Kaskoschaden:

Mehr als 80 % der Autofahrer sind dagegen versichert

Ein Kaskoschaden bedeutet, dass Ihr Fahrzeug durch höhere Gewalt oder Eigenverschulden beschädigt wurde. Auch Wildunfälle, Brand, Vandalismus und Diebstahl sind mögliche Regulierungsgründe in der Kaskoversicherung. Ein Haftpflichtschaden kann ebenfalls zum Kaskofall werden, wenn kein Schädiger nach Fahrerflucht belangt werden kann.

Hier können Sie lesen, was bei einem Kaskoschaden zu tun ist. Bei strittiger Höhe des Schadens ist das Sachverständigenverfahren eine Option für Sie.

Kaskoschaden

#UPDATE:

Das Wichtigste zum Kaskoschaden auf einen Blick in 60 Sekunden

  • Eine Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Haftpflicht freiwillig: Sie deckt Beschädigungen am eigenen Fahrzeug ab und ermöglicht die Reparatur.
  • Bei einem Kaskoschaden gilt Vertragsrecht gemäß AKB (allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung).
  • Die Schadensteuerung obliegt der Kaskoversicherung, sie übt ein Weisungsrecht aus (bei einem Haftpflichtschaden können Sie oberhalb der Bagatellgrenze selbst einen neutralen Kfz Gutachter beauftragen).
  • Laut BGH Urteil (Aktenzeichen IV ZR 426/14) werden bei einem Kaskoschaden die "erforderlichen Reparaturkosten" erstattet. Bei älteren Fahrzeugen oder im Falle der Werkstattbindung laut Versicherungsvertrag besteht ggf. kein Anspruch auf eine Markenwerkstatt.
  • Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung & Kostenübernahme für Fachanwalt für Verkehrsrecht bleiben in der Kaskoversicherung im Regelfall unberücksichtigt.
  • Bei unklarer Schuldfrage bzw. Teilschuld kommt die Option des Quotenvorrechts ins Spiel: Die gegnerische Haftpflichtversicherung und die eigene Kaskoversicherung regulieren dann den Schaden.
  • Ihre Versicherung kalkuliert die Schadenshöhe zu niedrig? Autocrashexpert ist Ihr Partner für das Sachverständigenverfahren (§14 AVB): Hier Kontakt für Ihren Versicherungsfall aufnehmen!

Definition: Was ist ein Kaskoschaden?

Ein Kaskoschaden ist gegeben, falls ein Auto durch höhere Gewalt (Unwetter bzw. Hagelschaden, Sturm, Blitzschlag, Überflutung, Erdrutsche), Eigenverschulden, Wildschaden, Brand oder Diebstahl beschädigt respektive entwendet wurde. Um solche Schäden zu regulieren, ist eine Kaskopolice als freiwillige Zusatzversicherung notwendig. Für Kaskoversicherte gilt das Vertragsrecht: Im Schadensfall ergreift die Teil- oder Vollkaskoversicherung ihr Weisungsrecht (z. B. in puncto Gutachtenerstellung).

FAQ zum Kaskoschaden: Wussten Sie das?

Kaskoschäden sind solche, die durch eigene Schuld, höhere Gewalt oder unauffindbare Schädiger (bei Diebstahl und Brand) verursacht werden. Die Kaskoversicherung zahlt nur, wenn kein Vorsatz geschweige denn grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Wegen Fahrlässigkeit kann der Versicherer Leistungen teilweise oder ganz streichen.

Bei eigener Unschuld kann die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners belangt werden. Bei eigener Schuld (z. B. Parkrempler) oder einem Unwetterschaden am eigenen Fahrzeug ist mindestens eine Teilkaskoversicherung für die Regulierung eines Unfallschadens notwendig. Hier finden Sie Beispiele für Schadensfälle!

Versicherungsnehmer oder nicht: Im Haftpflichtfall können Sie als Geschädigter selbst auf Kosten der Gegenseite aktiv werden, Ihre Ansprüche sind mit Wertminderung, Nutzungsausfall etc. wesentlich höher. Ein Kaskoschaden unterliegt dem Vertrags- und somit Weisungsrecht der Versicherung: Sie führt die Schadenssteuerung durch!

In der Vollkasko ist neben der vertraglichen Selbstbeteiligung die Höherstufung durch Verlust des Schadenfreiheitsrabatts zu beachten. Bei Bagatellschäden kann es daher langfristig günstiger sein, die Vollkaskoversicherung nicht in Anspruch zu nehmen (in der Teilkaskoversicherung gibt es keine Hochstufung).

BEISPIELE:

Beispiele für Kaskoschäden: Was zahlt die Versicherung?

Die folgenden Beispiele für typische Teilkaskoschäden zeigen, wofür der Versicherer zahlt (Selbstbeteiligung beachten):

  • Glasschäden / Glasbruch durch Steinschlag
  • Brand
  • Einbruch und Raub (Diebstahlschäden)
  • Elementarschäden durch Naturgewalten wie Hagel, Sturm, umgestürzte Bäume, Überflutung und Blitzschlag)
  • Wildunfälle (Haarwild): Wildunfallbescheinigung für die Schadensregulierung erforderlich!
  • Tierschäden (Marderbiss als Klassiker), aber daraus resultierende Folgeschäden / Weiterfresserschäden sind meistens nicht versichert).
Kaskoschaden Glasschaden

Welche Schadenfälle deckt die Vollkaskoversicherung?

Sie reguliert grundsätzlich alle Schäden, die am eigenen Fahrzeug selbst oder durch nicht zu ermittelnde Dritte verursacht worden sind (z. B. bei Unfallflucht). Auch Vandalismusschäden in Form mutwilliger Zerstörung durch Dritte sind mit der Vollkaskopolice abgedeckt. Die Vollkasko schließt alle Leistungen der Teilkasko mit ein. Nur in der Vollkaskoversicherung droht die Hochstufung im Schadensfall, sofern kein Schadenfreiheitrabatt vorgesehen ist.

Ablauf nach Unfall: schuldig, nicht verschuldet oder Teilschuld?

Sie sind schuld am Autounfall?

Nehmen Sie fristgerecht eine Schadensmeldung vor. Ihr Haftpflichtversicherung wird den Schaden des Unfallgegners übernehmen. Für Schäden am eigenen Fahrzeug müssen Sie mindestens eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben.

Die Schuldfrage ist eindeutig, der Unfall ist fremdverschuldet?

Als Unfallgeschädigter können Sie sich auf autocrashexpert, Kfz Gutachter Köln, als neutralen Kfz Gutachter wenden. Im Haftpflichtfall sind Sie kein Versicherungsnehmer, Sie unterliegen keinem Weisungsrecht durch die Versicherung des Schädigers.

Eine Teilschuld ist möglich?

Autocrashexpert berät Sie zu allen Optionen. Eventuell ist die Schuldfrage zu Ihren Gunsten viel klarer, als es Ihnen die Gegenseite klar machen möchte? Per WhatsApp und Telegram ist eine unkomplizierte Erstberatung möglich.

Regulierung eines Kaskoschadens: Checkliste zum Ablauf

  • Schritt 1:

    Sichern Sie die Unfallstelle. Bei Verletzten oder einem nicht auffindbaren Unfallgegner ist die Polizei zu rufen.

    ACHTUNG: Es reicht auch nach einem Parkrempler nicht, nur einen Zettel zwischen Scheibenwischer und Windschutzscheibe zu hinterlassen. Am Unfallort muss die Basis für die Schadensregulierung gelegt werden, Sie haben als Unfallverursacher ggf. 30 bis 60 Minuten zu warten. Bei einem Wildschaden ist ein zuständiger Forstbeamter zu informieren. Ohnehin brauchen Sie bei einem Wildschaden eine Bescheinigung für die Regulierung.

  • Schritt 2:

    Füllen Sie zur Beweissicherung einen Unfallbericht aus. Schießen Sie aussagekräftige Fotos, um den Schaden dokumentieren und nachträgliche Manipulationen ausschließen zu können.

  • Schritt 3:

    Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Die Frist für die Schadensmeldung liegt bei maximal 7 Tagen. Prüfen Sie Ihren Vertrag!

  • Schritt 4:

    Bei der Kaskoschadenregulierung wird die Versicherung den Ton angeben. Entscheidend für Ihre Optionen im Versicherungsfall ist, was vertraglich vereinbart wurde (z. B. Werkstattbindung).

  • Schritt 5:

    Sie können das Auto nach Freigabe der Versicherung reparieren lassen oder den Schaden fiktiv abrechnen (= auszahlen lassen). Die Reparatur ist nicht verpflichtend!

  • Schritt 6:

    Sie sind nicht einverstanden mit der ermittelten Schadenshöhe oder dem Wiederbeschaffungswert bzw. Neuwertentschädigung? Autocrashexpert geht mit dem Sachverständigenverfahren bei Bedarf einen weiteren Schritt in der Kaskoschadenregulierung!

Kaskoschaden mit Leihwagen: Ablauf

Bei einem Leih- bzw. Leasingwagen ist vertraglich genau geregelt, was bei einem Unfall zu tun ist. Grundlegend sind Sie als Leasingnehmer nicht der Eigentümer! Daher muss der Leasinggeber sofort nach dem Unfall informiert werden. Er wird mit der Versicherung in Absprache mit Ihnen alles weitere regeln. Sie sollten nicht selbst aktiv werden, da Sie auf Kosten sitzen bleiben könnten.

Was wird bei einem Kaskoschaden nicht bezahlt?

Meistens beschränken sich die Leistungen von Kaskoversicherungen auf die Übernahme von Reparaturkosten laut Kostenvoranschlag oder Schadengutachten. Abschleppkosten werden meistens getragen, mehr aber auch nicht.

Weitere Schadenersatzansprüche wie Nutzungsausfall, Wertminderung oder ein Mietwagen sind in der Regel nicht vorgesehen. Ein Mietwagen könnte allenfalls von einer Vertragswerkstatt gestellt werden. Entscheidend in Ihrem Fall ist, was der Versicherungsvertrags vorsieht und welche Leistungen Ihnen die Kaskoversicherung anbietet. Die Schadenersatzansprüche sind bei einem Haftpflichtschaden größer, weshalb Geschädigte auch niemals der gegnerischen Versicherung die Regie überlassen sollten.

Ob bei einem Vollkaskoschaden für eine Markenwerkstatt gezahlt wird, hängt vom Alter des Fahrzeugs, einer möglicherweise vereinbarten Werkstattbindung und der Frage ab, ob der Unfallwagen vorher laut Scheckheft durchweg in einer markengebundenen Werkstatt war.

Ist die fiktive Abrechnung bei Kaskoschaden möglich?

Ja, Sie können einen Kaskoschaden auszahlen lassen, was vor allem bei kleineren Hagelschäden und älteren Fahrzeugen Sinn macht. Je neuer das Fahrzeug und je größer der Schaden ist, desto kritischer sollten Sie die fiktive Kaskoschadenabrechnung sehen.

Bei einem Totalschaden erhalten Sie die Differenz auf Wiederbeschaffungswert und Restwert. Beachten Sie, dass es für die Neuwertentschädigung sehr eng gefasste Grenzen gibt.

Wertminderung bei Kaskoschäden? Probleme bei der Leasingrückgabe

Gemäß AKB müssen Kaskoversicherungen keine Wertminderung erstatten, sodass dieser Faktor oft bei Vollkaskoschäden unberücksichtigt bleibt. Bei einem Leasingfahrzeug kann das zu einem finanziellen Problem werden, wenn die unfallbedingte Wertminderung bei der Leasingrückgabe zu Forderungen führt. Prüfen Sie daher vor Vertragsabschluss, welche Regelungen der Leasinganbieter beim Versicherungsschutz für die Wertminderung vorsieht.

Ist ein Kaskoschaden ein Fall für Kfz Gutachter?

Grundsätzlich haben Geschädigte im Kaskoschadenfall nicht das Recht, selbst einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Das wird der Versicherer ab einer bestimmten Schadenshöhe (oft 2.000 Euro) selbst veranlassen. Sind Sie aber mit dem Ergebnis des Schadensgutachtens überhaupt nicht einverstanden, können Sie sich an einen Kfz Gutachter in Köln wie autocrashexpert im Großraum Köln wenden.

Sie können für diesen Fall die Option des Sachverständigenverfahrens prüfen, die im Versicherungsrecht für solche Streitfälle vorgesehen ist. Wenden Sie sich bei Problemen mit dem Kaskoversicherer in Köln an autocrashexpert, um diese Option lösungsorientiert zu prüfen.

Kfz Gutachter Köln

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Durch die zukunftsweisende Zusatzqualifikation als elektronisch unterwiesene Person (EuP) fahren Sie auch bei einem Kasko- oder Haftpflichtschaden mit Ihrem Elektroauto mit unabhängiger Gutachterexpertise am besten.

Kfz Gutachter Damian Zyzniewski
Kfz-Gutachter

Damian Zyzniewski

Fazit: Auch ein Kaskoschaden kann Kfz Gutachter beschäftigen!

Sie wissen jetzt, was einen Kaskoschaden auszeichnet, welche Versicherung wofür zahlt und wie bei einem solchen Schadensereignis vorzugehen ist. Durch die Schadensteuerung der Versicherung sind die Optionen begrenzt.

Ob nicht selbst verschuldeter Autounfall oder strittiger Kaskoschaden: Wir sind als erfahrener Kfz Gutachter Köln an 7 Tagen in der Woche serviceorientiert im Einsatz. Zeitnahe Termine, ständige Weiterbildungen und eine schnelle Gutachtenerstellung sind Ihre Trümpfe im Kfz-Schadensfall. Sie haben mit Experte Damian Zyzniewski eine erfahrene Anlaufstelle für das Sachverständigenverfahren gefunden.

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