Sachverständigenverfahren nach § 14 AVB bei strittiger Schadenssumme: So läuft es ab!
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Fahrzeugschaden erlitten. Ihre Kaskoversicherung macht Ihnen ein „Angebot“ für die Schadensabwicklung. Es erscheint Ihnen verdächtig niedrig, Sie sind damit überhaupt nicht einverstanden. In einem solchen Fall rückt das Sachverständigenverfahren zur Prüfung und ggf. Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Streitpartei in den Fokus.