§ 398 BGB: Eine Abtretungserklärung vereinfacht die Schadensregulierung mit der Versicherung
„Hiermit trete ich gemäß § 398 BGB meine Forderung gegen die Versicherung des Unfallverursachers an die Kfz-Werkstatt ab“: Mit einer Abtretungserklärung für Versicherung oder Kfz Gutachter werden Sie üblicherweise bei der Regulierung von Versicherungsschäden nach einem unverschuldeten Autounfall konfrontiert. Als Zedent treten Sie Ihre Ansprüche an die ausführende Fachwerkstatt oder den Sachverständigen ab (= Zessionar), die Versicherung ist der Schuldner.