argument, ein Anwalt sei doch gar nicht nötig, sollte Sie hellhörig machen: Sie haben das Recht, bei Bedarf auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Interessen einzuschalten. Warum sollten Sie darauf verzichten?

Übrigens dient das Gutachten des Sachverständigen auch der Beweissicherung: Das spricht eindeutig dafür, dass Sie der Versicherung des Schädigers nicht vertrauen sollten.

Kann man das Gutachten der Versicherung anfechten?

Ja, ein Gutachten ist anfechtbar, wenn es nachweislich fachliche oder formale Fehler beinhaltet. Das kann etwa für die Preise für Ersatzteile oder die verwendeten Stundenverrechnungssätze der Kfz-Werkstatt bzw. Markenwerkstatt gelten.

Pauschale Einwände sind nicht zulässig, sie müssen für eine wirksame Anfechtung konkret begründet werden. Mit erfahrener Gutachterexpertise an Ihrer Seite ist eine Anfechtung im Schadenfall aber sehr unwahrscheinlich.

Aufgepasst: Typische Kürzungsversuche von Kfz-Haftpflichtversicherungen

Sie sehen den Rotstift im Gutachten bzw. auf der Schadensabrechnung nicht, der geschulte Blick der Experten von autocrashexpert allerdings sofort. An diesen Posten sparen gegnerische Versicherungsgutachter sehr gerne:

  • UPE-Aufschläge: Diese sind für Ersatzteile bei der Schadensabwicklung gerechtfertigt, sofern sie ortsüblich sind.
  • Kürzung der Verbringungskosten: Diese fallen für den Fahrzeugtransport an, falls die Markenwerkstatt z. B. über keine eigene Lackiererei verfügt, aber eine Beilackierung notwendig ist.
  • Keine gleichwertige Fahrzeugklasse bei der Mietwagennutzung.
  • Kürzung oder keine Anerkennung des merkantilen Minderwerts: Je älter das Fahrzeug, desto weniger werden Versicherungen zahlen wollen.
  • Kürzung der Reparaturkosten und somit Schadenhöhe: Viele Versicherungsgutachter setzen geringere Stundensätze an.
  • Bei Totalschaden wird der Restwert möglichst hoch angesetzt, der Wiederbeschaffungswert niedrig. Die Differenz aus beiden Werten fällt somit als Versicherungsleistung niedriger aus.
  • Kurze Reparaturdauer vorgesehen: Damit sinken die Höhe des Nutzungsausfall oder alternativ die Dauer der Mietwagennutzung.
  • Kürzungen bei fiktiver Abrechnung: Hier argumentieren Versicherer oft, dass bestimmte Kosten nicht angefallen wären. Darauf kommt es aber in diesem Fall nicht an!

Ist das Gutachten der Versicherung bindend?

Ein Schadengutachten ist immer die beste Basis für die Abrechnung mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer. Zu 100 % bindend ist ein Gutachten nicht, berechtigte Kürzungen sind nicht vollkommen auszuschließen. Mit dem Gutachternetzwerk von autocrashexpert können Sie aber gegen unberechtigte Kürzungen sofort mit einem Anwalt für Verkehrsrecht vorgehen.

Falls Sie Zweifel an einem Kaskoschadengutachten hegen, sollten Sie über ein unabhängiges Gegengutachten oder ein Sachverständigenverfahren nachdenken. Das Kaskogutachten ist ebenso wie ein Haftpflichtgutachten für die Schadensregulierung immer eine zentrale Grundlage, aber nicht vollkommen bindend.

#Zwischenfazit: Es zahlt sich aus, einen eigenen Gutachter beauftragen!

Die Frage ‚Muss ich Gutachter von Versicherung akzeptieren?‘ können Sie nun differenziert und selbstbewusst beantworten. Nutzen Sie Ihr Recht, bei einem Haftpflichtschaden selbst Regie zu führen bzw. legen Sie diese in die Hände eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen (unparteiisch ist nicht mit vereidigt zu verwechseln). Bei einem Schaden am Elektroauto kommt es zudem auf die spezialisierte Expertise des Sachverständigen an.

Schon gewusst? Ihre Rechte als Unfallgeschädigter

Ihre Rechte als Geschädigter sind umfassend. Die Wahl eines eigenen Sachverständigen in Ihrem Fall und ggf. eines Rechtsanwalts auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners sind „nur“ die beiden wichtigsten Rechte für Ihre Ansprüche. Oder haben Sie Heilungskosten, Gutachterkosten einen Haushaltsführungsschaden oder Nutzungsausfall für die Schadensabrechnung auf dem Bildschirm? Jetzt schon!

Im konkreten Schadensfall wird Sie autocrashexpert zu weiteren Schadenersatzforderungen wie die folgenden individuell beraten:

  • Mietwagen oder alternativ Nutzungsausfallentschädigung für die unfallbedingte Ausfallzeit.
  • Schadenersatz für den erlittenen Wertverlust oberhalb der Bagatellschadengrenze (Unfallwagen sind weniger wert).
  • Übernahme von Gutachterkosten und des Anwaltshonorars durch Kfz-Versicherer.
  • Auszahlung einer Unkostenpauschale für Ihre Auslagen.
  • Anspruch auf Schmerzensgeld bei erlittener Verletzung (hinzu können Heilbehandlungskosten, ein Haushaltsführungsschaden und Schadenersatz für Verdienstausfall kommen).
  • Recht auf Reparatur in einer Markenwerkstatt wegen Garantieansprüchen.
  • Option der fiktiven Abrechnung (laut BGH Rechtsprechung): Sie können sich den Schaden auszahlen lassen.
  • Übernahme von Verbringungskosten, Abschleppkosten oder Entsorgungskosten bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.
  • … weitere Schadensposten für die Versicherungsregulierung je nach Unfallhergang: Ihr Kfz-Sachverständiger wird Sie umfassend beraten!

Geschädigte müssen die Schadenminderungspflicht beachten

Abgesehen von der Frage „Muss ich den Gutachter von der Versicherung akzeptieren?“ rückt für Sie die Schadenminderungspflicht in den Fokus. Sie dürfen insofern die Schadenshöhe nicht künstlich in die Höhe treiben. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie den Unfallwagen über hunderte Kilometer abschleppen lassen.

Im Sinne der Schadenminderungspflicht darf dies nur bis zur nächstgelegenen Werkstatt erfolgen, um den Unfallschaden so klein wie möglich zu halten. Sie müssen sich mit dem professionellen Schadensmanagement von autocrashexpert über diese Pflichten aber keine Sorgen machen.

Haben Geschädigte Recht auf ein Zweitgutachten?

Ein direktes Recht auf ein Zweitgutachten gibt es nicht, falls Sie das erste nicht akzeptieren. Es muss einen konkreten Grund für die Beanstandung eines bereits erstellten Gutachtens geben, damit auch die Kosten für ein Zweit- bzw. Gegengutachten erstattungsfähig sind. Ungeachtet dessen kann sich beispielsweise bei einem Kaskofall ein eigenes Zweitgutachten auszahlen, wenn die Versicherung danach wesentlich mehr zahlt.

Gerichte stärken die Rechte von Unfallgeschädigten

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren? Unfallgeschädigte können immer Ihr Grundrecht auf ein eigenes Gutachten nutzen. Die Duldung der Begutachtung durch den gegnerischen Sachverständigen ist laut zahlreichen Gerichtsurteilen nicht als Verzicht auf ein eigenes Gutachten zu werten (vergl. u.a. das Urteil des Amtsgerichts Luckenwalde mit dem Aktenzeichen 12 C 521/16).

Wichtig ist in formaler Hinsicht nur, dass mit der Versicherung des Schadenverursachers kein expliziter Verzicht auf ein eigenes Sachverständigengutachten vereinbart worden ist. Der Geschädigte muss dieses Unfallgutachten dann nicht akzeptieren.

Zweitgutachten im Sachverständigenverfahren, falls keine Einigung in Sicht ist

Die Fronten sind verhärtet, die Positionen liegen weit auseinander. In diesem Regulierungsszenario können Geschädigte über ein so genanntes Sachverständigenverfahren nachdenken. Ihr Kfz-Sachverständigenbüro berät Sie gerne.

Nachbesichtigung durch Versicherung: Was beachten?

Gibt es ein Recht auf Nachbesichtigung? Muss ich diese akzeptieren? Nein, die Versicherung kann rein rechtlich keine Nachbesichtigung durchsetzen. Sie sollten aber bedenken, dass eine Weigerung Ihrerseits erhebliche Verzögerungen oder sogar den langen Gerichtsweg nach sich ziehen kann. Beleuchten Sie daher mit Ihrem Kfz-Sachverständigen im konkreten Schadenfall diese beiden Optionen, falls eine Nachbesichtigung im Raum steht:

Zwei Möglichkeiten für die Nachbesichtigung: Konsequenzen für die Schadenregulierung

Nachbesichtigung zulassen

Wenn Sie das tun, sollte es nur mit der Unterstützung Ihres unabhängigen Kfz-Sachverständigen und ggf. eines Fachanwalts für Verkehrsrecht erfolgen. Sie können so sicherstellen, dass Ihre Interessen zu jeder Zeit gewahrt bleiben. Sollte es in seltenen Fällen zu diesem Regulierungsszenario kommen, sind Sie mit autocrashexpert bestens beraten.

Nachbesichtigung verweigern

Die Versicherung wird ohne Nachbesichtigung dann meistens die Regulierung verweigern oder die Schadenssumme kürzen. Sie können dann als Unfallopfer klagen, meistens sind die Erfolgsaussichten auch gut. Aber Sie müssen sich fragen, ob Sie den gesamten Schadensfall noch über viele Monate mit dieser Entscheidung fortführen wollen. Sie sollten im Zweifel von dieser Option absehen, falls eine Teilschuld zugesprochen werden könnte.

Fazit: Mit autocrashexpert stehen Ihre Schadenersatzansprüche im Fokus (auch für E-Autos)

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren? Nein, bei eigener Unschuld und einem Fahrzeugschaden oberhalb der Bagatellgrenze müssen Sie den Gutachter der Versicherung des Unfallgegners nicht akzeptieren.

Sie haben hier konkrete Gründe nachvollziehen können, warum ein unabhängiges Schadensgutachten der beste Regulierungsweg für Ihre Schadenersatzansprüche ist. Das gilt insbesondere für den seltenen Fall, dass es zu einer Nachbesichtigung des Schadens im Auftrag der Versicherung des Schädigers kommt.

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