Unfall im Ausland

Unfall im Ausland? Das sollten Sie zur Vorbereitung und für die Schadensregulierung wissen

Einen Autounfall im Ausland planen Sie für den lang ersehnten Urlaub sicher nicht ein. Etwa 500.000 Verkehrsunfälle mit deutscher Beteiligung im Ausland pro Jahr zeigen aber, dass es sich um keine Seltenheit handelt. Ungewohnte Straßenverhältnisse, falsch verstandene Verkehrsregeln und eine andere Fahrweise sind Faktoren, die das Risiko für einen Unfall im Ausland erhöhen. Ein Verkehrsunfall im Ausland hat sich schnell ereignet, wenn zwei Autofahrer eine Verkehrssituation komplett unterschiedlich bewerten.

Für den Fall, dass es im Ausland gekracht hat

In diesem Beitrag können Sie alles Wichtige über einen Autounfall im Ausland nachlesen. Mit autocrashexpert steht Ihnen die Expertise eines erfahrenen Kfz-Sachverständigen für die notwendige Schadensregulierung zur Verfügung!

Autounfall im Ausland: So sind Sie für alle Situationen optimal vorbereitet

Sie möchten sicher entspannt bzw. mit dem guten Gefühl, an alles gedacht zu haben, mit dem Auto in den Urlaub starten. Nehmen Sie sich hier wenige Minuten Zeit, um in jeder Hinsicht vorbereitet zu sein. Checklisten und handlungsorientierte Informationen werden dafür sorgen, dass Sie einen Unfall im Ausland souverän managen können. Bei eigenem Unverschulden können Sie zudem auf Kosten des gegnerischen Versicherers einen Kfz Gutachter beauftragen. Wenn Sie häufig mit dem Auto ins Ausland verreisen, sollten Sie über einen Schutzbrief nachdenken. Hiermit wären auch Kosten für den Rücktransport versichert.

Kfz Gutachter autocrashexpert

Mallorca-Police: Sie sind bei einem Unfall im Ausland durch Ihre Kfz-Versicherung geschützt

Eine gute Nachricht vorweg: Innerhalb der EU sind Sie durch Ihren Kfz-Versicherer in aller Regel umfassend geschützt. Sind Sie mit einem Mietwagen im EU-Ausland unterwegs, wäre die Mallorca-Police relevant. Diese gleicht die Deckungssumme an den deutschen Standard an. Prüfen Sie hierzu ggf. Ihren Versicherungsvertrag und fragen Sie bei Zweifeln nach. Mehrkosten entstehen für einen Versicherungsschutz im Ausland (EU-Staaten) in der Regel nicht, außer für einen zusätzlichen Schutzbrief. Meistens sind auch die so genannten Überseegebiete der EU im Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Hierzu zählen die kanarischen Inseln, Melilla, Ceuta, Madeira und die Azoren.

Wichtiges kurz & knapp zum Unfall im Ausland

  • Als Opfer eines Unfalls im Ausland können Sie sich innerhalb der EU an einen Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland wenden. Auf diesem Weg lassen sich sprachliche Barrieren überwinden.
  • Vom Grundsatz her unterscheidet sich ein Unfall im Ausland nicht vom Vorgehen in Deutschland. Der Unfallverursacher bzw. die gegnerische Versicherung stehen in der Haftung.
  • Unterschiede kann es jedoch beim jeweiligen Landesrecht mit Blick auf Art und Höhe von Schadensersatzpositionen geben (z. B. Mietwagen und Berechnung von Reparaturkosten).
  • Die richtige Entschädigungsstelle finden? Rufen Sie einfach autocrashexpert an – wir übernehmen das für Sie. Alternativ führt der Zentralruf der Autoversicherer eine Liste mit allen Schadensregulierungsbeauftragten, sodass Ihnen ein Korrespondenzpartner genannt werden kann.
  • Versicherungskarte: Die ‚Grüne Karte‘ ist bei einem Verkehrsunfall im Ausland der Nachweis, dass Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Ihre Versicherungsnummer haben Sie so immer griffbereit!
  • In der ganzen Europäischen Union können Sie mittels 112 Polizei und Rettungskräfte rufen. Über abweichende Nummern können Sie sich in der Übersicht ganz unten informieren.
  • Sparen Sie sich den Stress und rufen Sie autocrashexpert an – wir übernehmen die gesamte Abwicklung und stehen Ihnen zur Seite!

Häufig gestellte Fragen zum Autounfall im Ausland

Wer zahlt beim Verkehrsunfall im Ausland?

Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlen. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig, kommt eine Quotenregulierung bei der Schadensabwicklung in Betracht. Sie sollten also unbedingt die Polizei im Ausland rufen, Kontaktdaten (Anschrift inkl.) austauschen und neben dem Polizeibericht selber Beweise sammeln (Fotos von Kennzeichen, etwaigen Bremsspuren, Glassplittern, vom vorhandenen Blechschaden etc.).

Was tun bei einem Unfall im Ausland?

Auch wenn die Umgebung fremd ist und Sie sich sehr unsicher fühlen, verhalten Sie sich nach einem Unfall im Ausland genauso wie in Deutschland. Sichern Sie die Unfallstelle ab, ziehen Sie die Warnweste über und schauen Sie insbesondere bei herumliegenden Glassplittern, ob jemand verletzt ist. Dann rufen Sie Polizei und ggf. Rettungskräfte. Falls notwendig, kommen Sie bei Personenschäden Ihrer Pflicht nach, Erste Hilfe zu leisten.

Erst danach beginnen Sie mit der notwendigen Dokumentation für die Klärung der Schuldfrage. Befragen Sie ggf. Zeugen und notieren Sie deren Kontaktdaten. Achten Sie darauf, die Anschrift vollständig und korrekt aufzunehmen. Ist das Fahrzeug fahrtüchtig, können Sie sich auch erst nach Ihrer Rückkehr an einen Sachverständigen wenden. Autocrashexpert ist für Sie beratend direkt nach einem Unfall da!

Wie lange dauert die Regulierung nach einem Unfall im Ausland?

Prinzipiell hat der Schädiger bzw. der Autoversicherer nach einem Unfall im Ausland 3 Monate Zeit, um den Schaden zu ersetzen. Oft kommt es aber durch unterschiedliche Rechtsauffassungen zu Verzögerungen. Es ist ratsam, einen erfahrenen Fachanwalt zur Wahrung der eigenen Interessen (Mietwagen oder Nutzungsausfall als Beispiele) einzuschalten. Kommt die Schadensregulierung nach 3 Monaten nicht zum Abschluss, können sich Unfallopfer an die Entschädigungsstelle der EU wenden. In Deutschland ist die Verkehrsopferhilfe (e.V.) der richtige Ansprechpartner.

Tipp vom Kfz-Experten: Was Sie bei einem Unfall im Ausland NICHT tun sollten

Vermeiden Sie als Unfallbeteiligter ein direktes Schuldeingeständnis im Ausland nach dem Unfall, auch wenn Druck ausgeübt wird. Zudem sollten Sie keine Schriftstücke unterschreiben, deren Inhalt in einer Fremdsprache Sie nicht hundertprozentig verstehen! Lassen Sie sich nicht sofort darauf ein, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt. Es kann zu Ihrem Nachteil sein, den Schaden im Ausland ohne Versicherung regulieren zu wollen.

Kfz Gutachter Damian Zyzniewski
Kfz-Gutachter
Damian Zyzniewski

Vorbereitung für den Urlaub mit Auto : Diese Themen sollten Sie auf Ihrer Checkliste abhaken

1 – Schon gewusst? Länder mit Winterreifenpflicht in Europa

Schwierige Straßenverhältnisse und fremde Verkehrsregeln, gerade im Winter, können das Risiko für einen Unfall im Ausland erhöhen. Wenn Sie einer etwaig geltenden Winterreifenpflicht im Ausland nicht nachkommen, riskieren Sie durch Fahrlässigkeit den Verlust des Versicherungsschutzes und womöglich schwerwiegendere Verletzungen.

Auch wenn es in einigen Ländern keine generelle Pflicht für Winterreifen gibt, so kann es situative Regelungen oder mit Schildern gekennzeichnete Straßen geben, auf denen Winterreifen Pflicht sind (z. B. in der Schweiz oder in Italien). Im beliebten Auto-Reiseziel Italien gibt es teils auf regionaler Ebene eine Pflicht für Winterreifen (im Aosta Tal).

Beachten Sie zudem für Ihr Zielland den Zeitraum der Winterreifenpflicht. Geeignete Reifen müssen das Alpine-Symbol (Schneeflocke) aufweisen. Im Gebirge ist das Mitführen von Schneeketten ratsam.

In diesen Ländern herrscht Winterreifenpflicht:

  • Bosnien-Herzegowina (01.11. bis 15.04.)
  • Finnland (01.12. bis Ende Februar)
  • Estland (01.12. bis Ende Februar)
  • Island (01.11 bis 14.04.)
  • Lettland (01.12. bis 01.03.)
  • Litauen (01.11. bis 01.04.)
  • Österreich (01.11. bis 15.04.)
  • Mazedonien (15.11. bis 15.03.)
  • Moldawien (01.12. bis 01.03.)
  • Montenegro (15.11. bis 31.03.)
  • Serbien (01.11. bis 01.04.)
  • Russland (keine genauen Angaben zum Zeitraum der Winterreifenpflicht)
  • Slowenien (15.11. bis 15.03.)
  • Schweden (01.12. bis 31.03.)
  • Tschechien (kein konkreter Zeitraum)

2 – Versicherungskarte dabei: Was hat es mit der „Grünen Karte“ auf sich?

Die Grüne Karte erhalten Sie als Autofahrer kostenlos von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Es handelt sich um den europaweit anerkannten Nachweis, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist. Sie sollten dieses wichtige Dokument vor Reisebeginn anfordern und zur Sicherheit im Handschuhfach immer griffbereit haben.

3 – Apropos griffbereit: Der Europäische Unfallbericht sollte immer mit an Bord sein

Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Vorlage für einen Europäischen Unfallbericht als Download zu nutzen. Sie sollten zwei Exemplare immer im Handschuhfach haben, um bei einem Unfall im Ausland den Vorfall vollständig und in einer aussagekräftigen Form dokumentieren zu können. Diese Vorlage kann trotz vorhandener Sprachbarrieren auch die Kommunikation mit dem Unfallgegner erleichtern.

Was bei einem Unfall im Ausland zu beachten ist

Auch wenn der grundsätzliche Ablauf identisch ist und ausländische Haftpflichtversicherungen Schadenersatz leisten müssen, so kann es im Versicherungsrecht der Länder deutliche Unterschiede geben. Maßgeblich ist das Recht in dem Land, in dem der Unfall passiert ist. Bei einzelnen Schadensersatzpositionen, die in Deutschland selbstverständlich sind, kann es nach einem Unfall im Ausland Probleme geben. Maßgeblich für die Schadensregulierung ist die Höhe der Deckungssumme, die bei Sachschäden eine zentrale Rolle spielen kann.

Kfz Gutachter autocrashexpert: Unabhängige Hilfe bei einem Unfall im Ausland

Umso wichtiger erscheint es die eigenen finanziellen Interessen, gerade nach einem unverschuldeten Unfall im Ausland, zu wahren. Sie tragen am Unfallgeschehen nachweislich keine Schuld? Wenden Sie sich unverzüglich an autocrashexpert, um von Beginn an nichts dem Zufall zu überlassen. Mit einem Regulierungsbeauftragten der Versicherung in Deutschland kann die Schadenregulierung schnell in Gang kommen. Auch die Verkehrsopferhilfe kann wertvolle Hilfestellungen leisten.

So klappt’s mit der Schadensregulierung beim Unfall im Ausland

Die Erstellung eines aussagekräftigen Unfallgutachtens wird die Basis für eine zügige Abwicklung mit einem Schadensregulierungsbeauftragen sein. Durch das leistungsstarke Netzwerk von autocrashexpert können Sie bei Bedarf sofort auf einen erfahrenen Rechtsanwalt zurückgreifen, um Ihre Forderung mit aller Konsequenz zu verfolgen.

Unfall im Ausland Abwicklung: Wer zahlt den Schaden?

Die Versicherung des Schädigers hat umfassend Schadensersatz zu leisten, wobei das Versicherungsrecht des betreffenden Landes den Rahmen vorgibt. Nach einem Unfall im Ausland wird die Abwicklung zum großen Teil in Deutschland erfolgen.  Das bringt für Sie den Vorteil, dass Sie mit einem erfahrenen Sachverständigenbüro auf die notwendige Expertise zurückgreifen können und alles in der gewohnten Landessprache erfolgt.

3 konkrete Beispiele für einen Unfall im Ausland: Welches Recht gilt und wer muss zahlen?

Szenario 1: Zwei Deutsche haben einen Unfall im Ausland

In diesem Fall findet deutsches Recht Anwendung, unabhängig vom jeweiligen Mitgliedsland. Es ist so, als wäre der Unfall in Deutschland passiert. Insofern können Sie bei autocrashexpert alles zu diesem Szenario nachlesen oder sich direkt persönlich beraten lassen.

Szenario 2: Unfall im Ausland zwischen Deutschem und EU-Bürger

Bei eigener Unschuld ist die Versicherung des Unfallgegners zu belangen. KH Richtlinie (Verbesserung des Verkehrsopferschutzes bei Unfällen im Ausland), Grüne Karte und der Zentralruf der Versicherer sind wichtige Faktoren, mit denen Sie sich eventuell befassen müssen. Es ist für Sie die beste Option, sich nach dem Unfall im Ausland direkt oder auch nach der Rückkehr in Deutschland an einen Sachverständigen zu wenden. Die unmittelbare Anspruchstellung im Ausland ist nach unseren Erfahrungen nicht zu empfehlen, da der ausländische Versicherer die Schadensregulierung auf dem landesüblichen Niveau abwickeln wird. Hieraus können finanzielle Nachteile entstehen.

Szenario 3: Unfall im Ausland zwischen einem Deutschen und einem Ausländer, der nicht aus der EU kommt

Angenommen ein türkischer Autofahrer verursacht in Kroatien einen Schaden an einem deutschen Fahrzeug. Da der Unfallort maßgeblich ist, kommt kroatisches Recht zur Anwendung. Regulierungspflichtig ist die türkische Autoversicherung. Die Türkei ist aber weder EU-Mitgliedsland noch in der so genannten 4. KH-Richtlinie vertreten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Regulierung auf türkisch in der Türkei erfolgen müssen. Da es in Deutschland für diesen Fall keinen Korrespondenzpartner gibt, ist ein türkischsprachiger Anwalt als Unterstützung für die Schadensregulierung dringend empfehlenswert.

Hilfreiche Informationen für die Reiseplanung in beliebte Urlaubsländer

Wichtige Informationen haben Sie bis hierhin nachvollziehen können, um bei einem Unfall im Ausland gewappnet zu sein. Mit einer Vollkaskoversicherung und ggf. einem Schutzbrief sind Sie optimal abgesichert. Mit der 112 können Sie europaweit an jedem Unfallort Polizei und Rettungskräfte rufen. Bei eigener Unschuld müssen Sie die Ansprüche immer an die Kfz-Versicherung im Land des Unfalls stellen. Dabei kann Sie autocrashexpert unterstützen. Den Zentralruf der Versicherer erreichen Sie aus dem Ausland unter +49 403 00 33 03 00, wenn Sie Details zur Haftpflichtversicherung des Unfallgegners klären wollen. Hierzu müssen Sie das Kennzeichen des Unfallgegners griffbereit halten!

Notrufnummern in der Übersicht für anstehende Urlaubsreisen

Hier haben wir Ihnen noch wichtige Informationen für beliebte Reiseländer zusammengestellt:

Unfall in Frankreich: Wichtige Nummern für die Urlaubsreise

Die Polizei erreichen Sie in Frankreich unter der Nummer 17, Rettungskräfte unter der 15. Aus dem Ausland erreichen Sie den Zentralruf der Versicherer unter +49 403 00 33 03 00. Ansprüche bei Personenschäden verjähren in Frankreich nach 10 Jahren.

Unfall in Italien: Wissenswertes zur Schadensregulierung

Die Polizei erreichen Sie in Italien auch unter 112, Rettungskräfte unter 118. Beachten Sie, dass Schadensersatzansprüche in Italien binnen 3 Monaten nach der Entstehung gemeldet werden müssen. Sie verjähren nach 2 Jahren.

Unfall in Kroatien? Das wird Ihnen am Unfallort helfen

Die Polizei erreichen Sie unter 92, Rettungskräfte unter 94. Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.

Unfall in den Niederlanden: Haben Sie den Europäischen Unfallbericht griffbereit an Bord?

Die Nummer für Polizei und Rettungskräfte sind mit 112 identisch. In den Niederlanden wird die Verständigung mit dem Unfallgegner leichter fallen, was das Ausfüllen des Unfallberichts einfacher macht.

Unfall in Österreich: Wissenswertes für die Schadensabwicklung

Die Polizei erreichen Sie in Österreich unter 133, Rettungskräfte ebenfalls unter 112. Als Frist für die Bearbeitung Ihrer Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall im Ausland gilt auch in Österreich ein Zeitraum von 3 Monaten.

Unfall in Polen: Wichtige Telefonnummern im Schadensfall

Die Polizei erreichen Sie unter 997, Rettungskräfte unter 999. Auch hier gilt die europaweite Notrufnummer 112.

Unfall in Portugal: Nehmen Sie nach der Rückkehr Hilfe für die Schadensregulierung in Anspruch

Sie können wie in Deutschland die 112 wählen und sich am Unfallort so verhalten, wie Sie es daheim auch tun würden. Nach dem Eintreten eines Schadens verjähren Ansprüche nach Ablauf von 3 Jahren.

Unfall in der Schweiz: Wichtige Rufnummern für die Unfallstelle

Die Polizei erreichen Sie in der Schweiz unter 117, Rettungskräfte unter der 144. Auf die bekannte 112 können Sie auch setzen. Ansprüche aus einem Schadensereignis verjähren in der Schweiz bereits nach 2 Jahren.

Unfall in Spanien: Beachten Sie die Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Abgesehen von der europaweit geltenden 112 erreichen Sie Rettungskräfte in Spanien unter der 061. In Spanien verjähren die Schadensersatzansprüche bereits nach einem Jahr. Die spanische Versicherung bzw. der in Deutschland tätige Regulierungsbeauftragte haben den Fall innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu bearbeiten.
Achtung: In Spanien werden die Gutachterkosten NICHT übernommen.

Unfall in der Türkei: Das sollten Sie wissen

Die Polizei erreichen Sie in der Türkei unter 115, Rettungskräfte unter der bekannten Nummer 112. Da es sich um ein NICHT-EU-Land handelt, kann die Beauftragung eines türkischsprachigen Anwalts in Deutschland zu empfehlen sein.

Fazit: Das sollten Sie bei einem Unfall im Ausland beachten

Dieser Beitrag hat Ihnen gezeigt, dass Sie sich in aller Kürze gut auf einen möglichen Unfall im Ausland vorbereiten können. Nutzen Sie die Informationen, Vorlagen und Rufnummern, um im Ernstfall im Handschuhfach alles wichtige griffbereit zu haben. Durch die Vorbereitung werden Sie als Unfallbeteiligter ruhig und souverän agieren können. Darüber hinaus können Sie wichtige Beweise für die Durchsetzung Ihrer Interessen als Geschädigter sammeln. Direkt nach dem Unfall oder nach Ihrer Rückkehr können Sie sich an autocrashexpert wenden, um die Schadenabwicklung zeitnah anzustoßen. Gerade vermeintliche Bagatellschäden bedürfen einer fachkundigen Begutachtung, da das wahre Schadensausmaß oft unter der Oberfläche liegt.

Sie hatten einen Unfall im Ausland und brauchen professionelle Hilfe mit hoher Serviceorientierung?

Dann sind Sie bei autocrashexpert in den besten Händen! Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und schildern Sie uns den Unfall. Wir besprechen umgehend das weitere Vorgehen mit Ihnen!

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