Gutachten nach Unfall?
Ab 1.000 Euro Schadenshöhe definitiv!
Bei einem Gutachten nach einem Unfall geht es um die 1.000 Euro Frage: Sie werden zwar kein Millionär, wollen aber gerecht entschädigt werden! Und genau hier kommt ein unabhängiges Gutachten nach einem Unfall ins Spiel: Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 1.000 Euro Reparaturkosten ist ein Unfallgutachten für Geschädigte gratis. Mehr noch: Der Regulierungsservice von autocrashexpert nimmt Ihnen Sorgen & Arbeit ab.
Jetzt anrufen WhatsApp Nachricht schicken oder Rückruf anfordern!
#UPDATE:
60-Sekunden-Schnellcheck:
Warum, wann, wie, wo Gutachten erstellen lassen nach Unfall?
- Ist ja nur eine Bagatelle? Bei mehr als 90 % der Blechschäden nicht, 1.000 Euro sind schnell überschritten.
- Bei Unsicherheit bezüglich der Schadenhöhe unbedingt einen neutralen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen.
- Lassen Sie das Gutachten nach dem Unfall schnellstmöglich erstellen. Melden Sie Ihren Schaden möglichst zeitnah!
- Sie haben als Geschädigter selbst das Recht, kostenlos ein Gutachten nach Verkehrsunfall erstellen zu lassen.
- Das gegnerische Schadenmanagement ist keine Option. Sie sind nicht weisungsgebunden!
- Wenn Sachverständigengutachten zur vollständigen Schadensabrechnung, dann nur versicherungsunabhängig!
- Sie kennen Ihre Rechte gar nicht? Das wird sich hier und nach der kostenfreien Erstberatung schnell ändern!
Kleine Delle = Bagatelle?
Ihr Gutachterexperte weiß es am besten!
"Für den kleinen Schaden ein Sachverständigengutachten erstellen lassen? Diesen Satz höre ich oft. Umso erstaunter sind meine Kunden, wenn der Schaden deutlich über 2.000,00 Euro oder noch höher liegt. Moderne, flexible Fahrzeugkarosserien machen die Schadensfeststellung für Laien nahezu unmöglich. Besser gleich zum Gutachter und auf Nummer sicher gehen! Auch Sie werden über den Umfang Ihrer Ansprüche erstaunt sein."
(Geschäftsführer Damian Zyzniewski, Ihr Kfz Gutachter für den Großraum Köln / Bonn).

Moment mal:
Das Gesicht kenn' ich doch von RTL & WDR!
Richtig! Die Expertise von autocrashexpert ist vielen Menschen vertrauter, als die denken. Seine Expertenmeinung hat Reichweite und Aussagekraft, nicht nur im TV. Sie engagieren mit Damian Zyzniewski insofern alles andere als einen unbekannten Kfz-Sachverständigen!
Häufige Fragen:
Beantwortet von autocrashexpert!
Im Wesentlichen werden die Reparaturkosten ermittelt, ebenso weitere Ansprüche wie Wertminderung oder Nutzungsausfall für die Reparaturdauer. Alle Schäden werden beweissichernd mit Fotos dokumentiert. Bei großem Schadensbild wird geprüft, ob es sich um einen Reparaturschaden oder eventuell sogar um einen Totalschaden handelt.
Ja, es besteht keine Pflicht, das Unfallfahrzeug reparieren zu lassen. Unfallgeschädigte können sich für die fiktive Abrechnung entscheiden und auf diesem Weg auf Gutachtenbasis den Unfallschaden am Auto auszahlen lassen. Am besten einen erfahrenen und auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, denn hier kürzen Versicherer besonders gerne.
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, wenn der Schaden über 1.000 Euro liegt, darunter reicht ein Kostenvoranschlag. Für selbst verursachte Unfälle (Schäden Dritter) kommt die Haftpflichtversicherung und für das eigene Fahrzeug die Kaskoversicherung auf, ggf. auch für Gutachterkosten.
Für die Erstellung eines Schadengutachtens gibt es keine Frist. Es gibt allerdings keinen Grund zu warten, die Schadenminderungspflicht begründet ein schnelles Vorgehen. Sie wollen ja auch schnell wieder mobil sein. Der Unfallverursacher hat die Schadensmeldung innerhalb von max. 7 Tagen vorzunehmen.
Die Kosten hängen von der Schadenhöhe ab. Bei 3.000 Euro beträgt das Grundhonorar ca. 500 Euro. Im Haftpflichtfall bei fremdverschuldetem Unfall haben Geschädigte nichts für ein Gutachten zu zahlen, wir von autocrashexpert prüfen alle Voraussetzungen und rechnen dank einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung ab.
Sie haben ihn hier für den Raum Köln / Bonn schon befunden. Rufen Sie an (auch von der Unfallstelle), schreiben Sie eine WhatsApp oder per Telegram Nachricht. Sie haben auch die Möglichkeit, dass wir Sie zurückrufen. Nutzen Sie dafür unser Rückrufformular. Nach wenigen Minuten liegt die komplette Schadenregulierung in erfahrenen Händen.
Ihre Frage war nicht dabei, Sie wollen ein Gutachten nach nicht selbst verschuldetem Unfall anfertigen lassen? Rufen Sie an, das kann zu 100 % gratis für Sie sein!
Wann benötige ich ein Gutachten nach Autounfall
und wann nicht?
Die Überschrift dieses Ratgebers sagt im Grunde alles aus, was Sie wissen müssen. Da Sie die Schadenshöhe und relevante Bagatellgrenze kaum selbst einschätzen können, sollten Sie Ihren Anspruch auf ein kostenfreies Gutachten nach einem Unfall immer prüfen lassen. Das erfahrene Gutachterauge sieht sehr schnell, von welcher Schadenssumme auszugehen ist.
Kein Kfz-Gutachten sollten Sie erstellen lassen, wenn es sich wirklich nur um einen Bagatellschaden handelt. Für dessen Regulierung reicht ein Kostenvoranschlag. Bei einer Teilschuld ist ein Kfz-Gutachten auch sinnvoll. Je nach Haftungsquote kann bei einer Teilschuld eine Kostenbeteiligung in Frage kommen, das Quotenvorrecht ist dann eine Option für die Schadensregulierung
Bei einem Kaskoschaden (selbst verursachter Schaden oder höhere Gewalt) dürfen Sie aufgrund des Weisungsrechts der Versicherung nicht sofort selbst ein Gutachten in Auftrag geben. In allen Fällen sollte die Kostenübernahme geklärt sein.
Der Weg ist steinig & verlustreich!
Ohne eigenen Gutachter wenig zielführend
Sie brauchen die Schadenregulierung erst gar nicht mühevoll in Eigenregie starten: Mit autocrashexpert und dem angeschlossenen Expertennetzwerk aus Anwälten kommen Sie definitiv am schnellsten und höchsten entschädigt ans Ziel!

Ihr Kfz-Gutachter in Köln:
autocrashexpert übernimmt Ihren Schadensfall
- 7 Tage einsatzbereit im Großraum Köln.
- Flexible Vor-Ort-Begutachtung, auch am Arbeitsplatz.
- Gutachten nach Unfall kann in 24 Stunden vorliegen.
- Experte auch für Elektroautos (EuP), Motorräder & Oldtimer.
- Extra lange Öffnungszeiten bis 22 Uhr: Wir sprechen uns!
- Ärger mit Kaskoschaden? Partner für das Kfz-Sachverständigenverfahren.
Inhalte eines Unfallgutachtens
Ihre Ansprüche als Geschädigter:
- Fotodokumentation, die vor Gericht als Beweissicherung zulässig ist.
- Beschreibung des Fahrzeugzustands, Auflistung wichtiger Merkmale (Modell etc.).
- Berücksichtigung einer werterhöhenden Sonderausstattung.
- Beschreibung und Auflistung aller Schäden (auch Alt- und Vorschäden).
- Kalkulation der Kosten für die Reparatur* als Kernelement.
- Totalschaden oder Reparaturschaden? Wirtschaftlichkeitsbewertung mit Wiederbeschaffungswert.
- Bei Totalschaden: Ermittlung des Restwertes nach einem Autounfall.
- Herleitung der unfallbedingten, merkantilen Wertminderung.
- Festlegung der Reparaturdauer (Ausfallzeit). Dies ist die Basis für eine Mietwagennutzung oder Nutzungsausfallentschädigung.
- Beschreibung des Reparaturweges
- Je nach Unfallhergang bei strittiger Schuldfrage unfallanalytische Rekonstruktionen.
- Hinweise zu Karosserievermessung, Beilackierungskosten, Verbringungskosten etc.
- Hinweise wegen einer möglichen Kostenausweitung (KEIN Risiko für Geschädigte).
* Bei neuen Fahrzeugen jünger als 3 Jahre mit markengebundenen Werkstatt-Stundensätzen laut Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).

Haftpflichtschaden:
Gutachter oder reicht ein Kostenvoranschlag?
Auch diese Frage können Sie allein mit der Überschrift beantworten. Um die Schadenshöhe und die Kostenübernahme für das Gutachten nach einem Unfall prüfen zu lassen, sollten Sie sich an autocrashexpert in Köln wenden. Sie haben gerade gelesen, wie umfangreich Ihre Ansprüche auf Basis der Gutachteninhalte sind.
Kurzgutachten nach Unfall als Alternative für die Schadensregulierung
Ein Kostenvoranschlag geht nur auf die Reparaturkosten ein, ALLES andere bleibt außen vor. Jetzt verstehen Sie auch, warum gegnerische Versicherungen einen KVA (Kostenvoranschlag) immer für ausreichend halten. Im Zweifelsfall ist ein ebenfalls beweissicherndes Kurzgutachten eindeutig besser!

Unzufrieden mit Ihrem Gutachten?
Was Sie jetzt tun können
Falls Sie sich auf den Versicherungssachverständigen eingelassen haben und die Schadenshöhe anzweifeln, können Sie das Gutachten anfechten oder über ein Gegengutachten nachdenken. Besprechen Sie sich mit einem Anwalt.
Sachverständigenverfahren mit autocrashexpert
Bei einem Kaskoschaden gibt die Versicherung mit ihrer Weisungsbefugnis den Takt für Ihr Auto vor (ggf. auch die Werkstatt). Kommt Ihnen ein Gutachten aber extrem niedrig vor, können Sie sich an autocrashexpert wenden: Wir prüfen alle Kosten im Gutachten und sind in Köln ein Ansprechpartner für das Sachverständigenverfahren. Auf diesem Weg können Sie ein Kaskogutachten außergerichtlich prüfen lassen bzw. mit einem Gegengutachten nach Unfall anfechten.
Gutachter beauftragen, wenn die gegnerische Versicherung schon da war?
Wichtig! Die Versicherung des Unfallgegners bzw. Verursachers muss erst gar nicht zu Ihnen kommen oder am Telefon Halbwahrheiten verbreiten. Schaffen Sie bei eigener Unschuld selbst vorher Tatsachen und beauftragen Sie Ihren eigenen Kfz-Sachverständigen. So kommen alle Schadensposition auf die Rechnung!
Wenn Sie der Versicherung des Unfallgegners nicht zugestimmt haben, können Sie jederzeit von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Sie sollten nicht den Fehler begehen, sich auf ein Versicherungsgutachten einzulassen. Machen Sie sich klar, dass die Versicherung des Unfallverursachers Ihr Gegner ist. Nur ein unparteiischer Schadensgutachter steht auf Ihrer Seite!
Wann ist es sinnvoll, einen Anwalt nach Verkehrsunfall einzuschalten?
Sachverständige Kfz-Gutachter und Rechtsexperten raten mittlerweile fast immer dazu, einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Über Kosten brauchen sich Unfallgeschädigte keine Sorgen machen: Der Gesetzgeber will Waffengleichheit herstellen, daher muss die Gegenseite außer bei Bagatellschäden Rechtsanwaltskosten tragen.
Keinesfalls "freiwillig" auf Rechtsbeistand nach Unfall verzichten!

Vor allem für die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht unverzichtbar. Das gleiche gilt, um unberechtigte Versicherungskürzungen z. B. am Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden am Fahrzeug abzuwehren, gerade im Falle der fiktiven Schadenabrechnung statt der Instandsetzung durch eine Kfz-Werkstatt.
Da Versicherer hohe Kosten nicht mögen, lenken viele nach einem ersten Anwaltsschreiben ein. Im Netzwerk von autocrashexpert sind die richtigen Ansprechpartner für Unfallgeschädigte schnell verfügbar, Sie brauchen erst gar nicht lange nach einer Anwaltskanzlei suchen.
Hier können Sie Ihre Rechte vertiefen und Ihre Position nachhaltig stärken.
Unser Fazit:
Je größer der Fahrzeugschaden, desto unverzichtbarer ist ein Gutachter!
Diese Faustformel in Kombination mit der 1.000 Euro Schadensgrenze bringt alles Wichtige aus diesem Unfallratgeber auf den Punkt. Alles weitere besprechen wir nach Ihrer Kontaktaufnahme persönlich. Top-Bewertungen und schnelle Reaktionszeiten werden auch Ihnen zeigen, dass Sie mit Damian Zyzniewski als Kfz-Sachverständigen im Raum Köln alles richtig machen!

Damian Zyzniewski