Versicherung

Verbringungskosten nach einem Unfall

Anspruch auf Verbringungskosten durch BGH Urteil 2018 erneut bestätigt: Das gilt für die Schadensabwicklung!

In der Theorie und gemäß aktueller Rechtsprechung ist es eigentlich ganz einfach: Verbringungskosten sind eine erstattungsfähige Position bei der Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Unfall. Das gilt für die konkrete und oft auch für die fiktive Schadensabrechnung. Doch Kfz-Haftpflichtversicherer wie die Huk Coburg lassen keinen Kürzungsversuch bei Verbringungskosten und Co. aus, um die Schadenssumme möglichst klein zu halten.

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Versicherung zahlt weniger als Gutachten

Versicherung zahlt weniger als Gutachten vorsieht? Geben Sie sich nur mit 100 % Schadensersatz zufrieden!

So haben Sie sich das sicher nicht vorgestellt, nachdem Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind: Die Versicherung zahlt weniger als im Gutachten vorgesehen, die Schadenssumme wurde gekürzt! Sie ahnten vielleicht, dass Autoversicherungen zu Kürzungen neigen. Aber Ihren unverschuldeten Schaden wollen Sie keineswegs auf sich sitzen lassen. Lassen Sie es erst gar nicht so

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