„Hiermit trete ich gemäß § 398 BGB meine Forderung gegen die Versicherung des Unfallverursachers an die Kfz-Werkstatt ab“: Mit einer Abtretungserklärung für Versicherung oder Kfz Gutachter werden Sie üblicherweise bei der Regulierung von Versicherungsschäden nach einem unverschuldeten Autounfall konfrontiert. Als Zedent treten Sie Ihre Ansprüche an die ausführende Fachwerkstatt oder den Sachverständigen ab (= Zessionar), die Versicherung ist der Schuldner.
„Delegieren heißt akzeptieren, dass ein Ziel auf verschiedenen Wegen erreicht werden kann.“
(Professor Querulix)
Dadurch geht nichts verloren, im Gegenteil: Anspruchsteller haben mit einer Abtretungserklärung im Regelfall deutlich weniger Regulierungsaufwand: Versicherung und Gutachter können ihre Kosten direkt mit der eintrittspflichtigen Versicherung abrechnen. Die Unterschrift unter einer Abtretungserklärung ist in der Regulierungspraxis gang und gäbe.
Hier lesen Sie, worauf bei einer Abtretungserklärung zu achten ist. Konkret bringt eine Abtretungserklärung als verbindlicher Vertrag den Vorteil mit sich, nicht als Unfallopfer in Vorkasse gehen zu müssen (andernfalls müssten Sie ggf. größere Summen vorstrecken).
Kurz & knapp in 30 Sekunden: Das Wichtigste zur Abtretungserklärung
- Abtretungserklärungen für die Abrechnung mit der Versicherung des Unfallgegners sind bei der Kfz-Schadenregulierung üblich.
- Als Anspruchsteller müssen Sie Beträge nicht vorstrecken und der Regulierungsaufwand mit der Versicherung ist durch eine Abtretungserklärung wesentlich geringer.
- In Kombination mit einer Reparaturkostenübernahmeerklärung der Versicherung erlangen Unfallgeschädigte „Abrechnungssicherheit“ für die anstehende Abwicklung des Schadens.
- Kfz-Sachverständige und Werkstätten stellen professionelle Abstellungserklärungen unterschriftsreif zur Verfügung.
Definition: Abtretungserklärung
Unter Juristen als Zession bezeichneten Vorgang ist die Übertragung von Forderungen / Rechten an einen neuen Gläubiger (Zedent) zu verstehen. Die Forderung nach einem Unfall überträgt der Geschädigte an die Werkstatt und den Gutachter, damit diese an seiner Stelle mit der Haftpflichtversicherung abrechnen können. Wichtig ist, dass die Versicherung Abtretungserklärungen anerkennt.
Häufig gestellte Fragen zur Abtretungserklärung (Versicherung)
Im Rahmen der Kfz-Schadensabwicklung dient eine Abtretungserklärung der Vereinfachung der Abrechnung mit der Versicherung, indem Anspruchsteller ihre Ansprüche an Dritte (also Schadensgutachter oder Kfz-Werkstatt) abtreten. Durch eine Abtretungserklärung entfällt die Notwendigkeit, in Vorkasse zu gehen.
Das können Sie mit autocrashexpert individuell absprechen, wenn Sie nach einem Unfall angerufen haben. Wenn Sie selbst möglichst wenig Aufwand haben wollen, sollten Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben.
Sie brauchen nicht nach einem Vordruck oder einer Vorlage suchen. Im Bedarfsfall wird Ihnen autocrashexpert eine rechtssichere Abtretungserklärung zur Unterschrift mit Ihrem Namen und Adresse vorlegen und Sie über alle Details und Auswirkungen der Abtretung informieren.
Abtretungserklärung: Gibt es ein Muster / Vorlage zum Download?
Bei Recherchen werden Sie feststellen, dass Kfz-Sachverständigenbüros und Werkstätten dieses Dokument zur Verfügung stellen. Eine solche Abtretungserklärung wird mit persönlichen Daten (Name etc.) individualisiert.
Wenn Sie bei autocrashexpert auf dieses Dokument zugreifen wollen, wird es Ihnen selbstverständlich zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich ist ein solcher Vertrag formfrei laut Gesetz, sodass es ohnehin nicht die eine verbindliche Form bei der Schadenregulierung nach einem Unfall gibt.
Rechtliche Fallstricke der Abtretungserklärung: Gut beraten mit dem Gutachternetzwerk
In den meisten Fällen ist eine Abtretungserklärung ein „Selbstläufer“, der Vorteile mit sich bringt. Das gilt vor allem, wenn die Schuldfrage eindeutig ist und die Versicherung sich nicht um Ihre Eintrittspflicht drücken kann. Die beauftragte Werkstatt kann die Reparaturkosten selbst mit der Autoversicherung des Unfallgegners abrechnen. Idealerweise liegt auch eine Reparaturkostenübernahmeerklärung vor, um die Schadenssumme begleichen zu können. Auch hierzu wird Sie autocrashexpert individuell beraten.
Abtretungserklärungen sind für Versicherungen selbstverständlich
Die Versicherung muss die Abtretungserklärungen nicht zwangsläufig zulassen, was aber meistens der Fall ist. Versicherungen könnten eine solche Abtretungserklärung gesetzlich verweigern. Auch in dieser Hinsicht profitieren Sie unmittelbar vom Fachwissen und den langjährigen Erfahrungswerten von autocrashexpert.
Auch das sollten Sie zur Ihrer Sicherheit wissen!
In rechtlicher Hinsicht entscheidend ist, dass die Versicherung und der Gutachter mit einer vorliegenden Abtretungserklärung nicht als Auftraggeber gelten. Somit können sich Unfallgeschädigter nicht komplett von etwaigen Forderungen befreien. Je klarer die Schuld und je eindeutiger die Beweise sind, desto geringer ist das Risiko für Probleme mit einer Abtretungserklärung bzw. mit dem Schuldner.
Übersicht: Inhalt einer Abtretungserklärung
Auch wenn die Erklärung laut Bürgerlichem Gesetzbuch bis auf wenige Ausnahmen formfrei ist, sollte sie zwecks Aussagekraft folgende Angaben enthalten:
- Namen sowie Adresse aller Beteiligten (Zedent, Zessionar).
- Angabe der genauen Forderung für die Zahlung (am besten laut Schadengutachten).
- Hinweise für den Grund der Abtretung.
- Ggf. genauere Hinweise zur Art der abgetretenen Forderung (Versicherungsschaden hier im Fokus).
Was sind die Vorteile einer Abtretungserklärung?
Wie bereits angedeutet, arbeiten viele Unfallgutachter routinemäßig mit Abtretungserklärungen. Sie haben oberhalb der Bagatellschadensgrenze von ca. 750 Euro Anspruch auf Übernahme der Gutachtenkosten.
Genau diese Forderung treten Sie als Gläubiger mit Ihrer Unterschrift an den Gutachter ab. Abtretung bedeutet KEIN Verzicht, sondern nur die Verschiebung von Rechten! Die gegnerische Versicherung bleibt Schuldner und muss Leistungen erbringen, um den Schaden begleichen zu können. Gleiches gilt für die Werkstatt, die direkt selbst mit der Versicherungsgesellschaft Kosten für die durchgeführte Reparatur abrechnen kann.
Letztlich profitieren beide Seiten von der Unterschrift unter einer Abtretungserklärung: Geschädigte müssen sich im Regelfall um nichts mehr kümmern, kein Geld vorstrecken und es sich nicht mühsam von der Versicherung zurückholen (das wäre die zeitaufwendige Alternative). Gutachter und Werkstatt erhalten mit einer solchen Erklärung eine gewisse Planungssicherheit, sie können die Abrechnung in Eigenregie vorantreiben.
Gibt es Nachteile, wenn ich eine Abtretungserklärung unterschreibe?
Nachteilig ist eine Abtretungserklärung mit Blick auf die Versicherung nur, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig oder die Höhe der Forderung bzw. des Schadens umstritten ist. In dieser Hinsicht aber sorgt ein unabhängiges Schadengutachten für zahlenbasierte Klarheit. Je unklarer die Forderung ist, desto eher sollte von einer Abtretungserklärung abgesehen werden. Versicherer werden sonst versuchen, diese mit juristischen Schritten zu torpedieren.
Funktioniert die Abwicklung auch ohne Abtretungserklärung?
Ja, Sie können nach einem Unfall auch ohne Abtretungserklärung einen unabhängigen Gutachter und eine Autowerkstatt beauftragen. Sie müssten als Geschädigter dann allerdings Ihre Forderungen selbst bei der Versicherung durchsetzen, da alles andere nur mit einer Abtretung im Rahmen der Abwicklung mit dem Kfz-Versicherer funktioniert. Sie müssen ohne Abtretungserklärung also in Vorleistung gehen.
Es gibt alternative Wege
Beachten Sie, dass Sie bei eigener Unschuld auf Kosten der Versicherung des Schadenverursachers einen Rechtsanwalt zur Hilfe nehmen können. Dieser kann und wird Sie aktiv bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers unterstützen. Mit autocrashexpert setzen Sie auf ein leistungsstarkes Sachverständigennetzwerk für bedarfsorientierte Regulierungslösungen.
Ich möchte meine Abtretungserklärung widerrufen: Geht das?
Nein, in den meisten Fällen ist der Widerruf einer Abtretungserklärung nicht ohne weiteres möglich. Unter Umständen wäre eine neue vertragliche Erklärung zur Aufhebung notwendig. In der Regulierungspraxis ist es bei Abtretungserklärungen üblich, eine Verzichtserklärung auf ein 14-tätiges Widerrufsrecht zu unterschreiben.
Damit sollen keinesfalls Rechte beschnitten werden: Vielmehr geht es darum, die Regulierung mit der Versicherung schnell mit berechenbaren Entscheidungen voranzutreiben. Gutachter und Kfz-Werkstatt müssten ansonsten theoretisch 14 Tage warten, ob Sie Einspruch einlegen.
Die Versicherung zahlt trotz Abtretungserklärung nicht
Faktenlage & Vorgehensweise
Obwohl die Abtretungserklärung erfüllungshalber (!) gestellt wurde, kann die Versicherung die Zahlung teilweise oder komplett verweigern. Wichtig zu wissen mit Blick auf die Faktenlage ist, dass die Forderung damit nicht erlischt. Sie würde dann wieder auf den Unfallgeschädigten als Auftraggeber (!) zurückfallen. Die Verantwortung desjenigen, der eine Abtretungserklärung erfüllungshalber unterschreibt, erlischt also nicht komplett laut Gesetzestext. Auch für diesen Fall ist nichts verloren, schließlich kann der Auftraggeber legitime Schadenersatzansprüche an die Versicherung des Unfallverursachers stellen.
Sollte es zu diesem Szenario kommen, sind Sie mit dem Gutachternetzwerk von autocrashexpert in guten Händen: Bei Bedarf steht Ihnen ein Fachanwalt zur Seite, um Ihre Forderungen durchzusetzen. Der (Zeit)aufwand erhöht sich, die Versicherung kann sich unabhängig von der Abtretungserklärung bei klarer Sachlage aber nicht querstellen.
Wichtig! Das sagt ein BGH Urteil zur Wirksamkeit von Abtretungserklärungen
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) lässt ganz klar erkennen, dass eine Abtretungserklärung unwirksam sein kann, wenn eine Forderung nicht ausreichend konkret benannt ist. Hier zeigt sich die Wichtigkeit, einen erlittenen Unfallschaden bzw. Reparaturkosten mit einem Schadengutachten exakt beziffern zu können.
Aufklärung zur stillen Abtretung und offenen Zession
Aus den Augen, aus dem Sinn? In manchem Versicherungsfall kann es zur stillen Abtretung kommen, bei der der Gläubiger wechselt. Die Versicherung würde weiterhin an den ursprünglichen Gläubiger zahlen, der allerdings rechtlich zur Weiterleitung verpflichtet wäre. Als Beispiel könnte es auch zu einer Sicherungsabtretung gegenüber dem Kreditgeber kommen. Im Einzelfall sind die vertraglichen Vereinbarungen zur Forderungsabtretung entscheidend.
Bei der Schadensregulierung ist die offene Zession wie hier dargelegt mit einer formalen Erklärung die Regel: Die Versicherung wird darüber informiert, dass die Forderungen an den Gutachter oder die Autowerkstatt übergeht. Aus dem Schuldrecht geht klar hervor, dass Sie sich als Gläubiger durch eine solche Abtretungserklärung nicht verschlechtern dürfen.
Fazit: autocrashexpert ist Ihr Ansprechpartner nach einem Unfall, auch für Elektroautos!
Sie haben hier nachvollziehen können, dass eine auf Sie zukommende Abtretungserklärung bei der Schadensregulierung meistens nur Vorteile mit sich bringt. Es gibt keinen Grund für Berührungsängste. Kreditgeber verlangen als weiteres Beispiel regelmäßig Sicherungsabtretungen in Verträgen für Kredite. Es handelt sich auch bei der Schadensabwicklung um eine Formalie, die längst zur Routine geworden ist. Mögliche Kürzungsversuche der Versicherung haben nichts mit der Abtretung zu tun, sondern vielmehr mit dem Wunsch, Kosten einsparen zu wollen.
Sie brauchen sich von den Fachbegriffen und möglichen Fallstricken nicht abschrecken lassen: Bei eigener Unschuld steht Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht aus dem Sachverständigennetzwerk kostenlos zur Verfügung.
Sie brauchen Hilfe nach einem unverschuldeten Unfall?
Nutzen Sie im Schadensfall eine schnelle Erstberatung via Telegram und WhatsApp. Gutachten sind binnen 24 Stunden erstellbar, wobei autocrashexpert an 7 Tagen in der Woche für Unfallopfer auch flexibel vor Ort ist. Durch die gefragte Zusatzqualifikation als EuP (elektronisch unterwiesene Person) fahren Sie in Zukunft auch mit Ihrem E-Auto mit uns auf der regulierungstechnischen Überholspur.