Technischer Totalschaden:

Reparaturoption & Restwert = 0

Technischer Totalschaden laut Gutachten? Wirtschaftlicher Totalschaden sagt Ihnen etwas, diese mögliche Diagnose nach einem Unfall ist Ihnen vielleicht neu. Dann kommt dieser Ratgeber wie gerufen. Er zeigt, was ein technischer Totalschaden für Sie als Geschädigter bedeutet bzw. was genau Sie als Schadenersatz von der Versicherung bekommen.

Technischer Totalschaden

#UPDATE:

Technischer Totalschaden:

Autocrashexpert informiert auf einen Blick

  • Stellt Ihr Kfz Sachverständiger einen technischen Totalschaden fest, kann das Fahrzeug nicht mehr repariert werden.
  • In diesem Zusammenhang ist auch von Schrottwert die Rede: Der Restwert liegt bei dieser Diagnose im Regelfall bei 0 Euro.
  • Die Versicherung wird als Schadenersatz für eine Ersatzbeschaffung den Wiederbeschaffungswert erstatten. Dieser sollte von einem unabhängigen Kfz Gutachter wie autocrashexpert bestimmt werden.
  • Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann eine Reparatur möglich sein, wenn die Reparaturkosten max. 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen (= 130 % Regel).

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Definition: technischer Totalschaden

Der Begriff "technischer Totalschaden" steht für einen irreparablen Fahrzeugzustand. Die Beschädigungen durch den Unfall sind so stark, dass eine Instandsetzung technisch gesehen nicht möglich ist und wirtschaftlich auch keinen Sinn mehr macht. Dieser Zustand eines technischen Totalschadens lässt keine Reparaturoptionen zu.

FAQ technischer Totalschaden:

Schon gewusst?

Bei einem technischen Totalschaden nicht, wohl aber bei einem wirtschaftlichen bei vorliegendem Integritätsinteresse: Liegen die Reparaturkosten max. 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, kann eine Reparatur des wirtschaftlichen Totalschadens möglich sein. Dafür brauchen Sie ein neutrales Schadensgutachten, nehmen Sie Kontakt zu autocrashexpert auf!

Im Regelfall erstatten Kfz-Haftpflichtversicherungen die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert, zu dem der Unfallwagen verkauft werden kann. Hinzu kommt eine Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietwagen für die Dauer der Ersatzbeschaffung.

Ja, das Fahrzeug bleibt in Ihrem Besitz. Sie können es zum Restwert verkaufen oder bei technischem Totalschaden verschrotten lassen. Nur wenn das Fahrzeug noch als verkehrssicher eingestuft wurde, dürfen Sie weiter damit fahren. Ein Übererlös muss beim Verkauf wegen der Schadenminderungspflicht angerechnet werden.

Rein formal ist aus Sicht der Versicherung die Reparatur eines Wagens mit Totalschaden bei der Schadensregulierung unwirtschaftlich, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigen. Neutrale Kfz Gutachter werden sämtlichen Wiederbeschaffungsaufwand berücksichtigen, auch eine werterhöhende Sonderausstattung.

Wirtschaftlicher vs. technischer vs. unechter Totalschaden

Begriffskunde:

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Dann ist die Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs ist häufigste Versicherungslösung. In einigen Fällen kann mit der 130 Prozent Sonderregelung noch eine Reparatur bei einem wirtschaftlichen Totalschaden möglich sein.

Technischer Totalschaden bedeutet, dass nichts mehr geht. Eine Reparatur ist ausgeschlossen (siehe Beispiele unten). Ein unechter Totalschaden liegt vor, wenn sehr neue, gerade zugelassene Fahrzeuge einen immensen Schaden erlitten haben (weniger als 1.000 Kilometer Laufleistung und nicht mehr als 1 Monat nach der Zulassung). Reparieren wäre theoretisch möglich, daher der Begriff unechter Totalschaden.

Abrechnung eines unechten Totalschadens

In diesem Fall kann bei geringer Laufleistung des Fahrzeugs auf Totalschadenbasis meistens mit einer Neuwertentschädigung abgerechnet werden. Alles andere wäre aufgrund der Wertminderung für den Besitzer des Fahrzeugs unzumutbar bzw. unverhältnismäßig. Unfallwagen sind trotz fachmännischer Reparatur weniger wert.

Fallbeispiel für einen technischen Totalschaden

Moderne Fahrzeuge sind konstruktionstechnisch und elektronisch so komplex, dass bei bestimmten Schadensausprägungen keine Reparatur mehr möglich ist. Reparieren ist zudem mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Bei älteren Fahrzeugen kann im Einzelfall auch die Tatsache hinzukommen, dass keine passenden Ersatzteile mehr verfügbar sind.

Von einer vollständigen Zerstörung im Sinne eines technischen Totalschadens ist auszugehen, wenn ein Fahrzeug komplett ausbrennt oder durch einen Frontalaufprall die Fahrzeugstruktur schwer beschädigt ist. Ein komplett verzogener Rahmen oder gebrochene Bauteile an Fahrwerk oder Karosserie können zur Diagnose technischer Totalschaden führen.

Wie wird ein technischer Totalschaden abgerechnet?

Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie Ihr Recht auf einen eigenen Kfz-Sachverständigen nutzen, um ein unparteiisches Schadengutachten auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners für Ihren Wagen erstellen zu lassen. Nur so stellen Sie sicher, dass der Betrag für den Wiederbeschaffungswert in angemessener Höhe bestimmt wird (und beispielsweise eine werterhöhende Sonderausstattung zum Tragen kommt).

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch einen Mietwagen für die Dauer der Wiederbeschaffung zahlen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung überweisen. Auch diese wird im erstellten Schadensgutachten festgelegt. An- und Abmeldekosten sowie Verschrottungskosten können ebenfalls von der Gegenseite eingefordert worden. Bei einem Neuwagen sollten Sie eine Neuwertentschädigung für die Abrechnung prüfen.

Was bekomme ich von der Teilkasko / Vollkasko-Versicherung?

Die Teilkaskoversicherung zahlt nur bei Glasbruch, Wildunfällen, Feuer sowie Elementargefahren wie Sturmschäden. Kommt es so zu einem Totalschaden, wird in der Regel der Zeitwert erstattet. Weitere Ansprüche müssten vertraglich festgehalten werden, meistens stellt der Zeitwert die Grenze für Schadensersatzansprüche dar.

Die Vollkaskoversicherung zahlt für Schäden, die selbst verschuldet sind (außer bei grober Fahrlässigkeit). Bei einem technischen Totalschaden aber auch nur bis maximal zum Zeitwert des Fahrzeugs (= Wiederbeschaffungskosten als Grenze). In diesem Abrechnungsszenario müssten Sie noch den vertraglich fixierten Selbstbehalt erbringen. Ist kein Rabattschutz vereinbart, werden Sie die Schadenfreiheitsklasse verlieren, was im Folgejahr zu einem höheren Versicherungsbeitrag führt.

Technischer Totalschaden bei Leasing:

Was gilt?

Tritt ein Totalschaden mit einem Leasingwagen auf, wird der Leasingvertrag in den meisten Fällen aufgelöst. Eine Reparatur hätte eine hohe Wertminderung zur Folge, die bei der Leasingrückgabe zu hohen Nachforderungen führen würde.

Ein solcher Fall zeigt, warum die so genannte GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge wichtig ist. Wertdifferenzen, die vom Leasingvertrag abweichen, sind so versichert. Je teurer ein Leasingfahrzeug ist, desto sinnvoller ist der Abschluss der GAP-Deckung in der Versicherungspolice.

In welchen Fällen brauche ich ein Gutachten?

Nach einem unverschuldeten Autounfall oberhalb der Bagatellschadengrenze (mehr als 750 Euro Reparaturkosten) ist ein Gutachten der mit Abstand beste Abrechnungsweg, um alle Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können. Je größer der Schaden, desto weniger eignet sich ein kurzer Blick in die Schwacke-Liste. Wichtig ist, dass Sie als Geschädigter / Halter selber einen Gutachter für das Auto wählen und sich nicht auf die gegnerische Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers einlassen: Diese würde den Wiederbeschaffungswert durch Kürzungen am Wiederbeschaffungsaufwand geringer ansetzen, was ein unmittelbarer Verlust für Sie wäre.

Gerade für Elektroautos sollten Sie niemals auf ein qualifiziertes Gutachten verzichten, zumal hier bei der Berechnung von Reparaturkosten zahlreiche Besonderheiten zu beachten sind. Daher ist es auch kein Zufall, dass in Deutschland nur elektronisch unterwiesene Personen (EuP) Gutachten für Elektroautos erstellen dürfen. Bei autocrashexpert sind Sie auch in dieser Hinsicht im Großraum Köln in besten Händen.

Kfz Gutachter Damian Zyzniewski
Kfz-Sachverständiger

Damian Zyzniewski

Technischer Totalschaden:

Gutachten bei Umbaukosten notwendig

Es kann sein, dass Ihr Unfallfahrzeug eine hochwertige und wertsteigernde Sonderausstattung aufweist. Denken Sie beispielsweise an ein Audio- oder Navigationssystem oder eine Anhängerkupplung. Sie können diese Werte bei der Gutachtenerstellung berücksichtigen lassen oder aber sich für den Einbau in ein neues Fahrzeug entscheiden.

Lassen Sie sich von autocrashexpert über alle Möglichkeiten im Schadensfall persönlich informieren. Es kann auch sein, dass in diesem Kontext legitime Erneuerungskosten berechnet werden. Diese greifen, wenn bestimmte Bauteile oder Tönungsfolien beschädigt sind oder sich nicht einfach auf das neue Fahrzeug übertragen lassen.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Fazit als Checkliste:

Ihre Ansprüche bei einem technischen Totalschaden

Sie können den Begriff Totalschaden und Ihre Möglichkeiten als Geschädigter nun wesentlich differenzierter betrachten, womit das Informationsziel dieses Ratgeberbeitrags erfüllt ist. Denken Sie daran, dass Sie Ihre Ansprüche mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigenbüro wie autocrashexpert am besten durchsetzen können, zumal Ihnen bei Bedarf ein Anwalt aus dem Netzwerk beisteht. Dieser Rechtsbeistand auf Kosten der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist bares Geld wert, wenn es zu Kürzungsversuchen an diesen Rechten bei einem Totalschaden kommt:

  • Erstattung der Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert
  • Wirtschaftlicher Totalschaden mit Integritätsinteresse: Reparatur im Rahmen der 130 % Regel (6-monatige Haltefrist für das Auto beachten)
  • Mietwagen für die Wiederbeschaffungsdauer
  • Alternativ Nutzungsausfallentschädigung (beides bis zu 14 Tage)
  • Weitere Kostenübernahme je nach Fall: Abschleppkosten für das verunfallte Auto, Kosten für Ab- / Anmeldung, Verschrottungskosten etc.
  • Übernahme von Anwaltskosten durch gegnerische Versicherung

Wie hoch ist der Schaden nach dem Unfall?

Sie hatten einen Unfall und vermuten einen Totalschaden? Kann er noch repariert werden? Autocrashexpert ist in Köln und Umgebung an 7 Tagen für Sie im Einsatz, auch schnell und flexibel vor Ort. Das notwendige Schadengutachten (auch für E-Autos) kann binnen 24 Stunden vorliegen, und damit sind alle Ihre Optionen und Rechte zeitnah in Sicht.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und nutzen Sie Ihre Rechte konsequent, falls ein technischer Totalschaden im Raum steht. Per WhatsApp oder Telegram können Sie durch den Versand von Schadensbildern eine schnelle Ersteinschätzung erhalten.

Kfz Gutachter Damian Zyzniewski
Kfz-Sachverständiger

Damian Zyzniewski

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